GKV-Positionspapier

Die neue S-K(l)asse

Der GKV-Spitzenverband hat ein „Positionspapier für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen“ vorgelegt und damit die Leitlinien seiner Arbeit für die nächsten Jahre definiert. Die drei „S“ – Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung – bleiben demnach die Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu soll allerdings noch ein viertes kommen: „S“ wie Selektivverträge.

„Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung sind die Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung, denn sie sichern die gute und wirtschaftliche Versorgung von 70 Millionen Menschen“ – so das Statement von Volker Hansen und Willi Budde, den alternierenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat des Verbands. „Auf dieser Basis und durch die Ausweitung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Akteuren muss die gesetzliche Krankenversicherung weiterentwickelt werden.“

GKV pro Sachleistungsprinzip

Was das konkret bedeutet, kann man in dem gemeinsamen Positionspapier nachlesen: Darin warnen die gesetzlichen Krankenkassen etwa davor, dass ihre Mitglieder nach der geplanten Gesundheitsreform beim Arzt zunehmend in Vorkasse gehen müssen. Während die Koalition die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten will, halten die Kassen strikt am Modell der Sachleistung fest. Das Prinzip habe sich bewährt, heißt es.

„Nicht hinnehmbar“ ist aus Kassensicht zudem, dass gesetzlich Versicherte, die mit ihren Beiträgen die Einnahmebasis der Vertragsärzte bildeten, bei der Terminvergabe benachteiligt würden. Zur Vermeidung solchen „Fehlverhaltens“ bedürfe es „weiterer durchgreifender Instrumente zur Sanktionierung“. Denn: „Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten in einzelnen Arztpraxen muss beendet werden.“

Alles in allem will man die 70 Millionen GKVVersicherten von Einschnitten verschonen. „Die Rationierung medizinisch notwendiger Leistungen lehnen wir ab“, stellten Hansen und Budde stellvertretend klar. Vielmehr müssten vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden, indem die Krankenkassen mehr wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten bekommen.

Mehr Wettbewerb bedeutet für die Kassen: mehr Selektivverträge. Geht es nach ihnen, wollen sie mehr „Verträge über die Qualität und den Preis für medizinische Leistungen und Versorgungsangebote mit einzelnen Ärzten, Arztgruppen oder auch Krankenhäusern“ abschließen. Einsparmöglichkeiten sieht der Verband insbesondere bei Arzneimitteln und im Krankenhausbereich. Auch bei der oft unkoordinierten Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringern könne man ansetzen, so die Kassen.

Angesichts eines erwarteten Defizits von knapp 7,5 Milliarden Euro 2010 forderten sie zum Ausgleich feste Staatsgelder. Dass die Steuerzuschüsse um 3,9 Milliarden erhöht werden sollen, wurde vor dem Hintergrund erwartungsgemäß begrüßt. Darüber hinaus verlangen die Kassen höhere, kostendeckende Beiträge für Langzeitarbeitslose in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro jährlich durch den Bund. Für jeden Hartz IV-Empfänger erhielten sie nur jeweils 135 Euro im Monat – bei Durchschnittskosten von 260 Euro. „70 Millionen gesetzlich Versicherte haben ein Recht darauf, dass die Politik hier Farbe bekennt und die Finanzfragen der GKV bei einer Reform nicht wieder erneut ausspart“, so die Verwaltungsratsvorsitzenden.

Bei den Arzneimitteln und den knapp 2 100 Kliniken müsse eine Gesundheitsreform her, um die Kosten zu drücken, und zwar ohne dass die Versorgung darunter leidet, forderten Hansen und Budde. Angesichts der Rekordausgaben für Arzneien von 29,2 Milliarden Euro 2008 verlangte der Verband auch verpflichtende Preisverhandlungen mit den Herstellern bei neuen, teuren Mitteln. Ziel: Preise und therapeutischer Nutzen in ein angemessenes Verhältnis zueinander stellen.

Neue Klinikbehandlungen? Sollen generell nur noch bei nachgewiesenem Nutzen bezahlt werden. Das Kontra von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), ließ nicht lange auf sich warten: „Die Krankenkassen sollten lieber ihre Milliardenvermögen aus den Kellern holen und in die Versorgung geben, statt es den Krankenhäusern vom Krankenbett nehmen zu wollen.“

Ebenfalls ein großes Problem: der Ärztemangel auf dem Land. Erforderlich seien hier gezielte Honoraranreize für Niederlassungen. Da das jährliche Gesamteinkommen der Ärzte nach Abzug der Betriebs- und Personalkosten 2009 im Schnitt um 20 000 auf 162 000 Euro gestiegen sei, müssten künftige Steigerungen jedoch begrenzt werden. Mit anderen Worten: Kein Honorarplus mehr, wenn die Kasseneinnahmen konjunkturell bedingt stagnieren.

Zuckerbrot und Peitsche

Für die bessere Qualität von ärztlichen Behandlungen müsse es Zuschläge geben, bei Qualitätsproblemen Abschläge. „Die Qualität der Leistungen, die zum Beispiel von Ärzten erbracht werden, muss in Zukunft bei der Berechnung der Höhe der Vergütung mit einbezogen werden“, heißt es bei Hansen und Budde. „Wer nachweislich dauerhaft schlechte Qualität bringt, muss perspektivisch von der Versorgung ausgeschlossen werden können“, resümierten die beiden. „Ziel muss es sein, das vertragsärztliche Niederlassungsverhalten auch über die Höhe des Honorars zu steuern“ – etwas allgemeiner steht es im Positionspapier. „Der Verband warnt vor „einer nicht gerechtfertigten mehrfachen Dynamisierung der ärztlichen Vergütung. Die schlichte Bereitstellung immer neuer Finanzmittel für die ambulante ärztliche Versorgung löse keinesfalls die grundlegenden Probleme. Daher müsse die ärztliche Vergütung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gleichzeitig gelte es, ambulante und stationäre Versorgungsangebote stärker aufeinander abzustimmen.

Im Umgang mit Arztfehlern verlangen die Kassen ein Gesetz für mehr Patientenrechte. Dies könne so weit gehen, dass künftig nicht mehr der Patient Mängel nachzuweisen hat, sondern der Arzt einen fehlerfreien Behandlungsablauf. 

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