Künftige Kreditverhandlungen

Professionell in die Offensive

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Die mit der Finanz- und Bankenkrise offensichtlich zunehmenden Probleme sowohl bei der Beantragung neuer als auch bei der Verlängerung bestehender Kredite erfordern von vielen Ärzten ein Umdenken im bisherigen Umgang mit ihrer Bank. Das will gekonnt sein.

Es wird vor allem von der unterschiedlichen Risikoeinschätzung des jeweiligen Bankinstitutes gegenüber dem niedergelassenen Arzt und den damit verbundenen, häufig weitaus restriktiveren Kreditvergaberichtlinien als bisher abhängen, zu welchen Bedingungen zukünftige Kreditvergaben und -verlängerungen erfolgen. Darüber hinaus sollten die Erfahrungen der vergangenen Jahre mit „Basel II“ Praxisinhabern gezeigt haben, dass Passivität im Umgang mit Banken der falsche Weg ist, die eigene Kreditversorgung zu sichern.

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Es ist also dringend davon abzuraten, den Finanzierungsaspekt der Praxis erst dann professionell zu behandeln, wenn die Bank als Kreditgeber beispielsweise die eigentlich als sicher eingestufte Kreditverlängerung an weitere Bedingungen, wie zusätzliche Sicherheiten oder höhere Zinssätze, knüpft oder diese Verlängerung zunächst sogar verweigert. Allerdings gibt es auch hier Erfahrungswerte mit einer nach wie vor erstaunlichen Zurückhaltung vieler Praxisinhaber, Details bei Finanzierungsfragen rechtzeitig und vor allem vorausschauend im Gespräch mit dem zuständigen Bankmitarbeiter zu bereden.

Dazu bedarf es zum Jahresbeginn eines ausführlichen Orientierungsgesprächs, das zudem professionell vorbereitet sein sollte. Hilfreich sind hierzu vor allem vom Steuerberater vorbereitete Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, die das bevorstehende Jahr realistisch abbilden. Darüber hinaus kann die aktuelle Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit, bei der Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel gegenübergestellt werden, eine ausreichende Praxisliquidität zur regelmäßigen Zahlung der jeweils fälligen Zins- und Tilgungsraten bestehender Darlehen sicherzustellen, eine zusätzliche Argumentationshilfe liefern.

Zur weiteren Vorbereitung eines solchen Orientierungsgesprächs ist zunächst eine Bestandsaufnahme der bestehenden Kredite einschließlich der Höhe der jeweiligen Zins- und Tilgungsraten und der Fälligkeitstermine erforderlich. Hinzu kommt eine Aktualisierung der Kreditsicherheiten, die jedem einzelnen Bankkredit zuzuordnen sind.

Der größte Unsicherheitsfaktor zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit einer Praxis besteht bei Fremdfinanzierungen meist beim Geschäfts- oder Kontokorrentkredit, der zumindest grundsätzlich jederzeit kündbar ist. Um hier eine gewisse Sicherheit zu erreichen, bietet sich gegebenenfalls eine konkrete Befristung an, die entweder beim Kontokorrentkredit selbst oder bei einer Variante, dem kurzfristigen Geldmarkt- oder Eurokredit, erfolgen kann.

Was lange währen soll ...

Während eine solche Befristung beim Kontokorrentkredit zwar nicht die Regel darstellt, aber bankseitig durchaus ermöglicht wird, ist sie beim Geldmarkt- oder Eurokredit, entsprechende Bonität des Kreditnehmers vorausgesetzt, nahezu obligatorisch. Wichtig ist bei derartigen Befristungen, rechtzeitig an die jeweilige Kreditverlängerung zu denken und nicht erst wenige Tage vor dem Ablauftermin einen neuen Antrag zu stellen.

Die Bonität oder Kreditwürdigkeit, die sich vor allem in der Beurteilung des Arztes, also im Rating ausdrückt, sollte während des Bankgesprächs vom Arzt ebenfalls angesprochen werden. Mehr noch: Es sollte sich zu einer Selbstverständlichkeit für beide Geschäftspartner entwickeln, die Kreditwürdigkeit des Arztes konsequent weiterzuentwickeln und damit schrittweise für eine Verbesserung der Kreditkonditionen zu sorgen. Davon profitieren sowohl die Bank, die mit einem zuverlässigen Kreditnehmer zusammenarbeitet, als auch der Praxisinhaber, der neben günstigeren Zinssätzen mit einer langfristigen, verlässlichen Begleitung seines Finanzpartners rechnen kann.

