Die Visitenkarte im Netz
Das Internet bietet dem Zahnarzt zahlreiche Optionen. Es unterstützt ihn nicht nur bei der Informationssuche oder beim Einkauf, es ermöglicht ihm auch, eine eigene Homepage ins Netz zu stellen. Damit kann er seine Patienten jederzeit aktuell über die Leistungen und Angebote seiner Praxis informieren. Nicht alle, aber die meisten. Denn inzwischen sind mehr als 50 Prozent aller Bundesbürger online. Trotz steigender Tendenz in den vergangenen Jahren ist jedoch nach wie vor erst eine Minderheit der Praxen mit einem eigenen Auftritt im Internet vertreten. Aus den unterschiedlichsten Gründen: Manche Kollegen unterschätzen das Potenzial einer gut gemachten Homepage. Anderen fehlt die Zeit, sich darum zu kümmern oder sie halten ganz einfach an gewohnten Vorstellungen fest.
Zudem herrscht bei vielen Zahnärzten nach wie vor Unsicherheit über die rechtliche Situation. Denn bis vor wenigen Jahren war die Unterscheidung zwischen Werbung und Information nicht in allen Bereichen eindeutig geregelt. Doch spätestens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August 2003 und der anschließenden Novellierung der Berufsordnungen der Zahnärztekammern sind die Grenzen klar umrissen: Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass ein Patient „ein legitimes Interesse an Informationen über den beruflichen Werdegang und die Praxiserfahrungen von Zahnärzten“ hat.
Dazu gehört nach diesem Urteil auch ein Internetauftritt mit Daten über den beruflichen Werdegang des Zahnarztes oder dessen Schwerpunkten.
Deutlich wandte sich das Gericht andererseits gegen „berufswidrige Werbung und Anpreisung“. Die aktuelle Berufsordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Beispiel fasst darunter „insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung.“ Trotz der weiter gefassten Grenzen schützen also nach wie vor Regeln davor, dass einzelne Zahnärzte durch betont werbliches Auftreten das Vertrauen der Patienten und das Ansehen des Berufsstandes schädigen.
Neben den Berufsordnungen der Zahnärztekammern existieren weitere Bestimmungen für den Internetauftritt einer Praxis: Wie alle anderen auf dem Gebiet des Heilwesens tätigen Personen muss auch der Zahnarzt insbesondere das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachten. Darüber hinaus gelten das für sämtliche Marktteilnehmer vorgeschriebene Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Telemediengesetz.
Ein überzeugender Auftritt
Hält sich der Zahnarzt an diese Regeln, dann bietet eine gut gemachte Homepage ein ideales Medium, um seinen Patienten ein umfassendes Profil seiner Praxis darzustellen. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand – denn im Vergleich zu anderen Maßnahmen ist ein Internetauftritt nicht nur relativ kostengünstig, sondern er kann anders als andere Medien auch jederzeit leicht aktualisiert werden. Eine gute Lösung erreicht der Zahnarzt nur, wenn er im ersten Schritt überlegt, welche grundlegenden Ideen er von seiner Homepage hat und welche Informationen er seinen potenziellen Patienten dort vermitteln möchte. Je konkreter die eigenen Vorstellungen sind, desto besser wird das Ergebnis am Ende ausfallen. Wichtige Fragen, die sich im Vorfeld stellen, sind zum Beispiel:
• Welche Ziele verfolgt er mit seiner Homepage?• Was macht eine gute Homepage aus?• Will er eine besondere Zielgruppe ansprechen?• Wenn ja, worüber will er sie informieren?• Wie oft ist die Homepage zu aktualisieren?• Sind spätere Erweiterungen geplant?
Hilfreich ist häufig auch ein Blick auf gelungene Seiten von Kollegen. Das kann der eigenen Vorstellungskraft in manchen Fällen auf die Sprünge helfen.
