Vergütungsangleichung Ost-West

KZBV warnt vor Versorgungsengpässen

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 6. Mai zur 15. AMG-Novelle hat die KZBV zu Fragen der Ost-West-Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung Stellung bezogen. Sie warnt vor negativen Folgen für die Versorgung der Patienten.

Am 6. Mai fand eine Anhörung im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) statt. Rund 63 Verbandsvertreter aus dem Gesundheitswesen nahmen teil und gaben Antworten auf gezielte Fragen der Mitglieder des Bundestagsausschusses. Im Mittelpunkt standen Themen rund um die Novellierung des Arzneimittelgesetzes. Daneben sieht der Gesetzesentwurf aber auch weitere Änderungsvorschläge vor.

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Beratung über diese weiteren Vorschläge steht auch die Anhebung der Ostvergütung auf das Westniveau bei den Vertragszahnärzten zur Diskussion. Hier hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats zuvor einen Antrag zur Ost-West-Angleichung vorgelegt, dem der Bundesrat mehrheitlich zugestimmt hatte. Dies geschah auf Initiative der Länder Sachsen und Thüringen –Berlin hatte sich dem später ebenfalls angeschlossen. Der Bundesrat empfiehlt eine zusätzliche Anhebung der Vergütung in den neuen Bundesländern um insgesamt 10,9 Prozent und im Land Berlin um 8,6 Prozent. Dies wird von der KZBV gemeinsam mit den den KZVen ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Die Bundesregierung jedoch lehnte die angestrebte Erhöhung ab. Fragen der Ost-West-Angleichung sollten ihrer Meinung nach als Teil eines Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung in der kommenden Legislaturperiode verfolgt werden.

Angleichung notwendig

In der Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss am 6. Mai bezog – auf eine Frage der FDP – der Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, Stellung, der zusammen mit Dr. Holger Weißig, KZV-Vorsitzender Sachsen, an der Sitzung teilnahm. Fedderwitz stellte die aus vertragszahnärztlicher Sicht notwendige Angleichung der Vergütung in den Kontext der gesellschaftspolitisch angestrebten generellen Angleichung von Ost und West. Er verwies darauf, dass andernfalls Versorgungsstrukturen gefährdet seien, da Praxen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten. Die Attraktivität der Tätigkeit würde sowohl für die Zahnärzte als auch für das Praxispersonal sinken. Dies könnte beispielsweise zur Abwanderung von Zahnärzten und Praxismitarbeitern in den Westen führen – mit entsprechenden Folgen für die Versorgung der Patienten in den neuen Bundesländern. Letztlich, so warnte Fedderwitz eindringlich, sei dadurch eine präventionsorientierte Zahnheilkunde gefährdet. Gerade die Behandlung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko oder die PAR-Behandlung von Erwachsenen und Senioren stellten die Zahnärzteschaft vor besondere Herausforderungen.

Spürbare Auswirkungen auf das Beitragsniveau in der gesetzlichen Krankenversicherung seien damit nicht verbunden, betonte Fedderwitz weiter, da die einmalige Anhebung lediglich ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von rund 165 Millionen Euro für die GKV erfordern würde. Das entspreche einer Steigerung des Beitragssatzes um knapp 0,017 Prozentpunkte.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung geht die KZBV noch ausführlicher auf das Problem ein. Obwohl in den neuen Bundesländern bereits teilweise ein zusätzlicher Versorgungsbedarf bestehe, sei insbesondere beim qualifizierten Fachpersonal eine Abwanderung in die alten Bundesländer zu verzeichnen, heißt es dort. Die Umsetzung der Bundesratsempfehlung würde die sachlich durch nichts gerechtfertigten Vergütungsunterschiede beseitigen. Die Argumente der Bunderregierung ließen bewusst unberücksichtigt, dass in den neuen Bundesländern und im Land Berlin seit Langem für identische Leistungen deutlich niedrigere Vergütungen bezahlt würden. Das widerspreche auch der inzwischen angeglichenen Kostenstruktur der zahnärztlichen Praxen in Ost und West. Der Gesetzesentwurf zur AMG-Novelle ist noch nicht abschließend beraten, weitere Diskussionen sind geplant. Ob eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt, steht offen.

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