Schweizer Käse überall
Die Finanzkrise hat tiefe Löcher in die Kassen der USA und vieler europäischer Staaten gerissen. Sie brauchen jetzt dringend Geld. Auf der Suche nach Quellen bieten sich die entgangenen Steuern auf Schwarzgeld, das im näheren und ferneren Ausland lagert, an. US-Präsident Obama erhöhte im Schulterschluss mit den Regierungschefs Angela Merkel und Nicolas Sarkozy den Druck auf die Steueroasen. Wie es scheint mit Erfolg. Liechtenstein, die Schweiz und Andorra gehörten zu den ersten Ländern, die sich freiwillig dem so genannten OECD-Standard anschließen wollen. Er erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage auszubauen. Bislang gab die Schweiz Daten über deutsche Bankkunden nur bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug heraus. Steuerhinterziehung gilt bei den Eidgenossen nicht als Straftat. Zugänglicher zeigen sich auch Monaco, Singapur, Macao und Hongkong. Die Belgier bieten sogar den automatischen Datenaustausch an für den Fall, dass ein EU-Bürger in Belgien Zinsen kassiert.
Derzeit nehmen westliche Nachbarn wie Österreich und Luxemburg nicht am automatischen Austausch teil. Sie fordern wie auch die Schweiz die so genannte EU-Zinssteuer in Höhe von 20 Prozent. Die drei Bankgeheimnis-Oasen möchten auch in Zukunft nicht automatisch über deutsche Bankkunden berichten müssen. Die Kanalinseln Jersey, Guernsey und die Isle of Man haben bereits Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Darin haben sie sich verpflichtet, auf Anfrage Daten preiszugeben. Gibraltar und die Bahamas werden sich wohl demnächst öffnen.
In Deutschland hat das Bankgeheimnis überhaupt keine gesetzliche Basis. Zwar sehen die Kunden es als eine Selbstverständlichkeit an, dass die Banken und Sparkassen über ihre Geldgeschäfte Stillschweigen bewahren. Doch das Kreditwesengesetz, das viele Rechtsfragen des Bankgeschäftes regelt, enthält sich in diesem Punkt. Deshalb ist auch die Verletzung des Bankgeheimnisses nicht unter Strafe gestellt. Dennoch dürfen Kunden erwarten, dass der Bankberater sich in allen Belangen in Verschwiegenheit übt. Darüber besteht in der juristischen Literatur und Praxis Übereinstimmung. Ein Kreditinstitut darf gegenüber Dritten keine Auskünfte über seine Kunden geben, sofern nicht aus Gründen des Gesetzes oder sonstigen Gründen eine Verpflichtung besteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Banken ist das Bankgeheimnis so geregelt:
„Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kunden bezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.“ So darf zum Beispiel die Schufa Kontodaten speichern. Dazu hat der Kunde bereits bei der Kontoeröffnung seine Einwilligung gegeben. Anderenfalls hätte die Bank die Zusammenarbeit verweigert.
Leichter Zugang zu Kontodaten
Aber auch den Steuerbehörden stehen inzwischen Tür und Tor offen, wenn es um die Kontodaten deutscher Bürger geht. Zwar besagt Paragraph 30 der Abgabenordnung, dass „die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen haben“. Doch darf dieser Satz nicht als Hindernis verstanden werden. Finanzämter dürfen sich durchaus aus Ermittlungsgründen an die Kreditinstitute wenden, um Daten wie Kontostände sowie Zahlungs- und Zinseingänge zu erfragen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Ermittlung beim Steuerpflichtigen selbst nicht erfolgreich war. Die Hürden sind hierbei nicht sehr hoch gelegt. Der Bundesfinanzhof hat vor Kurzem mit einem Urteil, den Zugang zu den Konten noch erleichtert. Voraussetzung ist, dass das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der banküblichen Geschäfte hervorhebt. (BFH, Az. VII R 47/07).
Inzwischen verfügt der Fiskus über eine Vielzahl von Quellen, über die er sich die Informationen über die Geldgeschäfte der Bundesbürger beschaffen kann. So müssen Renten- und Lebensversicherer dem Finanzamt die Überweisungen an ihre Versicherten melden, Notare und Nachlassgerichte sind ebenfalls zur Meldung über Erbschaften verpflichtet. Das Bundesamt für Finanzen gibt Auskunft darüber, welcher Bürger bei welcher Bank ein Konto führt. Die Abgeltungssteuer erleichtert dem Fiskus die Arbeit. Die Bank kassiert für ihn gleich 25 Prozent Steuern auf Kapitalerträge. Sozialbehörden dürfen sich inzwischen direkt bei den Banken bedienen. Sie müssen die Finanzämter nicht mehr um Amtshilfe bitten.