Im nächsten Schritt gilt es zu entscheiden, wer den Internetauftritt umsetzen wird. Von allzu viel Eigeninitiative ist dabei eher abzuraten. Denn wer glaubt, er könne seinen Internetauftritt selbst realisieren oder durch einen tüftelnden Freund programmieren lassen, der handelt sich häufig eine Menge Ärger ein. Und das Resultat ist meist nur wenig überzeugend. Zwar spart der Zahnarzt mit der Eigenbau-Seite auf den ersten Blick Geld, doch in der Regel wirken selbst erstellte Homepages nur wenig professionell. Und verfehlen damit ihr Ziel, neben der reinen Informationen den modernen Standard der Praxis zu unterstreichen. Selbst wenn der Zahnarzt oder sein Freund technisch und gestalterisch versiert sind – eine gut gemachte Seite erfordert viel Zeit und Geduld! Wer unnötigen Stress vermeiden möchte und eine wirklich gute Internetseite haben will, sucht die Zusammenarbeit mit einem Grafikbüro,einer Werbeagentur oder einer Agentur für Praxismarketing. Fachleute kennen außerdem die Tricks, eine Seite so zu platzieren, dass sie hinterher über eine der zahlreichen Suchmaschinen im Netz auch gefunden wird und nicht in der Versenkung verschwindet.
Die Qual der Wahl
Ein professionelles Grafikbüro oder eine gute Werbeagentur findet der Zahnarzt über Empfehlungen von Kollegen, über die gelben Seiten oder über das Internet. Hier kann er sich in aller Ruhe Referenzen unterschiedlicher Anbieter ansehen und dann eine Vorauswahl treffen. Am Ende der Recherche stehen idealerwiese zwei Favoriten zum Vergleich zur Auswahl. Anschließend folgt der erste Kontakt. Noch am Telefon oder in einem ersten Treffen kann der Praxisinhaber dabei seine Vorstellungen formulieren und sich über die Arbeitsweise und die Konditionen des jeweiligen Anbieters informieren. Realistische Ergebnisse kann erzielen, wer bereits den ungefähren Umfang des Auftrages benennen kann. Entscheidend dafür ist nicht zuletzt die Frage, ob der Zahnarzt auch ein so genanntes „Content-Management-System“ integrieren möchte. Das kostet zwar zusätzlich Geld, bietet jedoch nach einer kurzen Schulung die Möglichkeit, die Inhalte der Website jederzeit ohne großen Aufwand eigenständig zu verändern. Zum Beispiel, um aktuelle Informationen, wie Urlaubszeiten, einzubauen oder um Veränderungen in der Besetzung des Teams aufzunehmen.
Hat sich der Praxisinhaber anhand des Vorgesprächs für einen Anbieter entschieden, dann sollte er unbedingt ein verbindliches Angebot einholen und sich dabei auch einen Fertigstellungstermin bestätigen lassen. Und festlegen, in welchem Umfang er die Möglichkeit hat, die ersten Entwürfe des Grafikbüros ohne zusätzliche Kosten verändern zu lassen.
Grundsätzlich gilt: Je genauer die Absprachen sind, desto sicherer ist der Zahnarzt hinterher vor unliebsamen Überraschungen. Das schließlich durch die Agentur kalkulierte Gesamthonorar kann deutlich variieren: Je nach gewünschtem Standard der Seite und der Agenturgröße muss mit Kosten von 800 bis 3 000 Euro, in Einzelfällen auch mehr, gerechnet werden. Ein wichtiges Kriterium ist nicht zuletzt der Standort der Praxis beziehungsweise der Agentur. Denn in ländlichen oder wirtschaftlich schwächeren Regionen sind die Honorare meist deutlich niedriger als in der Stadt oder in wirtschaftlich stärkeren Regionen.
Schlüssiges Gesamtkonzept
Sind sämtliche Konditionen geklärt, kann die Agentur mit der Konzeption und Umsetzung der Homepage beginnen. Für ein optimales Ergebnis ist es wichtig, dass der Zahnarzt vorab seine eigenen Vorstellungen und Ideen erläutert. Am besten ist es, wenn er sich bereits eine grobe Vorstellung über das optische Erscheinungsbild, den Aufbau und den Inhalt seiner Internetseite gemacht hat und diese dann mit der Agentur bespricht. Das betrifft zum Beispiel Ideen zur Farbigkeit der Homepage, zum Einbau von Bildern oder zur Anzahl beziehungsweise zum Aufbau der verschiedenen Unterseiten.
