Recht in der Praxis
Alltagsrelevante Informationen finden sich im neu erschienenen Ratgeber „Recht in der Praxis“. Das Booklet des Ratgeberverlags, Hamburg, ist nach Problemfeldern gegliedert. Ob Konflikte mit Patienten, Mitarbeitern, Lieferanten, Kammern oder staatlichen Stellen: (Zahn-)Ärzte finden hier konkrete Hilfe für den Praxisalltag mit vielen Checklisten und Praxistipps.
So haben (Zahn-)Ärzte etwa einen Anspruch auf ein Ausfallhonorar, wenn Patienten nicht zum vereinbarten Termin in der Praxis erscheinen. Dies sollten sie im Vorfeld jedoch mit den Patienten vereinbaren. Andererseits ist es auch problematisch, wenn (Zahn-)Ärzte auf vorgedruckten Anmeldeformularen auf das Ausfallhonorar hinweisen. Ist nämlich darauf ausschließlich festgelegt, dass bei Nichterscheinen ein Ausfallhonorar fällig wird, ist die Vereinbarung ungültig: Patienten müssen nur zahlen, wenn sie selbstverschuldet dem Termin fernbleiben. Daher sollten (Zahn-)Ärzte gesonderte Vereinbarungen unterschreiben lassen, dass ein Ausfallhonorar fällig wird, mit dem Zusatz „es sei denn, das Nichterscheinen ist unverschuldet“. Diese Ansprüche sind dann auch vor Gericht durchsetzbar.
Die Bestellung des Booklets kann versandkostenfrei im Internet erfolgen. sg/pm
Buchhandel:Medienbüro Medizin:Recht in der Praxis,ISBN-Nr. 978–3–931688–14–1