Wer sein Geld trotz der trüben Aussichten auf Diskretion noch schnell ins Ausland schaffen will, sollte sich nicht mit Bargeld erwischen lassen. Auf Bahnhöfen, Flug- und Seehäfen, an den Landesgrenzen – überall finden Kontrollen statt. Seit dem 15. Juni 2007 sind nur Beträge bis 10 000 Euro erlaubt. Alles was darüber liegt, bedarf der Anmeldung, wenn die Grenzen der EU überschritten werden. Innerhalb der Union muss der Reisende nur Auskunft auf Verlangen des Zollbeamten geben.
Aber auch innerhalb der deutschen Grenzen lauern Gefahren der Entdeckung. Wer Schwarzgeld hortet, sollte das möglichst ohne Mitwisser tun. Denn in der Vergangenheit hat sich erwiesen, dass es meist die geschiedene Ehefrau, irgendein Nachbar oder der bezahlte Denunziant ist, der dem Fiskus die entscheidenden Tipps gibt.
Aber auch ohne die Unterstützung freundlicher Mitmenschen spüren die Finanzbeamten versteckte Beträge auf. So treten sie automatisch in Aktion, wenn die Steuererklärung das Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen aufzeigt. Sie interessieren sich sehr dafür, was mit diesem Kapital geschieht.
Finanzbeamte auf der Suche nach Schwarzgeld
Wird das Geld nur für den Konsum ausgegeben? Kaum vorstellbar. Normalerweise wandert ein großer Teil in den Vermögensaufbau. Die Frage ist, in welche Anlagen welche Beträge fließen. Wie viel davon geht ins Ausland? Dieser Weg ist grundsätzlich nicht verboten, wenn alles ordnungsgemäß versteuert ist. Sehr zum Verdruss von Finanzminister Peer Steinbrück nehmen viele Deutsche diese Vorschriften nicht ernst. Auf mehr als 300 Milliarden Euro Schwarzgeldbeträge im Ausland lautet die eher vorsichtige Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG). Mindestens 30 Milliarden Euro entgehen auf diese Weise der Staatskasse, ein Betrag, auf den kein Finanzminister verzichten kann. Um diese Quelle zu sichern, verlangt der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Dieter Ondracek, die Auskunftspflicht von Banken und Sparkassen gegenüber dem Finanzamt zu erweitern: „Das ist eine Frage der Fairness: Wer ehrlich Steuern zahlt, hat Anspruch darauf, dass Steuerhinterzieher zur Kasse gebeten werden.“ Unterstützung findet er bei Peer Steinbrück. Beide sind der Ansicht, dass es paradox sei, auf internationaler Ebene mehr Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerflucht einzufordern und im eigenen Land das Problem der Hinterziehung außer Acht zu lassen.
Schweizer Rechtsprechung wurde aufgeweicht
Steuersünder jedenfalls sollten gewarnt sein. Die Gefahr erwischt zu werden nimmt ständig zu. So sieht das auch Steueranwalt Dr. Johannes Fiala aus München: „Die angesprochenen Länder werden dem Druck, den die OECD ausübt, nicht widerstehen. Die Rechtssprechung in der Schweiz ist inzwischen aufgeweicht. Wer jetzt noch eine Stiftung gründet, begibt sich in Gefahr. Ich würde alles legalisieren.“ So hat zum Beispiel eine seiner Klientinnen ohne Wissen ihres Steuerberaters in der Schweiz eine Stiftung gegründet, die ihre Enkelkinder begünstigt. Nun sei sie in Panik geraten. Denn das Verwaltungsgericht Bern hat verkündet, dass die Banken Daten und Namen herausgeben müssten, wenn der ausländische Staat den Verdacht äußert, dass ein Kontrakt vorliege. Die Schweizer Regierung möchte dieses Geschäftsmodell abschaffen. Den Banken wirft Fiala vor, dass sie ihre Kunden quasi zur Steuerhinterziehung verführt hätten. Das gilt nicht nur für ausländische Institute. Auch deutsche Banken waren gern behilflich, wenn es um das liebste Hobby der Deutschen – das Steuern sparen – ging. Der Anwalt weiß aus den Erzählungen seiner Mandanten, dass die Institute für Beträge ab 500 000 Euro gerne einen so genannten Netzwerker beauftragten, der sich um die Kontoeröffnung und die Gründung einer Stiftung in einer Steueroase kümmerte. Dem Kunden blieb die Reise ins Ausland erspart.
