Nach dem Liechtenstein-Skandal

Eine Bleibe für die Scheine

Eine kleine CD-ROM mit Daten aus einer kleinen Bank in einem kleinen Staat stürzte die große Zahl internationaler Anleger in eine große Krise. Von der sie sich bislang noch nicht wirklich erholt hat. Die Kapitalisten, ständig auf der Flucht vor dem Zugriff des Fiskus, wissen nicht mehr wohin.

Wie einfach wäre das Leben für alle mit großen Ersparnissen, wenn sie ihre Steuern in ihrem Land zahlen würden und sich vor allem vor unseriösen Anbietern vermeintlich steueroptimaler Anlagen schützen würden. Es würde viel weniger Vermögen vernichtet und die Rendite könnte sich wahrscheinlich auch sehen lassen.

Derzeit jedenfalls verbuchen die Steuerfahnder aus Bochum so manche Euro-Million auf dem Staatskonto. Der Einsatz von 4,2 Millionen Euro für die kleine Scheibe mit dem riesigen Datenspeicher hat sich jedenfalls gelohnt. Und wer sein Konto in Liechtenstein oder anderswo bislang noch nicht deklariert, Steuern gezahlt oder sich selber angezeigt hat, dürfte sobald keinen ruhigen Schlaf mehr finden. Eines ist sicher: Regierungen wie die deutsche, die französische oder die amerikanische werden ihren Druck auf die Steueroasen verschärfen

Entbehrlicher Nervenkitzel

Dabei ist es für den Anleger doch die Frage, ob sich der Nervenkitzel überhaupt lohnt. Zwar bleibt das Schwarzgeld (bis zur Entdeckung) auf dem schweizerischen oder liechtensteinischen Konto steuerlich unangetastet, doch die Erträge daraus sind wegen der dort eher niedrigen Zinsen und hohen Verwaltungskosten nicht besonders üppig. Ein weiterer Nachteil ist sicherlich, dass der Kontoinhaber nicht frei über dieses Geld verfügen kann. Angenehmer lebt es sich, wenn die Geldanlage mit reinem Gewissen geschieht und die Nachtruhe nicht von Störungen zwischen sechs und sieben Uhr in der Frühe (die beliebteste Zeit für Steuerprüfer) vor dem Weckerklingeln unterbrochen wird.

Wer wirklich mit seinem Geld auf legale Weise Geld verdienen will, kommt nicht umhin, sich schlau zu machen. Damit weder Gebühren die Renditen auffressen noch Betrüger leichte Beute machen.

Scheinbar sorglos, tatsächlich Geld los

Viele Anleger, darunter etliche Ärzte, die im Beruf sehr erfolgreich sind, aber eigentlich von der Kunst des Geldanlegens nur wenig Ahnung haben, reagieren wie von Zauberhand gesteuert, wenn irgendwo der Slogan „Steuern sparen“ aufleuchtet. Die sonst so risikosensiblen Menschen vergessen alle Warnhinweise und glauben in der Tat, die ultimative Anlage für ihr schwer verdientes Kapital gefunden zu haben. Auf diese Weise versickern rund 40 Milliarden Euro jährlich in den Untiefen geschlossener Fonds, Immobilienfehlkäufen oder sonstiger dubioser Anlagemöglichkeiten.

Rechtsanwälte wie Dr. Johannes Fiala, München, wissen ein Lied darüber zu singen, auf welche Lockangebote ihre Klienten hereinfallen. Er schimpft über „hohe Provisionszahlungen für Vertriebslügen auch liechtensteinischer Kapitalanlagen“. Und warnt vor „sogenannter professioneller Vermögensverwaltung, bei der jedes Jahr Hunderttausende Bürger auf scheinbare Rundum-sorglos-Pakete hereinfallen.“

Mäntel in Mode

Derzeit in Mode sind maßgeschneiderte Versicherungsmäntel. Sie umhüllen das Vermögen eines Anlegers und schützen es so vor dem Zugriff des Finanzamtes. In seinem Schutz kann das Vermögen wachsen. So oder so ähnlich lauten jedenfalls die Werbebroschüren liechtensteinischer Banken. Sie locken mit der hohen Flexibilität ihres Modells, das die Einstellung bestehender Wertpapierdepots, Aktien, Anleihen, Bargeld, Fonds und so weiter erlaubt. Gefeit sollen die Anlagen nicht nur vor dem Fiskus sein, sondern auch vor Ansprüchen der Gläubiger im Fall der privaten Insolvenz des Besitzers. Das so geschützte Vermögen geht nicht in die Konkursmasse ein. Steuern fallen erst bei der Entnahme des Vermögens an. Bis dahin wird die Steuer gestundet und der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten. Nach zwölf Jahren und wenn der Besitzer mindestens 60 Jahr alt ist, kann er das Geld entnehmen und zahlt nur auf die Hälfte der Erträge Steuern. Und die fallen nicht sehr hoch aus, weil sie sich nach dem Ertragsanteil richten. Für 65-Jährige liegt er bei 18 Prozent.