Grundsätzlich sinnvoll ist es, sich bei der Gestaltung der Seite auf das eventuell bereits vorhandene Erscheinungsbild anderer Medien, wie Briefpapier oder Visitenkarten, zu stützen. Denn das sorgt für eine direkte Wiedererkennbarkeit der Praxis bei den Patienten und betont gleichzeitig die Qualität der angebotenen Leistungen. Ist ein solches Corporate Design noch nicht vorhanden, soll es aktualisiert oder neu gestaltet werden, dann bietet der Aufbau einer Homepage eine gute Gelegenheit dazu. Ebenso, die sonstigen Medien durch die Agentur neu gestalten zu lassen.
Zielgerichtete Umsetzung
Nur die Homepage, die schon auf den ersten Blick eine angenehme Stimmung verbreitet und eventuelle Ängste der Nutzer vor einem Zahnarztbesuch vertreibt, wird einen guten und überzeugenden Eindruck hinterlassen. Dazu sollte eine übersichtliche Gestaltung gewählt werden, die jeden allzu aufdringlichen oder werblichen Eindruck vermeidet. Als gute Grundlage gilt, dass das Design der Seite die Botschaft transportiert statt von ihr abzulenken. Denn die Patienten sind in erster Linie an sachlicher Information über die Praxis interessiert. Eine gute gestalterische Lösung erkennt der Zahnarzt an einem klaren und durchdachten visuellen Konzept mit einem interessanten und einheitlichen Aufbau der Seite.
Neben der reinen Optik ist bei der Programmierung und Gestaltung einer guten Website vor allem die Benutzerfreundlichkeit entscheidend. Navigation und Aufbau der einzelnen Seiten müssen nicht nur technisch einwandfrei funktionieren und möglichst kurze Ladezeiten haben, sondern auch einfach und logisch gegliedert sein. Für eine optimale Orientierung auf der Seite ist es sinnvoll, dass die Homepage zwischen fünf und neun Menüpunkten bietet und dass jede Seite einen direkten Link auf die Startseite besitzt. So hat der Leser genügend Auswahl, ohne auf der anderen Seite die Übersicht zu verlieren. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Auftritt barrierefrei gestaltet ist, damit auch Menschen mit Sinnes- oder Körperbehinderungen die Seiten lesen und nutzen können.
Zur Benutzerfreundlichkeit kommt die Zugänglichkeit: Lösungen, die nur mit bestimmten Webbrowsern erreichbar sind, sind fehl am Platze. Zurückhaltung ist zum Beispiel angebracht bei Programmierungen mit Flash oder anderen Browsererweiterungen. Bewegte Animationen müssen zwar nicht grundsätzlich vermieden werden, aber Kenner setzen sie so sparsam wie möglich ein, um längeren Ladezeiten zu vermeiden und nicht von den Inhalten der Seite abzulenken. Sämtliche Inhalte sollten auch ohne diese Techniken voll abrufbar bleiben.
Inhaltliche Vorgaben
Neben grundlegenden gestalterischen Ideen braucht der Zahnarzt eine klare Vorstellung darüber, welche grundlegenden sachlichen Informationen auf der Homepage mitgeteilt werden sollen beziehungsweise müssen. Gefordert ist nach dem Anfang 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz für die Betreiber von Praxis- Homepages in jedem Fall ein direkt von der Startseite zu findendes Impressum mit Namen, vollständiger Anschrift sowie Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (insbesondere Telefon und E-Mail-Adresse). Aufgelistet sein müssen außerdem die zuständige Ärztekammer, die zuständige Aufsichtsbehörde, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche Regelungen mit Verlinkung sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden). Ebenfalls geboten ist ein allgemeiner Haftungshinweis.
