Gastkommentar

Belastungskaskaden

In weniger als anderthalb Jahren soll der Gesundheitsfonds in Kraft treten – jedenfalls planmäßig. Die Gesundheitspolitiker täten gut daran, die erheblichen Webfehler in diesem Instrument erneut zu überdenken.
Hartwig Broll
Gesundheitspolitischer Fachjournalist in Berlin

Ehre wem Ehre gebührt: Es ist dem neu gewählten Vorstand des AOK-Bundesverbandes zu verdanken, vor den Vertretern der hauptstädtischen Presse erneut auf die massiven Konstruktionsfehler hingewiesen zu haben, die der neuen Finanzierungssystematik der GKV – mittels des am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesundheitsfonds – innewohnt. Herbert Reichelt, seit Jahren als ausgewiesener Experte in Sachen Risikostrukturausgleich und Finanzierung der GKV bekannt, hat auf dem Presseseminar seines Verbandes Ende Juli die Schwachpunkte des neuen Finanzierungskonzeptes schonungslos aufgedeckt.

Hauptproblem beim Gesundheitsfonds bleibt die Deckelung der durch die Kassen zu erhebenden Zusatzbeiträge bei einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – eine Regelung, die der AOK-BV nach den Ausführungen seines Vorstandsvorsitzenden Hans Jürgen Ahrens aber aus sozialpolitischen Erwägungen unbedingt erhalten sehen will. Dies hat auch Reichelt nicht in Frage gestellt, aber doch plausibel machen können, dass diese Regelung in der Praxis schlicht undurchführbar ist. Schon bei relativ geringen Zusatzbeiträgen, etwa von 15 Euro, würden sämtliche Mitglieder mit einem Einkommen von unter 1 500 Euro im Monat zu Härtefällen. Die entsprechenden Beitragsausfälle müssten durch die übrigen Mitglieder mitfinanziert werden, aber dies funktioniere auch bei diesen jeweils nur bis zur Ein-Prozent-Schwelle, und dies bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3 562,50 Euro – was einem monatlichen Höchstzusatzbeitrag von 35,63 Euro entspricht. In der absehbaren Belastungskaskade werde die Härtefallgrenze auch von höheren Einkommensgruppen sehr schnell erreicht.

Verschärft werden könnte das Problem durch eine mangelhafte Fondsausstattung. Bekanntlich will das Bundesgesundheitsministerium den Beitragssatz des Jahres 2009 bei 100 Prozent der erforderlichen Ausgaben festlegen. Aber diese Finanzausstattung muss bereits im Oktober 2008 beschlossen werden – auf der Grundlage von Schätzungen zum Finanzbedarf des Jahres 2009. Zudem kann die Finanzausstattung auf bis zu 95 Prozent des Finanzierungsbedarfes absinken, ein Defizit von jährlich acht Milliarden Euro, das einen Zusatzbeitrag von GKV-weit rund 13 Euro erforderlich machte. Der unter Berücksichtigung der Ein-Prozent-Schwelle kalkulierte Zusatzbeitrag müsste dann bei den meisten Kassen bereits beim Höchstzusatzbeitrag von 35,63 Euro liegen. Es ergäbe sich letztlich doch ein staatlich determinierter Einheitssatz von durch Rechtsverordnung festgelegtem Beitrag plus ein Prozentpunkt des beitragspflichtigen Einkommens für fast alle GKV-Mitglieder. „Wettbewerbsstärkung“ dürfte nach Auffassung der meisten Zeitgenossen etwas anders aussehen.

Man darf bei diesem gar nicht unrealistischen Szenario nicht vergessen, dass der von der Politik gebetsmühlenartig aufgezeigte Königsweg aus diesem Finanzdilemma – der Wechsel zu Kassen mit keinem oder geringerem Zusatzbeitrag – bereits nach wenigen Jahren nicht mehr funktionieren dürfte. Die durch die Härtefallregelung verursachten Belastungskaskaden könnten den Höchstzusatzbeitrag schnell zu einem GKV-weiten Phänomen machen. Folge wären flächendeckend unterfinanzierte Kassen, die ihren Finanzbedarf nicht einmal mehr durch die Jagd auf finanzstarke Mitglieder oder durch das Instrument der Kassenfusion decken könnten. Die GKV befände sich auf dem Weg in ein chronisch unterfinanziertes Krankenversicherungssystem, wie man es sonst eher aus staatlichen Gesundheitssystemen kannte. Und es ist dann auch nur der Staat, der durch die Stellschrauben Allgemeiner Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Härtefallgrenze oder erhöhter Steueranteil eine ausreichende Finanzierung sicherstellen könnte. Nicht gerade eine beruhigende Perspektive.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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