Rechtlich auf der sicheren Seite
Gut 160 Websites von Medizinern aus ganz Deutschland und aller Fachdisziplinen untersuchte die Stiftung Gesundheit für ihre Stichprobe.
Ergebnis: Auf mehr als 45 Prozent dieser Internetauftritte entsprach das Impressum nicht dem Telemediengesetz – oder fehlte völlig. Nur knappe 19 Prozent der Seiten waren laut Stichprobe rechtlich einwandfrei. Das ist besonders heikel, wenn die Homepage ein Kontaktformular oder anderes Antwortfeld besitzt. Dann werden, so die Stiftung, nämlich automatisch Userdaten verarbeitet. Dasselbe gilt bei Rezeptvorbestellungen und Online-Terminvergaben. Dabei genügt eine Erklärung, zu welchem Zweck die Daten gespeichert werden und an welcher Stelle der User mitteilen kann, dass er keinerlei Verarbeitung und Speicherung seiner Daten wünscht – schon ist man aus dem Schneider.
Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz wurden dagegen selten verletzt, berichtet die Stiftung Gesundheit: Vorher- Nachher-Bilder fanden sich in weniger als vier Prozent, Publikationslisten nur in 1,5 Prozent der Fälle. Die Prüfer vergaben außerdem Noten für die Webgestaltung: 18,5 Prozent erhielten die Wertung gut oder sehr gut. In dieser Gruppe war der Anteil der Sites, auf denen das Impressum nicht stimmte, übrigens nur halb so groß wie bei der Gesamtheit.
Unnötige Abmahnrisiken
Solche Fehler können für den Praxisinhaber gravierende Folgen nach sich ziehen: vom Bußgeld bis zur kostenpflichtigen Abmahnung. „Diese Mängel bringen unnötige Abmahnrisiken“, bestätigt Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit. „Dabei sind sie eigentlich leicht vermeidbar.“
Der Meinung ist auch der NAV-Virchow- Bund. Damit sich der Mediziner bei der Entwicklung seiner Homepage nicht im Amtsdeutsch der Juristerei verheddert, hat der Verband praktische Tipps veröffentlicht.
Ein Arzt, der eine Praxishomepage betreibt, unterliegt nämlich den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere Paragraf 6, Teledienstgesetz. Verstößt er dagegen, droht ihm eine Geldbuße. Darüber hinaus muss der Mediziner die Bestimmungen seiner Berufsordnung beachten.
Genauso relevant: die Werbeverbote. Im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Heilmittelwerbegesetz (HWG) steht beispielsweise, dass man keine Vorher-Nachher-Bilder von ärztlichen Behandlungen ins Netz stellen darf. Besondere Vorsicht sollte der Arzt auch walten lassen, wenn er Kartenmaterial verwenden will, etwa Stadtpläne, da diese unter Copyright stehen und nur mit der jeweiligen – in der Regel kostenpflichtigen – Genehmigung verwendet werden dürfen. Das Copyright betrifft natürlich alle fremden Bilder, Grafiken und Texte.
Wichtig ist auch, dass direkt auf der Homepage eine Datenschutzerklärung steht, die den Umgang mit personenbezogenen Daten erklärt. Ebenso zentral: eine Erklärung über die ungeschützte Versendung von E-Mails.
Die vollständige „Checkliste für eine rechtssichere Praxis-Homepage“ versendet der NAVVirchow- Bund gegen eine Porto- und Versandpauschale von 2 Euro: NAV-Virchow-Bund, Abt. Service, Postfach 10 26 61, 50466 Köln, E-Mail:info@nav-virchowbund.de