Teilnehmer von Trainee-Programmen

Anspruch auf Kindergeld möglich

Die Teilnahme an einem Trainee-Programm nach einem Hochschulabschluss kann finanzrechtlich einer Berufsausbildung gleichgesetzt werden. Dann sind die Eltern des Trainees für diese Zeit zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Entschied das Finanzgericht Münster.

Im konkreten Fall hatte eine junge Frau nach erfolgreicher Magisterprüfung ein Traineeprogramm bei einem Presseverlag begonnen, das mit 7800 Euro pro Jahr dotiert war. Anschließend erhielt sie eine Festanstellung in der Marketingabteilung. Die Familienkasse verweigerte ihrer Mutter das Kindergeld für die Zeit der Trainee-Phase. Die Mutter klagte dagegen nun erfolgreich. Die Richter des 4. Senats befanden, zur Berufsausbildung gehöre nicht nur die erstmalige Aneignung von Kenntnissen, sondern auch deren Vervollkommnung – wie etwa in einem Traineeprogramm – sofern dies dem Erreichen des Berufsziels förderlich ist. Gerade im Verlagswesen genüge der Hochschulabschluss alleine nicht, um das Anforderungsprofil des Berufslebens zu erfüllen.  pit/dpa

Finanzgericht MünsterUrteil vom 30. Oktober 2008Az.: 4 K 4113/07 Kg

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