BKA-Gesetz

Streit in der Weihnachtszeit

Heftarchiv Praxis
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Das novellierte BKA-Gesetz erhitzt auch nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag die Gemüter. Befürworter sprechen von verbessertem Terrorschutz, Gegner warnen vor dem Verlust der Privatsphäre – auch das ärztliche Berufsgeheimnis bleibt nicht unangetastet. Kippt jetzt das umstrittene Gesetz?

Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag im November das „Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten“, kurz BKA-Gesetz. 375 Parlamentarier stimmten dafür, 168 dagegen – darunter 20 Sozialdemokraten. Sechs SPD-ler enthielten sich.

Die Befugnisse des BKA, die sich zurzeit auf die Strafverfolgung beschränken, sollen um die Abwehr terroristischer Gefahren erweitert werden. Die Neufassung des aus dem Jahre 1951 stammenden Gesetzes trägt daher den Titel „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“. Linke, FDP und Grüne lehnten den Entwurf geschlossen ab und kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Umstrittener Inhalt

Die Gegner stoßen sich an den erheblich erweiterten Kompetenzen des BKA. So dürfen dessen Fahnder künftig im Rahmen der Terrorfahndung Privat-PCs durchsuchen und Wohnungen mit Mikros und Kameras überwachen. Davon unbehelligt bleiben nur noch Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger – Berufsgruppen wie Journalisten und Ärzte genießen diesen Schutz nicht mehr. Beim begründeten Verdacht einer bevorstehenden terroristischen Straftat dürfen die BKA-Ermittler sogar Auskunft von Ärzten über verdächtige Patienten verlangen.

„Die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz sind ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patienten-Arzt-Verhältnis“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe dem Deutschen Ärzteblatt. „Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis.“

Das überarbeitete Gesetz erlaubt außerdem Rasterfahndungen, in deren Verlauf das BKA von öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen die Übermittlung personenbezogener Daten verlangen kann. Viele dieser Kompetenzen standen bisher nur Landespolizeien und Geheimdiensten zu. Besonders bedenklich ist den Kritikern zufolge, dass Online-Durchsuchungen in eiligen Fällen auch ohne vorherige Absegnung durch einen Richter durchgeführt werden können. Das Einverständnis kann auch nachträglich eingeholt werden.

Reichlich Gegenwind

Das Gesetzesvorhaben ruft vielerorts heftige Ablehnung hervor. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), Dr. Ulrich Oesingmann, nannte es „einen weiteren Meilenstein auf dem Weg in den Kontrollstaat“. Für die freien Berufe sei Verschwiegenheit entscheidend und nichts schade dem „sensiblen Vertrauensraum“ mehr, als die Speicherung von Verbindungsdaten.

Auch aus den Ländern kam Widerstand. Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat am 28. November hatte die bayerische FDP angekündigt, in der Länderkammer gegen das Gesetz zu stimmen. Landesparteichefin und Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte in der Süddeutschen Zeitung, durch das Gesetz entstehe eine Art deutsches FBI mit geheimdienstlichen Befugnissen. Dies sei Zentralismus und widerspreche dem föderalistischen Prinzip der BRD. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, ihre Partei werde eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz prüfen.

Ihr Nein zum BKA-Gesetz im Bundesrat stellten auch die FDP-Fraktionen aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Aussicht. Ärgerlich für die SPD: Auch die Landesverbände in Sachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt stellten sich quer. Wegen der Widerstände war schon früh im Gespräch, dass das Gesetzesvorhaben wohl im Vermittlungsausschuss landen wird. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigte die von ihm vorangetriebene Gesetzesnovellierung. Der Staat müsse die Bürger schützen können. „Das ist kein Angriff auf den Rechtsstaat, sondern die Verteidigung des Rechtsstaats“, sagte er vor der Abstimmung im Bundestag. Die richterlichen Kontrollen seien ausreichend.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, forderte hingegen ein rechtsstaatlich einwandfreies Gesetz für das Bundeskriminalamt. Vor allem die Eilkompetenz bei Online-Durchsuchungen bewertete er als misslungen. Bei solchen Aktionen müsse von Anfang an ein Richter involviert sein.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wies zudem darauf hin, dass es aus fachlicher Sicht nicht notwendig sei, dem BKA Online-Durchsuchungen ohne das grüne Licht eines Richters zu ermöglichen. Eilfälle seien in der Praxis kaum denkbar.

Susanne TheisenFreie Journalistin in KölnSusanneTheisen@gmx.net

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