Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

auch wenn die seit Anfang des Jahres geltende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in der Vertragszahnarztpraxis anderes suggerieren mag: Der Gesetzgeber hat mit seinen im GMG festgelegten Forderung QM nicht erfunden. Was die Zahnärzteschaft seit Jahren für die Praxen erarbeitet hat, ist zu weiten Teilen nichts anderes, als genau das „Werkzeug“ zu schaffen, um die international angesehene hohe Qualität der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland auszubauen und abzusichern. Dazu brauchte es nicht die reglementierende Hand des aufsichtsrechtlichen Ministeriums.

Dennoch hat der Gesetzgeber – ähnlich wie im Rahmen der ebenfalls von zahnärztlicher Selbstverwaltung getragenen Fortbildung – auch hier einen Kraftakt gestartet, um durchaus funktionierenden Strukturen von außen seinen Stempel aufzudrücken.

Inzwischen muss also jede zahnärztliche Praxis das, was seit Jahren ohnehin praktiziert wurde, festhalten, bündeln und nach bürokratischer Manier dokumentieren. Ein weiteres Opfer, nur um Vater Staats Kontrollavancen zu befriedigen. Wertvolle Zeit, die letztlich der zur Behandlung der Patienten abgerungen werden muss.

Der KZBV wurde die Verhandlung der Richtlinien im GemBa und deren Überprüfung qua Gesetz auferlegt. Das Ergebnis der Verhandlungen ist, gemessen am gesetzlichen Auftrag und dem, was im Vergleich an entsprechenden Auflagen für die Berufsgruppe der Ärzte herausgekommen ist, erfolgreich verlaufen, moderat ausgerichtet und für die Zahnärzteschaft weitestgehend liberal ausgefallen. Der Aufwand für Dokumentation wie auch Überprüfung wurde in den Verhandlungen möglichst niedrig gehalten.

Ernst zu nehmen ist das Vereinbarte trotzdem. Dass Deutschlands Zahnärzte genau das tun, zeigt der seit Jahresbeginn festzustellende hohe Zulauf zu den QM-Aufklärungsveranstaltungen in allen Regionen der Republik. Und was das BMG auferlegt und der GemBa daraus erarbeitet hat, wird von der Zahnärzteschaft eben nicht durch ein Einheitsmodell beantwortet. Die einzelnen Länderorganisationen gehen unterschiedliche Wege, dem Gesetzgeber ihre Antworten zu erteilen.

Der Qualität kann das nicht schaden, sind doch die Bestrebungen, nach den selbst auferlegten „Regeln zahnärztlicher Kunst“ zu arbeiten, ohnehin vom Berufsstand selbst seit langem geregelt und von seinen Mitgliedern zu großem Teil in tagtäglicher Praxis umgesetzt. Das diese Wege funktionieren, sollte eigentlich allen Beteiligten reichen – selbst einem fachfremden Gesetzgeber.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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