Freiwillig versicherte Selbstständige

Krankenversicherung neu regeln

Seit dem 01.08.2009 müssen bundesweit alle freiwillig versicherte Selbstständige ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall neu regeln. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung müssen sich die betroffenen Versicherten entscheiden, ob sie den gesetzlichen Anspruch zur Rückkehr nutzen.

Wer nichts macht, verliert seinen bisherigen Krankengeld-Anspruch und hat dann gar keine Absicherung, da alle alten Verträge kraft Gesetzes zum 31. Juli 2009 enden. Von der Neuregelung sind bundesweit rund 1,2 Millionen Selbstständige betroffen. sg/pm

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