Anspruch auf Kindergeld möglich
Im konkreten Fall hatte eine junge Frau nach erfolgreicher Magisterprüfung ein Traineeprogramm bei einem Presseverlag begonnen, das mit 7800 Euro pro Jahr dotiert war. Anschließend erhielt sie eine Festanstellung in der Marketingabteilung. Die Familienkasse verweigerte ihrer Mutter das Kindergeld für die Zeit der Trainee-Phase. Die Mutter klagte dagegen nun erfolgreich. Die Richter des 4. Senats befanden, zur Berufsausbildung gehöre nicht nur die erstmalige Aneignung von Kenntnissen, sondern auch deren Vervollkommnung – wie etwa in einem Traineeprogramm – sofern dies dem Erreichen des Berufsziels förderlich ist. Gerade im Verlagswesen genüge der Hochschulabschluss alleine nicht, um das Anforderungsprofil des Berufslebens zu erfüllen. pit/dpa
Finanzgericht MünsterUrteil vom 30. Oktober 2008Az.: 4 K 4113/07 Kg