Beschäftigung von Ehegatten in der Praxis

Musterarbeitsvertrag erschienen

Arztpraxen sind häufig Familienbetriebe. Oft ist es die Arztehefrau, die am Empfangstresen sitzt, Termine vergibt und sich um die Buchführung kümmert. Für ein Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten sollte es eine klare vertragliche Grundlage geben, die sorgfältig auf die individuelle Situation der Vertragspartner zugeschnitten ist.

Der NAV-Virchow-Bund hat jetzt zwei Musterverträge zur Beschäftigung von Ehepartnern entwickelt:

• den Ehegattenarbeitsvertrag sowie

• den Ehegattenarbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte.

Diese zeigen beispielhaft, welche Kriterien ein Arbeitsvertrag zwischen Ehepartnern erfüllen sollte – von üblichen Vertragsinhalten wie Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeiten und Kündigungsmodalitäten bis hin zu spezifischen Punkten wie der Bestimmung des Güterstandes.

Vertragsmuster sind Teil der Rechtsberatung und somit den Mitgliedern des NAV-Virchow-Bundes vorbehalten. Nach Auskunft des Leiters der NAV-Pressestelle, Klaus Greppmeir, können aufgrund einer Kooperation auch Mitglieder des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) die Verträge beziehen. Sie können in der Kölner Geschäftsstelle kostenlos als Datei, für einen Euro in Papierform oder für fünf Euro auf CD-Rom bestellt werden. sg/pm

NAV-Virchow-BundAbteilung ServicePostfach 10 26 6150466 KölnFon:(0221) 973005–0Fax: (0221) 7391239Mail:info@nav-virchowbund.de

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