Wer jetzt in Panik gerät, sollte sich an seinen Steuerberater oder Steueranwalt wenden. Laut Dr. Fiala lässt sich so mancher Fehler bereinigen. Um erst gar nicht in diese Situation zu geraten, empfiehlt er den Anlegern dringend, ihren Vermögensverwalter zu kontrollieren. Denn häufig wüssten die Betroffenen gar nicht, was mit ihrem Geld geschehen sei. Für sie gebe es ein böses Erwachen, wenn der Steuerfahnder vor der Tür steht oder das Finanzamt detaillierte Auskünfte verlangt. „Der Kunde muss begreifen, dass er selbst für alles verantwortlich ist. Nicht die Bank wird bestraft, sondern der Hinterzieher“, gibt der Experte zu bedenken. Er hält für Anleger, denen die Bank ein Steuerhinterziehungsmodell verkauft hat, noch einen weiteren Tipp bereit: „Sie können von der Bank Schadensersatz verlangen, wenn die Bank die Möglichkeit gehabt hätte, das Geld zwar Steuern sparend aber legal anzulegen.“
Selbstanzeige bewahrt vor höherer Strafe
Anleger, die im Zweifel darüber sind, ob sie ihre Einkünfte regelgerecht versteuert haben, wenden sich am besten an einen Fachmann. Steuerberater Lothar Pues von der Deutschen Steuerberatung in Essen erzählt von seinen Erfahrungen mit dem deutschen Fiskus: „Die Behörden werden schon bei Kleinigkeiten aktiv.“ So tauchten bei einem seiner Mandanten zur frühen Morgenstunde vier Steuerfahnder auf, weil er vergessen hatte, Mehrwertsteuer in Höhe von 200 Euro an das Finanzamt abzuführen. Wen jetzt das schlechte Gewissen plagt, kann zu einem bewährten Mittel greifen, um noch einmal glimpflich davon zu kommen: die Selbstanzeige. „Sie ist eine große Chance und einmalig im Strafrecht“, ermuntert Steuerberater Pues nicht ganz uneigennützig. In seiner Praxis häufen sich seit Februar die Anfragen wegen Selbstanzeigen. Der Verdacht auf Steuerhinterziehung gegen Verona Pooth, im vergangenen Jahr der Fall Zumwinkel, Daten auf CDs bringen Anleger ins Grübeln. Die Selbstanzeige bietet die einzige Chance, einer drastischen Strafe zuvorzukommen. Denn Steuerhinterziehung gilt nicht mehr länger als Kavaliersdelikt. Wer eine Summe von 500 000 Euro steuerfrei auf die Seite bringt, dem droht ein Jahr Gefängnis auf Bewährung.
Um dem zu entgehen, bleibt der Gang zum Steuerberater. Ohne genaue Prüfung der Aktenlage sollte niemand ein Geständnis ablegen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass genügend Geld vorhanden ist, um die Steuerschuld und die sechs Prozent Zinsen, die pro Hinterziehungsjahr anfallen, sofort und auf einen Schlag bezahlen zu können. Denn sonst droht Strafe. Der Antrag allein wirkt zwar strafmildernd, wie Pues weiß, doch es gibt Probleme. Außerdem – so seine Empfehlung – muss die Selbstanzeige genau durchgesprochen werden, damit auch alle Fakten berücksichtigt werden. Stellt sich hinterher heraus, dass noch etwas „übersehen“ worden ist, gilt die Straffreiheit nur für den in der Selbstanzeige angegebenen Betrag. Außerdem sollte die Selbstbezichtigung auch nicht zu weit gehen. Dr. Fiala und auch Steuerberater wie Lothar Pues versehen Selbstanzeigen grundsätzlich mit der Überschrift „Berichtigung der Steuererklärung“. Sie geht dann am besten schriftlich oder auch per Fax, E-Mail oder sogar nur telefonisch an das zuständige Finanzamt – auf keinen Fall an die Staatsanwaltschaft. Hat die Finanzbehörde allerdings schon Kenntnis von der Steuerstraftat, kommt jede Reue zu spät.
Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de