Muschelgerichte in Spanien Hepatitis-A-verseucht
Doch Vorsicht ist geboten. Gerade rechtzeitig kommt nämlich eine Warnung der spanischen Gesundheitsbehörden, die vor dem Verzehr von Stumpfmuscheln, die in Spanien als „Tellinas“ bekannt sind, ausdrücklich warnen. Nach einer Vielzahl von Erkrankungen haben die spanischen Behörden vorsorglich fast 4 000 Tonnen der aus Peru stammenden Schalentiere beschlagnahmt. Da diese Produkte als Tiefkühlware in ganz Spanien in den Handel gekommen sind, konnte das spanische Gesundheitsministerium nicht ausschließen, dass verseuchte Ware noch immer im Umlauf ist.
„Gerade in Mittelmeerländern sind Erkrankungen durch den Verzehr von infizierten Muscheln oder Austern mit der so genannten Reisegelbsucht – Hepatitis A – weit verbreitet. Diese Schalentiere filtern ihre Nahrung aus dem Meerwasser und können so in verschmutztem Wasser leider auch Krankheitserreger anreichern“, erläutert Prof. Thomas Löscher vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). Das Hepatitis-A-Virus ist relativ resistent und bleibt auch nach dem Einfrieren vermehrungsfähig. „Deshalb kommt es gar nicht so selten vor, dass Infektionen auch durch den Verzehr von Tiefkühlprodukten ausgelöst werden können, wenn die notwendige Gar-Temperatur nicht erreicht wird – und das ist bei Muschelgerichten sehr häufig der Fall. Muschelliebhaber sollten deshalb geimpft sein – das ist der sicherste Schutz“, empfiehlt Löscher, Leiter des Tropeninstitutes in München.
Hohe Ansteckungsgefahr
Die Inkubationszeit beträgt wenige Tage bis zu acht Wochen und beginnt mit Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Abgeschlagenheit, Appetitlosigkeit und Übelkeit. Typisch ist auch eine plötzliche Aversion gegen Fleisch und fette Speisen, die vorher gerne gegessen wurden. Dies ist besonders tückisch, weil die Betroffenen bereits mehrere Tage vor Ausbruch der Symptome hoch ansteckend sind. Später kann sich eine Gelbsucht entwickeln, der Urin wird dunkel und der Stuhl entfärbt sich. In wenigen Fällen kommt es zu dramatischen Verläufen, die lebensbedrohende Ausmaße annehmen können.
Zur Grundimmunisierung reicht eine einmalige Injektion aus. Bereits nach 14 Tagen weisen die Impflinge eine sehr hohe Zahl an Abwehrstoffen auf. Daher kann der Schutz auch noch kurz vor der Abreise verabreicht werden – in beliebigen Abstand zu anderen Impfungen. Nach sechs bis zwölf Monaten sollte eine Auffrischung erfolgen, die dann einen Schutz von mindestens zehn Jahren sicherstellt. Viele Krankenkassen in Deutschland bezahlen inzwischen diese Reiseimpfungen.
Dr. Gerd BastingGiesebrechtstr. 810629 Berlin