Neben diesen ausdrücklich geforderten Angaben darf der Praxisinhaber Angaben zu den Sprechstundenzeiten, zu seinen Tätigkeitsfeldern, zur Lage und Erreichbarkeit der Praxis sowie zu Urlaub/Vertretung machen. Hinzu kommen sollten ein Lageplan mit Hinweisen auf Parkplätze und den öffentlichen Personennahverkehr sowie eventuell Informationen zu zahnmedizinischen Fragen und zur allgemeinen Zahnhygiene. Ebenfalls sinnvoll ist ein aktuelles Foto vom Praxisteam. Damit unterstützt der Zahnarzt den Vertrauensaufbau seiner Patienten.
Damit die User der Seite länger auf der Seite verweilen, ist es wichtig, kurze, einfache und gut formulierte Texte zu schreiben beziehungsweise von der beauftragten Werbeagentur schreiben zu lassen. Längere Texte werden im Internet kaum gelesen, weil das Auge am Bildschirm deutlich schneller ermüdet als bei gedruckten Texten.
Wichtig außerdem: Für eine optimale Lesbarkeit sämtlicher Inhalte begnügen sich die Texte auf eine kurze Zeilenlänge mit 35 bis maximal 60 Zeichen. Geeignete Bildschirmschriften sind Verdana oder Georgia. Für Fließtexte empfiehlt sich dabei eine Schriftgröße von 10 bis 12 Punkt. Will der Zahnarzt seinen Patienten entgegen dieser allgemeinen Empfehlung auch längere Texte zur Verfügung stellen, dann als entsprechendes PDF-Dokument zum Herunterladen. So kann sich der Benutzer die gewünschten Informationen bei Bedarf unkompliziert speichern und ausdrucken.
Der Check
Nachdem das Konzept in sämtlichen Einzelheiten abgestimmt ist, entwickelt der Grafiker eine erste Basisversion der Homepage. Diesen Entwurf kann der Zahnarzt dann in aller Ruhe auf einer öffentlich nicht erreichbaren Seite im Internet einsehen und testen. Zum Check gehören unter anderm die Grundfragen:
• Sind sämtliche Funktionen und Inhalte gut umgesetzt?• Ist die Navigation einfach und übersichtlich?• Bauen sich die Seiten schnell auf?• Sind sämtliche wichtigen Informationen aufgeführt?• Sind alle Texte fehlerfrei?
Um eine möglichst objektive Bewertung seiner Internetseite zu erhalten, kann der Praxisinhaber sie vorab unvoreingenommenen Bekannten zeigen, die sie zum ersten Mal sehen. Finden die sich mühelos zurecht, hat die Seite ihren ersten Praxistest bestanden. Etwaige Mängel oder Verbesserungsvorschläge kann die Agentur anschließend in einem oder in mehreren Schritten beheben. Erst wenn alle Inhalte optimal umgesetzt sind und sämtliche Funktionen einwandfrei laufen, kann der Zahnarzt die Seite schließlich freigeben. Hat er sich für eine Homepage mit einem Content-Management- System entschieden, dann steht jetzt außerdem noch eine kurze Schulung durch den Programmierer aus. Danach kann er ausgewählte Inhalte jederzeit selbst verändern und aktualisieren. Damit die Homepage immer auf dem neuesten Stand ist.
Nach der Fertigstellung der Homepage muss sie bei einem geeigneten Webhoster angemeldet werden. Die Kosten dafür betragen je nach Speicherkapazität zwischen 40 und 100 Euro im Jahr. Wichtig bei der Anmeldung ist eine kurze und eingängige Webadresse. Ist der gewünschte Domain- Name bereits vergeben, dann wird der Grafiker dem Zahnarzt Alternativvorschläge nennen können. Ist die Homepage online, muss sie außerdem bei verschiedenen Suchmaschinen und Linklisten/Verzeichnissen angemeldet werden. Nur so kann sie über eine der einschlägigen Suchmaschinen im World Wide Web gefunden werden.
Robert UhdeGrenadierweg 3926129 Oldenburg