Ganz so einfach funktioniert diese Konstruktion aber nicht. Rechtsanwalt Fiala, spezialisiert auf Kapitalanlagen, nennt seine Bedenken: „Das Konkursprivileg erhalte ich nur, wenn ich bei der Einrichtung des Mantels keinen Bezugspunkt zu Deutschland habe.“ Um dennoch das Geld in Sicherheit zu bringen, sollte der Anleger die Hilfe eines schweizerischen Anwalts in Anspruch nehmen.

Deutsche Mäntel sind sehr viel starrer. Hier bestimmt die Versicherung die Anlageform, ähnlich wie bei den Fondspolicen. In Liechtenstein hingegen darf der Kunde beziehungsweise der von ihm beauftragte Vermögensverwalter die Entscheidungen treffen. Das entspricht nicht den deutschen Vorschriften für eine Versicherung. Voraussetzung für den Schutz des eingestellten Vermögens ist eben auch ein Risikoschutz beispielsweise für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit wie er in einer Fondspolice enthalten ist. Die Verwaltung des Vermögens innerhalb des Versicherungsmantels kann ruhig eine deutsche Bank übernehmen. Das Konto lautet auf den Namen der liechtensteinischen Versicherung. Fiala warnt vor zu großer Euphorie. Und vor der Aufmerksamkeit der Finanzbehörden: „Die Konstruktion steht unter dem Verdacht des Gestaltungsmissbrauchs.“ Außerdem eignen sich Versicherungsmäntel schon wegen der hohen Kosten nur für Vermögen ab etwa einer Million Euro. Die Strukturkosten sind mit zwei bis drei Prozent einfach sehr hoch. Liechtenstein-Fans sollten außerdem bedenken, dass die Erträge dort deutlich unter denen in Deutschland liegen.

Zu den beliebtesten Steuerspar-Modellen gehören die geschlossenen Fonds. Menschen, die sich in den oberen Sphären der Steuerprogression bewegen, können sich vor Angeboten kaum retten. Zu den beliebtesten Opfern zählen Ärzte. Sie verfügen im Durchschnitt über ein relativ hohes Einkommen, arbeiten sehr viel – und haben eigentlich keine Zeit, sich um ihre Geldangelegenheiten zu kümmern. Vielen sind die hohen Abgaben an den Fiskus ein Dorn im Auge: Sie sehen nicht ein, dass sie einen so großen Teil ihres schwer verdienten Einkommens abgeben sollen. Doch gehören die Abschreibungsmodelle inzwischen der Vergangenheit an, seitdem der Gesetzgeber vorschreibt, dass Verluste nur noch mit Gewinnen aus ein und derselben Anlage verrechnet werden dürfen. Doch dafür weisen die meisten Angebote zu niedrige Renditen aus. Steuerberater Ulrich Rieck von der Kanzlei VRT in Bonn, warnt: „ Eine Rendite von sechs oder sieben Prozent ist eindeutig zu wenig, Ich warne vor dieser Form der Geldanlage. In den Portfolios, die ich für unsere Kunden betreue, befindet sich kein einziger geschlossener Fonds.“ Die Gründe:

• Das Kapital ist über lange Jahre gebunden.

• Der Kunde beteiligt sich direkt an einem Unternehmen. Es ist sehr schwierig bis fast unmöglich, Anteile zu verkaufen.

• Die Transparenz der Angebote lässt oft zu wünschen übrig.

Mehr Vorzüge als den Steuereffekt

Aus steuerlicher Sicht interessant waren in der Vergangenheit Auslandsimmobilienfonds. Vor allem in Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hatte, unterliegen die Gewinne nur im Anlageland der Steuer, die meist unter der hiesigen lag. In Deutschland erhöhte sie nur die Progression und nicht das Gesamteinkommen. Gab es in den USA, Österreich und Italien Freibeträge für Ausländer, die in Immobilien investierten, haben sich die Vorgaben zum Teil geändert. Italien streicht wie die Niederlande den Freibetrag, Österreich hat ihn gesenkt. Für Dubai, das gar keine Einkommenssteuer kassierte, läuft das Doppelbesteuerungsabkommen in zwei Jahren aus. Probleme aber gibt es (spätestens), wenn die Anteile vererbt werden. Deshalb warnen Experten vor einer solchen Anlage. Denn die steuerlichen Bedingungen können sich während der langen Anlagezeit mehrfach ändern, so dass am Ende vielleicht ein Verlust stehen wird. Deshalb sollte die Regel gelten: Geschlossene Fonds sollten sich auch ohne Steuereffekt rechnen.

