Brief an die Bundeskanzlerin

Fairen Wettbewerb ermöglichen

Selektivverträge generell und der Vertrag der DAK besonders sind im Berufsstand derzeit hochaktuell. Aus diesem Anlass haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet, den wir hier in gekürzter Form wiedergeben.

Kernpunkt des Selektivvertrags der DAK sei die ausschließliche Versorgung der Patienten mit zahntechnischen Leistungen aus dem Ausland. Dabei scheine es, dass der Zahnersatz vor allem aus China und Singapur importiert werde. Den Versicherten werde ausländischer Zahnersatz – allerdings nur für die Regelversorgung – „zum Nulltarif“ angeboten und sie würden mit großem Nachdruck in den Selektivvertrag gedrängt. „Unter der Überschrift „Zahnersatz zum Nulltarif“ werden von Krankenkassen Versorgungsströme ins Ausland gelenkt“, heißt es im Brief. „Diese Entwicklung kann nicht dem Ziel der gesetzlichen Regelungen zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen entsprechen.“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) habe sich für Wettbewerb im Gesundheitswesen ausgesprochen und mit dem Instrument der befundbezogenen Festzuschüsse ein Wettbewerbskonzept für den vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich vorgelegt. Damit sei für GKV-Versicherte die Teilhabe am zahnmedizinischen Fortschritt real geworden, da seitdem auch innovative Behandlungsmethoden bezuschusst werden. Zudem sei die Wahl- und Behandlungsfreiheit der Patienten erweitert worden, damit garantiere das Festzuschusssystem ein hohes Versorgungsniveau in der Prothetik.

Der DAK-Selektivvertrag nun greife massiv in die freie Arztwahl der Patienten ein, versuche Patientenströme zu lenken und sowohl Zahnärzte, die den vorgelegten Vertrag nicht akzeptieren, wie zahntechnische Meisterbetriebe aus der Patientenversorgung zu drängen. Durch die vertragliche Verpflichtung, bestimmte Materialien und Behandlungssysteme etwa bei Implantatversorgungen zu verwenden und sich den Bezug über ein bestimmtes Labor vorschreiben zu lassen, würden die freie Therapieentscheidung und die Gesamtverantwortung des Zahnarztes als freier Beruf erheblich eingeschränkt und ausgehöhlt. „Das“, so heißt es, „kann nicht zum Wohle der Patienten sein. Dies sind keine fairen Wettbewerbsbedingungen, weder für den einzelnen Zahnarzt, noch für die zahntechnischen Meisterbetriebe, die vor Ort die richtige Lösung für unsere Patienten verfügbar halten müssen.

Auch wird das leistungsfähige Zahntechnikerhandwerk in Deutschland mit jedem weiteren Selektivvertrag von der Versorgung sukzessive ausgeschlossen. Den Zahntechnikern in Deutschland droht ein unfairer Verdrängungswettbewerb durch ausländische Anbieter, die ausschließlich lukrative Leistungssegmente anbieten, ohne für ein flächendeckendes und umfassendes Versorgungsangebot sorgen zu können.“

Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung dürfe deshalb nicht zum Spielball im Vertragswettbewerb der Krankenkassen werden. Die Grundprinzipien eines solidarischen Gesundheitswesens und die sozialstaatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge könnten nicht auf Krankenkassen übertragen werden, die miteinander im ungeregelten Wettbewerb stehen, unterschiedliche Interessen verfolgen und nicht flächendeckend aufgestellt sind. „Deshalb sprechen sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für den Erhalt der jeweiligen kollektiven Vertragsstrukturen und körperschaftlicher Interessenvertretung bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die zahnmedizinische Grundversorgung aus.“

Die Versuche der Krankenkassen mit dem Mittel der Einkaufsmodelle den Patienten, wie auch Zahnärzte und Zahntechniker wieder zu steuern und zu kontrollieren, würden dem Festzuschusskonzept und noch mehr den Prinzipien von Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Qualitätsorientierung in der zahnmedizinischen Versorgung widersprechen. Da anzunehmen sei, dass weitere Krankenkassen mit vergleichbaren Verträgen in den Markt gehen werden, bitten die Unterzeichner die Bundeskanzlerin um faire Wettbewerbsbedingungen, die die freie Arztwahl der Patienten nicht einschränken und ihnen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung gewährleisten. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die es den Zahnärzten ermöglichen, Diagnose und Therapieentscheidungen nach zahnärztlichem Fachwissen zu treffen und die es dem Zahntechniker-Handwerk ermöglichen, seine hohe Fachkompetenz und technische Leistungsvielfalt dem Zahnarzt zum Wohle der Patienten und zur Sicherung der umfassenden Versorgungsqualität vor Ort anbieten zu können.“

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