Erhebliche Verunsicherung
„Restriktivere Kreditvergaben“, „erhöhte Bonitätsanforderungen“ sowie „Vorsicht bei zukünftigen Krediten“, aber auch Hinweise wie „von einer Kreditklemme kann keine Rede sein“: Mit diesem Spektrum an Aussagen der Finanzexperten – die sich je nach Standpunkt widersprechen oder aber ergänzen – sehen sich Arztpraxen mehr denn je konfrontiert. Die Immobilien- und Bankenkrise ist längst nicht ausgestanden.
International orientiert
Trotz der bereits in erheblichem Umfang erfolgten Abschreibungen muss von einer „Dunkelziffer“ an weiterem Verlustpotenzial ausgegangen werden, die ihrerseits naturgemäß nicht gerade zu entsprechender Vertrauensbildung an den Geld- und Kapitalmärkten beiträgt.
Ärzte sollten sich mit dieser unbefriedigenden Situation keineswegs resigniert abfinden, sondern ihrerseits in die Offensive gehen, um weitere Kredite sicherzustellen. Dazu gehört zunächst die Absicherung des kurzfristigen Kreditbedarfs mithilfe des Überziehungskredits auf dem Praxiskonto. Diesen Kredit, der grundsätzlich zwar unbefristet zur Verfügung gestellt wird, kann eine Bank durchaus auch terminieren. Ob eine solche Festschreibung mit jeweils möglicher Verlängerung sinnvoll ist, sollten Ärzte im Einzelfall unter Berücksichtigung vor allem des Kreditzinsvergleiches zwischen variablem Zinssatz und Festzinssatz entscheiden. Darüber hinaus bieten Banken für kurzfristigen Kreditbedarf Festzinskredite an, deren Zinssätze sich an international üblichen Referenzzinssätzen wie Euribor oder Libor orientieren. Diese Kredite, die in der Regel eine erstklassige Bonität voraussetzen, werden je nach Bankinstitut ab 25 000 oder 50 000 Euro angeboten.
Die Spielwiese vergrößern
Handlungsbedarf besteht darüber hinaus vor allem bei langfristigen Praxis- oder Immobiliendarlehen. Auch wenn der Ablauf der Zinsbindung noch gar nicht unmittelbar bevorsteht, sollten sich Niedergelassene kurzfristig um eine Verlängerung bemühen. Dies kann etwa durch ein Vorausdarlehen erfolgen, mit dessen Hilfe sie sich das derzeitige Zinsniveau einschließlich eines Aufschlags sichern können.
Auch zukünftige Kredite, beispielsweise zur Finanzierung der Praxisausstattung oder des Praxisfahrzeugs, gehören in diesbezügliche Überlegungen hinein.
Je nach Entwicklung der Kreditvergaberichtlinien der Banken sind Praxen gut beraten, ihre Handlungsspielräume hier ebenfalls zu erweitern. Dazu gehört zum Beispiel eine intensivere Einbindung bisheriger Nebenbankverbindungen als ergänzende Kreditgeber sowie eine Erweiterung der Kredit alternativen durch öffentliche Förderprogramme oder mithilfe der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank. Erster Ansprechpartner sollte natürlich die bewährte Hauptbankverbindung sein, die auch als Vermittler zwischen öffentlichen Förderprogrammen und öffentlichen Bürgschaften tätig werden kann.
Wesentliche Bedeutung für eine auch zukünftig zu angemessenen Konditionen erfolgende Kreditvergabe besitzt mehr denn je die entsprechende Kreditwürdigkeit oder Bonität von der Praxis und ihrem Inhaber.
Es ist nach Einschätzung von Fachleuten davon auszugehen, dass sich die Kriterien bei der Beurteilung der Bonität verändern werden, um für die Banken weitere Kreditausfälle möglichst zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Die jeweiligen Ansätze derartiger Veränderungen sollten Selbständige sorgfältig mit den Ansprechpartnern ihrer Bankinstitute bereden.
Dabei geht es weniger um die aktuelle Situation, sondern vor allem um mögliche Bonitätsdefizite, die Einfluss auf die Bedingungen zukünftiger Kredite oder, im ungünstigen Fall, auf die Kreditgewährung selbst haben können. In diesem Zusammenhang kommt immer wieder das Praxisrating ins Spiel. Sowohl beim darin enthaltenen Finanzrating, bei dem es vor allem um betriebswirtschaftliche Details der Praxis geht, als auch beim qualitativen Rating mit dem Schwerpunkt unternehmerischer Fähig keiten des Arztes gibt es eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten. Leider zeigt die Realität hier nach wie vor, dass immer noch eine Vielzahl von Zahnarztpraxen ihrem Rating nicht die erforder liche Aufmerksamkeit zukommen lässt.
Im Ergebnis ist es fast schon einerlei, ob dafür der jeweilige Kreditgeber oder der Kunde selbst die Verantwortung trägt. Wichtig ist vielmehr die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Praxis, die durch kommunikative Zurückhaltung entweder der einen oder der anderen Seite nicht immer gewährleistet ist. Mehr noch: Es ist davon auszugehen, dass die zukünftige Bereitstellung von Krediten wesentlich von Inhalt und Umfang der dazu erforderlichen Gespräche zwischen Bank und Zahnarzt abhängen wird. Hier besteht je nach Bankverbindung auf beiden Seiten durchaus Verbesserungsbedarf.
Michael VetterFranz-Lehar-Straße 1844319 Dortmund