Sachstand zur Versachlichung
Ein Blick auf den derzeitigen Diskussionsstand zeigt, dass die Sachlage komplex ist und noch lange nicht abschließend behandelt wurde. Erst jüngst zum Beispiel wurde das Thema Generalist/Spezialist anlässlich der BZÄK/KZBV-Koordinierungskonferenz der zahnärztlichen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit der Länderkammern und KZVen in Rostock schwerpunktmäßig diskutiert (siehe nachfolgenden Bericht Seite 38f). Im Sommerloch hatte der sogenannte Endo-Streit (siehe Kasten) die Wogen hoch schlagen lassen, bei dem die KZBV deutlich Position bezog. Die BZÄK greift ihrerseits schon seit Langem die Diskussion im Berufsstand über die Fort- und Weiterbildung auf und stellt diversifizierende und irreführende Meinungsbilder richtig, die sowohl durch Verbände als auch durch Hochschulen verbreitet werden, und trägt dadurch zur Versachlichung von teils emotionsgeladenen Diskussionen bei. Weitere Klärung zur Gesamtproblematik ist auf der BZÄK-Bundesversammlung Ende Oktober in Stuttgart zu erwarten.
Faktenlage
Zu den Fakten (folgende Ausführungen beziehen sich auf das Fachreferat des KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz in Rostock): Schaut man sich die Spezialisierungen im ärztlichen Bereich an, sind diese dort ordnungspolitisch gewollt . Eine fünfjährige formalisierte Facharztausbildung dient als Voraussetzung für die Zulassung zur GKV. Die ärztliche Musterfortbildungsordnung unterscheidet zwischen 53 Facharztgebieten. Zu den Folgen gehören ein innerprofessioneller Verteilungskampf, eine hoch komplexe Regelung der Gesamtvergütung und Honorarverteilung und zeitweise auch eine Lähmung der Interessenvertretung, was zu Komplikationen für die Berufspolitik führt. Einerseits nimmt die Zahl der Fachärzte kontinuierlich zu, andererseits ist aber auch ein Trend zu mehr Fachärzten mit geringerer Spezialisierungstiefe zu verzeichnen.
Anders im zahnärztlichen Bereich: Hier ist der Zahnarzt der „Facharzt für Zahnmedizin“, es ist eine fachliche, nicht formalisierte Spezialisierung über Tätigkeitsschwerpunkte üblich, und eine formalisierte Spezialisierung gibt es bisher in drei Fachrichtungen: Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Parodontologie (in Westfalen-Lippe). Daneben existieren der „Spezialist“ als Titel bei wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie die Strukturen der postgradualen Studiengänge.
Ökonomische Erfordernisse und Bedürfnisse haben dazu geführt, dass im zahnärztlichen Bereich die Spezialisierung mehr und mehr zum Thema geworden ist. Betroffen sind verschiedene Ebenen: Aus Sicht des einzelnen Zahnarztes ist eine Markt- und Wettbewerbsorientierung nötig, die zur Etablierung von Arbeitsschwerpunkten geführt hat. Auch Fachgruppen und Fachverbände engagieren sich mit der Etablierung von closed shops für die Schaffung von Märkten für ihre Mitglieder. Schließlich sind auch Fortbildungsanbieter erkennbar bestrebt, ihre Märkte zu erweitern, so etwa durch postgraduale Masterstudiengänge.
Die Spezialisierung hat Auswirkungen auf das Versorgungssystem, wie Fedderwitz in seinem Fachreferat herausarbeitet. Sie verkompliziert eine bedarfsorientierte, flächendeckende Versorgung und macht mehr integrierte Versorgung erforderlich. Der Berufsstand steht vor vielen offenen Fragen mit Klärungsbedarf: Braucht das GKV-System primär den fortgebildeten Generalisten mit Schwerpunkt? Erfordert der medizinische Fortschritt neue Fachzahnarztsparten? Welche Bereiche und Formen sind überhaupt ökonomisch, medizinisch und versorgungssystematisch richtig? Fest steht, dass Fakten wie der Trend zur mehr Gemeinschaftspraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAGs), Selektivverträge oder die zu erwartende GOZ-Öffnungsklausel die Spezialisierungstrends noch fördern werden.
Der KZBV-Vorsitzende zieht folgende Schlussfolgerungen:
• Die Frage ist nicht, ob es Spezialisierungen geben soll, sondern wo und in welcher Form sie sinnvoll sind.
• Eine gute zahnmedizinische Versorgung braucht Generalisten und Spezialisten in einem angemessenen Verhältnis.
