EU-Gesundheitsminister

Gesundheitsversorgung soll eingeschränkt werden

pr

Zahlreiche EU-Gesundheitsminister wollen den Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einschränken. Dies machten die Regierungsvertreter bei einem Treffen in Luxemburg deutlich. Ausgeschlossen werden soll nach dem Willen von Deutschland und Österreich zum Beispiel der Bereich der Langzeitpflege. Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten verlangten, dass auch Organtransplantationen sowie rein privatrechtlich erbrachte medizinische Leistungen nicht unter die Vorschriften fallen sollen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte bei dem Ministertreffen, dass die Bundesregierung den Ausschluss der Langzeitpflege zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Richtlinie machen werde. EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sicherte zu, hier für entsprechende Rechtsklarheit zu sorgen. Nicht einverstanden zeigte sich Vassiliou mit der Forderung der EU-Minister, einen Genehmigungsvorbehalt für stationäre und kostenintensive Leistungen einzuführen. Dies widerspräche dem Ziel der Richtlinie, Patienten EU-weit eine hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Vassiliou drohte damit, die Rechtmäßigkeit des Richtlinientextes überprüfen zu lassen, sollten die Minister bei ihrer Haltung bleiben. Zu den EU-Ländern, die die größten Vorbehalte gegen die Richtlinie haben, zählen Spanien, Portugal, Ungarn, Polen und Italien. Deutschland erklärt sich mit einer Regelung der grenzüberschreitenden Versorgung grundsätzlich einverstanden. Mit einer politischen Einigung der Mitgliedsstaaten über den Richtlinientext ist bis Jahresende unter schwedischem EU-Ratsvorsitz zu rechnen. pr/ps

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