Webadresse mit Ortsnamen

Vorsicht vor unlauterer Werbung

ck

Vermeintlich harmlose Homepage- Adressen wie „derzahnarztkampen.de“ oder „allgemeinmedizin- bielefeld.de“ sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter.

Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe „Institut“ und „Zentrum“, wenn es sich nur um eine kleine Praxis ohne ein fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Darauf wies die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag in Erfurt hin.

Ausnahme: Die im Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung integriert.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.