Versicherungsunterlagen

Im Ernstfall griffbereit

Versicherungen schließt man ab, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Solche Schadensfälle sind Ausnahmesituationen. Treten Sie ein, muss der Versicherte trotzdem schnell handeln können. Er gefährdet sonst seine Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

Das klassische Beispiel ist die Lebensversicherung. Sofort nach dem Tod des Versicherten muss die Versicherungsgesellschaft informiert werden. Denn die behält sich vor, bei strittigen Fällen gegebenenfalls selbst Untersuchungen zu veranlassen. Da bleibt den Hinterbliebenen in der Regel nur wenig Zeit, ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Deshalb muss der Partner, die Kinder, oder eine sonstige Vertrauensperson darüber informiert sein, welche Versicherungspolicen es gibt und an welche Versicherungen sie sich im Schadensfall wenden sollen. Außerdem sollte die Versicherungspolice oder eine Kopie davon so aufbewahrt werden, dass sie für Angehörige leicht zu finden ist.

Es empfiehlt sich, die wichtigsten Unterlagen in einem Ordner zu sammeln und eine Kopie bei einem Anwalt, Freund oder Vertrauten zu hinterlegen. Der kann dann im Todesfall alles weitere in die Hand nehmen. Denn dann sind emotional involvierte Angehörige naturgemäß oft nicht in der Lage, sich um bürokratische Dinge zu kümmern.

Bei einigen Versicherungen nützt es im Schadensfall allerdings herzlich wenig, wenn die Police im Ordner abgeheftet ist. Dazu zählt zum Beispiel die Auslandsreisekrankenversicherung: Hier gehören die Unterlagen ins Reisegepäck. Denn der beste Schutz nützt nichts, wenn man bei gesundheitlichen Problemen im Urlaub die Papiere nicht vorlegen kann.

Umsicht empfiehlt sich auch bei Wohngebäude- und Hausratspolicen, denn die versichern in der Regel einen Großteil des eigenen Vermögens. Deshalb sollten Kopien dieser Versicherungsunterlagen immer auch außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt werden.

Das gleiche gilt für Praxisversicherungen. Feuer- oder Wasserschäden könnten die wertvollen Versicherungsunterlagen vernichten, und im Schadensfall kann der Zahnarzt nicht nachvollziehen, in welchem Umfang er Leistungen von welcher Versicherungsgesellschaft beanspruchen kann.

Ebenso wichtig wie die Vertragsunterlagen selbst sind Aufstellungen über den Wert des Hausrates oder der Praxisausstattung. Vor allem bei größeren oder Totalschäden sind Streitigkeiten mit Versicherungen häufig: über den Wert der Einrichtung, der Ausstattung des Hauses oder der Praxis. Dann ist es hilfreich, wenn detaillierte Listen vorliegen – gegebenenfalls mit Rechnungskopien größerer Anschaffungen – was sich im Haus oder in der Praxis befunden hat.

Dr. Sigrid OlbertzZahnärztin, Master of Business AdministrationMittelstr. 11a45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

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