Flexible Variante

Flexibler hingegen lassen sich offene Immobilienfonds, die im Ausland investieren, handhaben. Das Risiko ist überschaubarer, weil sie jeden Tag wieder verkauft werden können. Außerdem bleibt das eingesetzte Kapital geschützt. Bis 2009 gilt auch für diese Erträge der Progressionsvorbehalt, dann werden Auslandseinnahmen aus offenen Immobilienfonds steuerfrei. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilienfonds unterliegen dann der 25-prozentigen Abgeltungssteuer, die Gewinne aus dem Verkauf der Fonds bleiben wie bisher nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Ein weiteres beliebtes Steuersparmodell ist der Kauf oder die Beteiligung an denkmalgeschützten Immobilien. Der Grund sind die hohen Abschreibungsmöglichkeiten, die der Paragraf 10f des Einkommensteuergesetzes erlaubt. Danach dürfen Investoren, die die Immobilie vermieten wollen, während der ersten acht Jahre neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr absetzen und anschließend vier Jahre lang sieben Prozent. Anleger und Vermieter können die Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung unter der Rubrik Vermietung und Verpachtung absetzen.

Von wunderhübschen Musterrechnungen, die sich auf diese Vorteile stützen, leben die Anbieter solcher Steuersparmodelle. Wer eine solche Immobilie in Eigenregie kauft und finanziert, weiß meistens was er tut. Wer sich aber an einem Projekt beteiligt, tut dies häufig in Unkenntnis wichtiger Informationen. Um ein Angebot beurteilen zu können, sollten Anleger sich den Initiator des Projekts genau anschauen. Wie sieht seine Erfolgsbilanz aus? Wer ist der Bauträger? Wie gut ist die Bausubstanz? Oft sind die Sanierungskosten höher als die Immobilie selbst. Unbedingt erforderlich ist die eingehende Besichtigung der Immobilie und ihres Standorts. Wie sieht der Mietspiegel aus? Neben allem anderen ist vor allem die Lage entscheidend. Das Haus sollte in einem Ballungszentrum in sehr guter Lage stehen. Um überhaupt langfristig kalkulieren zu können und vor bösen Überraschungen sicher zu sein, sollten sich Interessenten nur auf einen Festpreis einlassen. Erst wenn der Investor über alle Informationen verfügt, Provisionen, die zu zahlen sind, in der Rechnung berücksichtigt sind, die persönliche Situation genügend gewürdigt wird und der Anwalt oder Steuerberater grünes Licht gegeben hat, sollte die Unterschrift erfolgen.

Sind alle Bedingungen erfüllt, darf sich der Anleger über die freundliche Behandlung durch den Fiskus ganz legitim freuen.

Geschenkt bleibt geschenkt

Steuerliche Vorteile lassen sich auch nutzen, wenn das Vermögen und der Familienzusammenhalt groß genug sind. Dann können Eltern Teile ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen. Sie nutzen die Freibeträge in der Schenkungssteuer sowie die in der Einkommenssteuer vorgesehenen Beträge für Kinder einschließlich des Grundfreibetrags. Danach dürfen Söhne und Töchter pro Jahr jeweils 8 501 Euro steuerfreie Kapitalerträge beziehen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 7 664 Euro Grundfreibetrag, 750 Euro Sparerfreibetrag sowie aus den Pauschalbeträgen für Werbungskosten und Sonderausgaben in Höhe von 51 und 36 Euro. Allerdings verlangt das Finanzamt die Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Vormundschaftsgericht. Auch dieses Steuersparmodell hat seine Tücken. Wer es nutzt, sollte genau darauf achten, dass die Grenze nicht überschritten wird. Sonst ist das Kindergeld weg. Und nicht nur das: Das einmal übertragene Vermögen bleibt beim Kind, auch wenn es sich dafür vielleicht ein schickes Auto kaufen will: geschenkt bleibt geschenkt.

Zerobonds für Steuerfüchse

Für Steuerfüchse erweisen sich Zerobonds interessanter. Die Null-Kupon-Anleihen zeichnen sich dadurch aus, dass man sie zu einem sehr niedrigen Kurs kauft, Zinsen gibt es keine. Vielmehr sammeln sich Zins und Zinseszins im Kurs an bis zum Jahr der Endfälligkeit. Die Erträge daraus werden derzeit steuerlich noch als Zinsen behandelt, ab 2009 gelten sie als Kursgewinne, die dann der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterliegen – und nicht länger steuerfrei sind. Dafür gehen die Erträge nicht mehr in die Steuerveranlagung ein. „Allerdings müssen Anleger beachten, dass sich Schwankungen der Kapitalmarktzinsen stärker im Anleihekurs widerspiegeln als bei Anleihen mit laufendem Kupon“, weist Steuerberater Rieck auf eine Empfindlichkeit der Zeros hin.

„Wer bis zum Laufzeitende durchhält, für den ist das allerdings kein Problem.“ Unglücksraben, die in der Vergangenheit keine glückliche Hand im Umgang mit ihrem Vermögen hatten und noch Altlasten mit sich herumschleppen, dürfen in den Jahren zwischen 2009 und 2013 Verluste mit den Erträgen aus den Zerobonds verrechnen.

Für Anleger, die ein paar Euro für den Sparstrumpf übrig haben, hält Rieck noch einen Tipp bereit: Er empfiehlt, vor dem Jahreswechsel fällige Anleihen mit hohen Zinsen zu kaufen und sie in 2009 wieder zu verkaufen. Dann fallen auf die Zinsen nur 25 Prozent Abgeltungssteuer an und sie unterliegen nicht dem hohen Einkommenssteuersatz.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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