Unabdingbare Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Einzelheiten des jeweiligen Ratings durch den Kreditgeber ebenso transparent gemacht werden wie die Details der wirtschaftlichen Lage der Praxis – wozu der Arzt vor allem nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes bekanntlich ohnehin verpflichtet ist.

... will gepflegt sein

Ebenso wichtig sind Kreditsicherheiten, die mit zunehmender Tendenz auf die Höhe der Kreditkosten Einfluss nehmen. So sollte die Bewertung jeder einzelnen Sicherheit mit dem Bankgesprächspartner abgestimmt und der eigenen Wertermittlung gegenübergestellt werden. Je nach Situation ermöglicht so eine für beide Seiten nachvollziehbare und aktualisierte Bewertung zusätzliche Verhandlungsspielräume seitens des Arztes. Vor diesem Hintergrund kann auch ein Sicherheitentausch lohnen: Bietet der Arzt zum Beispiel statt der bisherigen Verpfändung oder Abtretung von Praxisausstattung und Einnahmen alternativ etwa ein Grundpfandrecht an, kann die Qualität dieser meist werthaltigeren Sicherheit den Kreditzinssatz verringern. Hier besteht also ebenfalls ein intensiver Diskussionsbedarf, dem sich Bank und Kunde stellen sollten.

Dies gilt ebenso bei mittel- und langfristigen Praxisdarlehen, die während der kommenden Monate fällig werden – und gegebenenfalls verlängert werden müssen. Es ist von der Produktpalette der bisher finanzierenden Bank abhängig, ob und zu welchen Bedingungen sie eine Verlängerung bereits heute zusichern kann. Neben der Zusage des bisherigen Kreditgebers, den aktuell gültigen Zinssatz schon jetzt festzuschreiben, kann auch ein sogenanntes „Voraus- oder Forwarddarlehen“ zur Lösung beitragen. Bei dieser Kreditvariante sichert sich der Praxisinhaber das derzeitige Zinsniveau für die kommenden Monate bis zum Verlängerungszeitpunkt, üblicherweise allerdings zuzüglich eines Zinsaufschlages. Ob sich das Gesamtangebot für ihn dann noch rechnet, kann der Praxischef mithilfe seines Steuerberaters prüfen.

Ein weiterer Punkt gehört ebenfalls auf die Tagesordnung: Dabei geht es um mögliche Kreditverkäufe, bei denen der selbständige Freiberufler sich versichern lassen sollte, wie sein Kreditgeber damit derzeit umgeht und zukünftig umgehen wird. Von dieser Antwort wird es je nach Praxis häufig abhängen, ob der Arzt weiterhin mit seiner bisherigen Hausbank intensiv zusammenarbeiten will oder er gegebenenfalls auch über die zukünftige Mitwirkung anderer Kreditinstitute nachdenkt.

Praxisrating als Trumpf

Daran sollte kein Zweifel bestehen: Zur Sicherung der zukünftigen Kreditvergabe zu angemessenen Konditionen – gerade vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise – müssen Praxisinhaber kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Kreditbeurteilung, des „Ratings“, arbeiten. Dies gilt nicht nur für das Zahlenwerk, das die betriebswirtschaftliche Seite des Betriebes abbildet („Finanzrating“), sondern auch für das sogenannte „qualifizierte Rating“, das sich vor allem mit den strategischen Stärken und Schwächen des Arztes als Unternehmers auseinandersetzt.

Hier kommen weitere Informationen zur Fachrichtung und zu den jeweils angebotenen Dienstleistungen ebenso hinzu wie Details zur Kontoführung und, das ist nicht zu vernachlässigen, rechtzeitige Überlegungen zur Sicherung einer späteren Praxisnachfolge. Im Ergebnis sollen sowohl das Finanzrating als auch das qualifizierte Rating möglichst die Gesamtheit der Praxis erfassen.

Um eine Verbesserung des Ratings auch tatsächlich zu erreichen, sollte der Arzt den regelmäßigen Kontakt zum Kreditgeber und damit zu konkreten Ansatzpunkten, beispielsweise der Verbesserung seiner Rentabilität oder der Optimierung des Controllingsystems der Praxis, suchen.

Michael VetterFranz-Lehar-Straße 1844319 Dortmund

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