Vorsicht vor unlauterer Werbung
Vermeintlich harmlose Homepage- Adressen wie „derzahnarztkampen.de“ oder „allgemeinmedizin- bielefeld.de“ sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter.
Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe „Institut“ und „Zentrum“, wenn es sich nur um eine kleine Praxis ohne ein fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Darauf wies die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag in Erfurt hin.
Ausnahme: Die im Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung integriert.