Hart am Limit
Die Zahlen, die ihm sein Kundenberater präsentiert, belegten es schwarz auf weiß: Karl M., Praxischef in Bonn, hatte im vergangenen halben Jahr mehr ausgegeben als eingenommen. Die Folge heute: Seine Kapitaldienstfähigkeit, also die Fähigkeit, seine Zins- und Tilgungsleistungen aus seinen Einnahmen zu finanzieren, befindet sich an einem kritischen Punkt.
Ohne strukturelle Verbesserungen in seinem Ausgabeverhalten, so lautete die eindeutige Botschaft des Bankmitarbeiters, sieht das Kreditinstitut keine Möglichkeit, der von M. beantragten Kreditverlängerung eines Praxisdarlehens zuzustimmen. Im Gegenteil: Sollte er keine Konsolidierung herbeiführen, müsste er vor dem Hintergrund von Basel II zusätzlich mit der Kürzung seines Kontokorrentkredites rechnen. M. hat bislang die allerdings eher dezenten Hinweise seines Kundenberaters nicht sehr ernst genommen. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass er bereits während des vergangenen Jahres einen Teil seiner betrieblichen Ausgaben über den Kontokorrentkredit finanzierte und diesen im Jahresverlauf von den ursprünglich genehmigten 20 000 Euro auf nunmehr fast 40 000 Euro erhöht hatte. Da seine Bank dies trotz erwähnter Hinweise aber mitverantwortete, ging er stets davon aus, dass sich diese hoffentlich nur vorübergehende Liquiditätsschwäche nicht auf das Verhalten seines Kreditgebers auswirken würde. Darüber hinaus tröstete er sich mit dem Gedanken, dass die Bank an den Kontoüberziehungen ja kräftig verdiente, so dass er ein klärendes Gespräch mit seinem Kundenberater für überflüssig hielt.
Entsprechend war die Initiative zu diesem Gespräch von der Bank ausgegangen. In dessen Verlauf wurde M. mit dem – bei Bankinstituten üblichen Formular – konfrontiert, dass seine Ausgabe- und Einnahmeseite nicht nur während der beiden letzten Jahre festhielt, sondern auch die Bankprognose seiner Kapitaldienstfähigkeit des laufenden und des nächsten Jahres wiedergab. Diese Zahlen hatte die Bank auf Basis der von M. und seinem Steuerberater regelmäßig eingereichten Unterlagen wie den regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und den Einkommensteuerbescheiden ermittelt. Nicht eindeutig zuzuordnende Auszahlungen betrachtete die Bank als Privatentnahmen.
Genau an dieser Position scheiden sich die Geister: Während M. die Überzeugung vertritt, dass seine Privatentnahmen seinem adäquaten Lebensstil entsprechen, beurteilt seine Bank deren Höhe als „eindeutig überdurchschnittlich“ und sieht darin einen wesentlichen Grund für die verschlechterte Kapitaldienstfähigkeit des Zahnarztes.
Der Bankmitarbeiter muss allerdings ebenfalls Kritik einstecken. Immerhin, so argumentiert M., habe die Bank die schrittweise Erhöhung des Kontokorrentkredites zugelassen, ohne klar und deutlich auf die besorgniserregende Entwicklung hinzuweisen. Er sei vor diesem Hintergrund von einer nach wie vor akzeptablen Situation ausgegangen. Im Ergebnis kommen beide Seiten überein, dass M. gemeinsam mit seinem Steuerberater binnen zwei Wochen Sparpotenziale vor allem bei seinen Privatausgaben ermittelt und auch zeitnah realisiert.
Die Bundeszahnärztekammer stellt auf Ihrer Homepage allen Zahnärzten ein Kalkulationsraster zur Verfügung, mit dem sie die für die HOZ ermittelten, auf einem bundesweiten Durchschnitt beruhenden Werte mit der eigenen betriebswirtschaftlichen Situation abgleichen können. Und eine solide Argumentationsgrundlage erhalten. Denn das Kalkulationstool wertet auch individuell Informationen über die betriebswirtschaftliche Situation der Praxis aus, errechnet den angemessenen Unternehmerlohn und entwickelt Alternativszenarien. (Details unter: www.bzaek.de/service/oav10/artikel. asp?lnr=844 )
Auf der anderen Seite wird die Bank prüfen, ob sie die sehr ehrgeizigen Tilgungsraten der von M. ebenfalls aufgenommenen weiteren Praxisdarlehen auf ein vertretbares Maß kürzt , das brächte M. einen jährlichen Liquiditätszuwachs von rund 7 000 Euro. Darüber hinaus ist die Bank bei entsprechender Umsetzung des vorzulegenden Konzeptes von M. bereit, das in wenigen Monaten zu verlängernde Darlehen bereits heute zu besseren Konditionen zu verlängern, was seine Kapitaldienstfähigkeit weiter verbessern würde.
Fazit: Meldet die Bank ad hoc eine Korrektur in Sachen Kredit an, ist das Ergebnis durchaus noch offen. Informieren und verhandeln heißt dann die Devise.
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