Gesundheitsreform vor Gericht

Private klagen in Karlsruhe

Am 1. April wurde die Gesundheitsreform ein Jahr alt. Fast zeitgleich legten die ersten privaten Krankenversicherungen ihr Veto in Karlsruhe ein – und lösten damit eine wahre Klagewelle aus. Begründung: Das Regelwerk greift in die Berufsfreiheit der Privaten ein und beschneidet ihr Eigentumsrecht.

Nach Angaben des PKV-Verbandes reichten etwa 30 Unternehmen mit einem Marktanteil von 95 Prozent kurz vor Fristablauf Verfassungsbeschwerde ein, auch Versicherte schlossen sich an. Als erste riefen die Deutsche Krankenversicherung (DKV) und die Victoria Krankenversicherung das Bundesverfassungsgericht an. „Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen“, begründet ihr Vorstandsvorsitzender Günter Dibbern den Gang nach Karlsruhe.

Die zur Ergo-Versicherung gehörenden Firmen wehren sich in erster Linie gegen den Basistarif, den die PKV 2009 einführen muss. Der soll den Leistungen der GKV entsprechen und darf nicht teurer sein. Die Reform schreibt dabei vor, dass dieser Satz als dauerhafte Alternative allen Neuversicherten und bis Ende Juni 2009 auch den bisherigen Kunden offensteht. Genau das will die PKV nicht hinnehmen. „Hier droht ein Schneeballeffekt“, argwöhnt ein PKV-Sprecher.

Schneeballeffekt droht

Der Basistarif sei eine entscheidende Abkehr von bisherigen Versicherungsprinzipien der PKV. Da es für ihn eine Beitragshöchstgrenze gibt, muss er von den Mitgliedern in anderen Tarifen subventioniert werden, argumentieren die Versicherer. Dadurch stiegen deren Beiträge. Obwohl sie weder bessere Leistungen erhielten, noch die Anhebung etwa durch höhere Kosten selbst verursacht hätten, sagt Debeka-Chef Uwe Laue: „Das geht absolut am Äquivalenzprinzip der PKV vorbei.“ Zur selben Einschätzung gelangt Prof. Helge Sodan, ehemaliger Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes und heute Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Sodan vertritt die Ergo-Gruppe und sagt: „Zahlen müssen das die Altkunden der Versicherungen über höhere Beiträge.“

Die PKV-Unternehmen halten es darüber hinaus für verfassungswidrig, dass sie wechselwilligen Kunden künftig einen Teil der angesparten Altersrückstellungen mitgeben müssen. „Die Rückstellungen gehören den verbleibenden Versicherten, versicherungsmathematisch ist gar nicht auszurechnen, wie viel jedem Einzelnen gehört“, erklärt Sodan. Könnten Rückstellungen mitgenommen werden, bedeute das eine negative Risikoselektion für einige PKVen und in der Folge eine erhebliche Beitragssteigerung für die verbliebenen Mitglieder.

Dass freiwillig Krankenversicherte erst nach drei Jahren in die PKV gehen dürfen, verstößt nach Meinung der Privaten ebenfalls gegen das Gesetz: Angestellte können sich ohnehin erst ab einem Mindesteinkommen von 4 012,50 Euro privat versichern. Seit der Gesundheitsreform dürfen sie jedoch erst wechseln, wenn ihre Bezüge drei Jahre lang über dieser Grenze liegen. „Die Messlatte für den Wechsel liegt jetzt so hoch, dass wir in unseren geschäftlichen Freiheiten und Möglichkeiten eingeschränkt werden“, sagt Laue. Die Debeka habe in der jüngsten Vergangenheit deutlich weniger Angestellte neu aufnehmen können als zuvor, so Laue. Dafür gebe es bei der Debeka wie auch bei anderen Versicherern Belege, die man in Karlsruhe vorlegen wolle. Ebenso in der Kritik: der Steuerzuschuss, den nur gesetzliche Kassen erhalten.

BMG: Reform ist konform

Selbstverständlich sei es das gute Recht, gesetzliche Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, entgegnete eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Das Ministerium halte die Regelungen aber für verfassungskonform – die Private Krankenversicherung werde auch kranke Menschen versichern müssen. PKVVersicherte könnten laut BMG ja nun erstmals ohne größere Nachteile das Versicherungsunternehmen wechseln. Darin sei man sich „mit den Verfassungsressorts der Bundesregierung und der Mehrzahl der Verfassungsrechtler einig“.

Die PKV geht dagegen vom Erfolg der Klage aus. Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Reform habe die Branche sicherheitshalber dennoch erfüllt: Das gesamte Regelwerk mit den die GKV betreffenden Passagen werde auch im Erfolgsfall wohl nicht rückgängig gemacht werden müssen. Nach den privaten Krankenversicherten haben nun auch sechs Ärzte und Zahnärzte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unterstützt werden die Klagen vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte, dem Privatärztlichen Bundesverband, dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen und der Vereinigung unabhängiger Vertragszahnärzte. Die Mediziner sehen sich vor allem durch einige Detailregelungen des Basistarifs in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt.

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