Leitartikel

Mit einer Stimme

Heftarchiv Meinung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit einer einstimmig gefassten Grundsatzerklärung und klaren Positionierungen zahnärztlicher Interessensvertreter wurde auf der außerordentlichen Bundesversammlung der BZÄK am 15. November in Berlin ein eindrucksvoller Schulterschluss bewiesen: Der vom BMG vorgelegte Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte wurde nach ausführlicher Analyse als „insgesamt völlig unzulänglich“ abgelehnt.  In geradezu historisch anmutender Übereinkunft haben Spitzenvertreter von BZÄK und KZBV, DGZMK, BDK, BDO und FVDZ ihre dezidierte Kritik an dem Entwurf geäußert. Im Vorfeld hatten BZÄK und KZBV gemeinsam den von BMG-Staatssekretär Schröder angekündigten Honorarzuwachs von 10,4 Prozent und die Anhebung des Punktwertes um 0,46 Prozent gegengerechnet: Das Ergebnis ergab, wie bereits befürchtet, ein unter dem Strich anzusetzendes Minus von insgesamt 2,5 Prozent gegenüber der alten GOZ. Damit wurde die vorab seitens des BMG erfolgte Zusage, eine neue GOZ gerade nicht auf Basis von Kostenneutralität umzusetzen, vollkommen ad absurdum geführt.

Wir müssen nunmehr feststellen:• Der GOZ-Entwurf verfolgt das Ziel der Angleichung gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Er ist ein folgenschwerer Schritt zur Vereinheitlichung dieser Systeme.• Die in Teilen erkennbare Bematisierung der GOZ zerstört das System der in den Praxen üblichen und betriebswirtschaftlich erforderlichen Mischkalkulation zwischen PKV- und GKV-Honorierung.• Die aus den Leistungspositionen errechenbare Behandlungszeit macht eine dem State of the Art entsprechende Versorgung unmöglich. Zum Teil fehlerhafte und widersprüchliche Bestimmungen gefährden die sachgerechte Behandlung unserer Patienten.• Seit 1988 wurde die GOZ nicht mehr an die um weit über 50 Prozent gestiegene Kostenstruktur der Bundesrepublik angepasst. Eine GOZ mit einem Punktwert, der sogar in der Novelle noch 3,6 Prozent unter dem der seit elf Jahren nicht mehr reformierten GOÄ liegt, kann der Notwendigkeit, Zahnärzten und ihren Patienten den Anschluss an den wissenschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen, nicht gerecht werden.• Die im Entwurf vorgesehene einseitige Öffnungsklausel widerspricht geltendem Europa-, Berufs- und Wettbewerbsrecht. Sie schafft eine unsägliche Benachteiligung der Zahnarztpraxen gegenüber den Privatver - sicherern und vereinzelt die Zahnärzteschaft in ihren Verhandlungspositionen gegenüber übermächtigen Krankenkassen.

Der Zahnärzteschaft ist durchaus bewusst, dass der vorliegende GOZ-Entwurf für diese Bundesregierung eine Probe aufs Exempel ist: Gelingt die Angleichung gesetzlicher und privater Krankenversicherungssystematik, wird es auch in anderen Medizin - bereichen keinen Halt mehr geben. In dieser Frage wissen wir die gesamte Ärzteschaft, die ähnliche Vorstöße im Zuge der GOÄ-Novellierung befürchtet, auf unserer Seite.

Unsere Forderungen sind deshalb eindeutig:• Zur Erhaltung zahnärztlicher Leistungsqualität brauchen wir vernünftige betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen.• Die Gebührenpositionen müssen den Inhalten der wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde folgen.• Die sogenannte „Öffnungsklausel“ (§ 2 a GOZ) gehört ersatzlos gestrichen.• Die Verankerung der Mehrkostenregelung des SGB V in der GOZ muss aus fach - lichen und rechtssystematischen Gründen ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.

In Verantwortung für den Berufsstand und für unsere Patienten lehnen wir diesen Referentenentwurf als inakzeptabel ab. Die Zahnärzteschaft wird auf allen erdenklichen Ebenen gegen diese Form der Entrechtlichung und Benachteiligung von Zahnärzten und ihren Patienten vorgehen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der BZÄK

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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