Urlaub für die Bildung
Der Anspruch von Mitarbeitern auf Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland. Der NAV-Virchow-Bund hat daher das Merkblatt „Bildungsurlaub“ erstellt, um für Betroffene eine aktuelle Orientierungshilfe zu schaffen.
In dem Merkblatt wird erläutert, ob und gegebenenfalls wie viele Tage der Praxischef gewähren muss. Ebenso wird thematisiert, wodurch dieser sich von einem Erholungsurlaub unterscheidet und wer welche Kosten zu übernehmen hat. pit/pm
Das Merkblatt ist (für Mitglieder kostenfrei, für Nichtmitglieder gegen zwei Euro Gebühr) erhältlich bei: NAV-Virchow-Bund, Abteilung Service, Postfach 102661, 50466 Köln, info@nav-virchowbund. de