Entspannt am Bildschirm
Wer häufig am Bildschirm arbeitet, weiß wie wichtig regelmäßige kurze Auszeiten sind. Sich ausgiebig zu strecken und den Blick für kurze Zeit aus dem Fenster gleiten zu lassen, um zu entspannen und wieder neue Energie zu tanken, wirkt Wunder. Denn beim Arbeiten am Bildschirm vollbringt der Körper unbemerkt Höchstleistungen: Die geistige Anspannung und das starres Sitzen führen häufig zu Schmerzen in Kopf, Nacken und Schultern.
Wer weiß schon, dass der Blick bei der Bildschirmarbeit bis zu dreitausend Mal pro Stunde zwischen Monitor, Tastatur und Umgebung hin und her wechselt. Je länger die Arbeit dauert, umso mehr sinkt dabei die Zahl der Lidschläge, die das Auge befeuchten. Die Folgen sind häufig Brennen und Jucken.
Die optimale Basis schaffen
Doch die Arbeit am Computer muss getan werden. Ein guter Bildschirm, eine bequeme Haltung, der richtige Abstand und gezielte Pausen reduzieren die negativen Auswirkungen der Bildschirmarbeit deutlich. Für den Praxischef ist es daher wichtig, zu wissen, was er für optimale Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter tun kann und welche Vorschriften gelten. Dann ist er nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schafft auch die Basis, um seinen Mitarbeitern ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Zugleich steigen die Motivation und Einsatzbereitschaft der Angestellten und krankheitsbedingte Ausfallzeiten durch schlechte Arbeitsbedingungen werden reduziert.
Ein gesunder Arbeitsplatz
Beschäftigte, die einen „nicht unwesentlichen Teil“ ihrer normalen Arbeit am Bildschirm verbringen – in der Regel also auch Zahnarzthelferinnen –, unterliegen der EURichtlinie 90/270. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie mit der Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 umgesetzt. Sie gewährt den Beschäftigten ein umfassendes Recht auf einen gesunden und ergonomisch optimierten Arbeitsplatz.
Das reicht von einem strahlungsarmen Bildschirm über ergonomische Büromöbel und eine bedienungsfreundliche Software bis hin zu ausreichender Beleuchtung. Unter § 6 ist außerdem festgelegt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet ist, den Mitarbeitern in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten. Er trägt auch die Kosten dafür.
Technische Ausstattung
Hinsichtlich des Monitors regelt die Bildschirmverordnung, dass die dargestellten Zeichen scharf und ausreichend groß, das dargestellte Bild stabil, flimmerfrei und blendungsfrei sein muss. Moderne Flachbildmonitore, die sich inzwischen fast überall durchgesetzt haben, bieten hier meist zufrieden stellende Ergebnisse mit einer Helligkeit von 300 cd/m2 oder mehr, einem Kontrastverhältnis von 500:1 oder mehr und einer Reaktionszeit von acht bis zwölf Millisekunden. Der gleiche Befund gilt aber überraschenderweise auch für hochwertige – nicht zu alte – Röhrenmonitore, die meist deutlich besser sind als ihr negativer Ruf. So oder so gilt beim Kauf des Bildschirms grundsätzlich: Je größer der Monitor, desto besser. Die Mindestgröße der Bilddiagonalen sollte jedoch in jedem Fall 17 Zoll betragen. Um ein angenehmes, augenschonendes Arbeiten zu ermöglichen, empfiehlt sich eine Bildwiederholfrequenz der Grafikkarte von mindestens 85 Hertz. Der Rechner sollte möglichst wenig Wärme und Lärm verursachen. Ein schwirrender oder brummender Ton, der die Mitarbeiter den gesamten Arbeitstag über begleitet, ist lästig. Gute Geräte bieten einen Wert von unter 20 db(A), sind also kaum noch wahrnehmbar. Ähnlich wichtig ist eine möglichst geringe Strahlung des Monitors. Das Thema wird seit Jahren heiß diskutiert. Zur Entwarnung lässt sich immerhin feststellen, dass es hierfür strenge Normen gibt. Wer dennoch Bedenken hat, greift auf moderne Flachbildschirme zurück, die keine ionisierende Röntgenstrahlung abgeben und noch einmal deutlich unbedenklicher als Röhrenbildschirme sind. Insgesamt lässt sich jedoch eher Entwarnung geben. Das ist zumindest das Fazit mehrerer Studien, die unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation in Auftrag gegeben wurden.
Ergonomische Gestaltung
Neben der Ausstattung spielt die Positionierung des Monitors eine wichtige Rolle. So beträgt der ideale Abstand zwischen Augen und Monitor 50 bis 60 Zentimeter. Die Blickrichtung des Mitarbeiters auf den Bildschirm sollte dabei möglichst parallel zur Fensterfront verlaufen, um so zu hohe Lichtkontraste und eine direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Darüber hinaus muss die Tages- oder Kunstlichtbeleuchtung der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein. Sowohl bei Tages- als auch bei Kunstlicht sollten Blendungen oder Spiegelungen vermieden werden.
Ebenfalls geregelt durch die geltende Bildschirmarbeitsverordnung ist die Ausstattung des Schreibtischmobiliars: So soll der Arbeitstisch eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirms, der Tastatur und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Und es muss ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein. Der ideale Abstand der Tastatur zur Tischkante beträgt dabei im Idealfall eine halbe Elle, damit die Handballen bequem aufliegen. Die richtige Höhe hat der Bildschirm in der Regel, wenn sich die Oberkante des Monitors in Augenhöhe befindet.
Ebenso wichtig für eine gesunde Sitzhaltung vor dem Bildschirm ist ein ergonomisch gestalteter, standsicherer Büro-Arbeitsstuhl mit verstellbarer Sitzhöhe, Sitzfläche und Rückenlehne. Ausreichende Beinfreiheit unter dem Arbeitstisch ist dann gegeben, wenn Ober- und Unterschenkel etwa einen rechten Winkel bilden, ohne dass der Betreffende mit Knien oder Oberschenkeln an die Unterseite des Tisches stößt, und die Füße beim Sitzen fest auf dem Boden stehen.
Pausen zum Entspannen
Absolut notwendig, um effektiv und konzentriert arbeiten zu können, sind regelmäßige Pausen, möglichst mit Bewegung. Neben Entspannungsübungen für Augen und Nacken, wie „Kopfgymnastik“, gezielten Blicken in die Ferne oder bewusstem Blinzeln zum Befeuchten der Augen, bieten sich zum Beispiel ein Schütteln von Händen und Armen oder das Strecken der Beine an. Eine sinnvolle Arbeitsorganisation berücksichtigt von vorneherein regelmäßige Unterbrechungen der Computerarbeit durch andere Tätigkeiten oder Pausen. So bleibt die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät möglichst gering.
Wechseln die Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis die Tätigkeiten ständig, ist das durchaus gegeben. Machen sie regelmäßige Pausen und tanken zwischendurch auch mal frische Luft, behalten sie den Kopf frei für den nächsten Abschnitt. Die ideale Grundlage, um den gesamten Tag über konzentriert arbeiten zu können.
Robert UhdeGrenadierweg 3926129 Oldenburg