• Dem Beispiel der Ärzte sollte man nicht folgen.
• Formalisierte Spezialisierung darf nicht zur Segmentierung der Versorgung führen.
Klarstellung gefordert
Missverständnisse und Verwirrungen in der Fachöffentlichkeit waren die Folge verschiedenster Verlautbarungen zur Entwicklung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung, die in letzter Zeit in die Fachöffentlichkeit gelangten. Zur Klarstellung hat die BZÄK in den letzten Wochen und Monaten kontinuierlich Fakten und Argumente zusammengestellt und sie in Form von Fachartikeln, zahlreichen Interviews, Presseverlautbarungen und persönlichen mündlichen wie schriftlichen Stellungnahmen des BZÄK-Präsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und des Vizepräsidenten Dr. Dietmar Oesterreich herausgegeben. Beispielhaft sei hier das Interview Weitkamps mit der Fachjournalistin Birgit Dohlus anlässlich der BZÄK-Spreefahrt am 13. August 2008 in Berlin herausgegriffen (siehe BZÄK-Homepage www.bzaek.de/service/oav10/tlite.asp. In einem Grundsatz-Artikel in zm 18/2008, Seite 18 f sind bereits die Hauptargumente zusammengetragen und veröffentlicht worden, die vom Vorstand der Bundeszahnärztekammer erarbeitet wurden. Vor allem geht es darum, auseinanderlaufende Entwicklungen zusammenzuführen.
Nicht zuletzt haben auch die Positionierung von BZÄK-Präsident Weitkamp auf dem Länderpressereferententreffen und die Rostocker Fachreferate (siehe Bericht) von Prof. Dr. Dr. Sigmar Reinert, Vorsitzender der VHZMK („Stand der Novellierung der Approbationsordnung und Entwicklung postgradualer Masterstudiengänge an den Hochschulen“) und von Dr. Walter Dieckhoff, Kammerpräsident Westfalen-Lippe und alternierender Vorsitzender des Beirats Fortbildung von BZÄK und DGZMK („Spezialisierung mit Nebenwirkungen? Modulares System der Fort- und Weiterbildung“) klärende Aspekte noch einmal deutlich herausgearbeitet. Das betrifft vor allem die in den öffentlichen Diskussionen immer wieder vermischten Aspekte der Fort- und Weiterbildung, der Weiterbildungsordnung, des Bologna-Prozesses und der Approbationsordnungs-Novelle.
Im Folgenden sind die Kernbotschaften der BZÄK-Analysen zusammengefasst:
• Die BZÄK widerspricht energisch einigen vorgebrachten Unterstellungen und Serien von Informationen, die durch Halbwahrheiten und falsche Darstellungen suggerieren, dass durch die Weiterentwicklung der fachlichen Fort- und Weiterbildung der Berufsstand in Generalisten und Spezialisten geteilt werden soll.
• Sie betont, dass der Berufsstand sehr aktiv im Rahmen der Fortbildung verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte in den Praxen entwickelt.
• Die Kammern verzeichnen neben der qualifizierten allgemeinzahnärztlichen Fortbildung eine deutliche Orientierung der Kollegenschaft auf curriculäre Fortbildungsangebote. Wer diesen Kollegen eine ausschließlich verteilungspolitische Motivation unterstellt, ignoriert die deutlichen Diversifizierungstendenzen im Berufsstand.
• Immer wieder werden nach Angaben der BZÄK auch falsche Informationen über den Bologna-Prozess und das Hochschulrahmengesetz sowie über die Entwicklung zur Approbationsordnung bis hin zur Behauptung, weitere Fachzahnarztgebiete im Rahmen einer novellierten Weiterbildungsordnung auf der kommenden Bundesversammlung einzuführen, verbreitet. Auch hier hat die BZÄK deutlich Stellung bezogen und ist der Auffassung, dass die Diskussion nicht über Begrifflichkeiten, sondern über Inhalte geführt werden muss.
• Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Datenlage zu den wesentlichen Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs kommt dem Generalisten höchste Bedeutung zu. Die zukünftigen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und den wissenschaftlich technischen Fortschritt sind nur durch einen fachlich breit aufgestellten und stets fortgebildeten Berufsstand zu lösen. Wie in der Vergangenheit kommt dabei aber auch den Spezialisten eine hohe Bedeutung zu.
• Allgemeinzahnarzt und Spezialist pflegen vor Ort eine gute Zusammenarbeit. Ein Aufstacheln zu einem Gegeneinander sowohl von der einen als auch von der anderen Seite führt zu Schäden für den gesamten Berufsstand. KZBV/BZÄK