Kampf an zwei Fronten
Die Finanzlage der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen darf getrost als desaströs bezeichnet werden. Folglich wird diese mit so vielen Hoffnungen gestartete Regierung zunächst einmal ihr Interesse und ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, die Konjunktur anzukurbeln und zugleich weitere Belastungen für die öffentlichen Etats tunlichst zu vermeiden. Das legt auch den im Koalitionsvertrag angedeuteten Vorhaben im Bereich des Gesundheitswesens enge Fesseln an.
Jedenfalls, soweit das den angestrebten Umbau des Finanzierungssystems betrifft. Andere Baustellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung können umgehend stillgelegt oder neu eingerichtet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Auf diesem Feld wurden bereits Unsummen versenkt, ohne eine wirklich praxistaugliche und den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Lösung präsentieren zu können. Es kann nur dem Anliegen dienen, hier eine Atempause einzulegen.
Das gilt in gleicher Weise für die Überprüfung der Praxisgebühr. Da auf diesem Weg jedoch Milliardensummen den Krankenkassen zufließen, kann es mit einer bloßen Abschaffung nicht sein Bewenden haben. Schließlich wird den gesetzlichen Kassen für das kommende Jahr bereits ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 7,5 Milliarden Euro prognostiziert. Das soll zwar etwa zur Hälfte ein nochmals steigender Steuerzuschuss ausgleichen, der Rest muss jedoch von den Kassen selbst beschafft werden. Sie scheuen zwar das letzte Instrument des Zusatzbeitrags, da damit ein Sonderkündigungsrecht einhergeht, werden diesen Schritt aber wohl kaum vermeiden können.
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) nimmt bewusst den Gang raus. Zunächst einmal wird sich eine zu berufende Regierungskommission mit den ihr gestellten Hausaufgaben beschäftigen. Dazu zählt das angestrebte Einfrieren des Arbeitgeberanteils, die Ablösung des prozentualen Beitragssatzes durch eine einheitliche Prämie mit einem automatischen Sozialausgleich, die Schaffung von Freiräumen für mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen und mehr Gestaltungsspielraum für Verträge zwischen den Partnern im System. Und nicht zuletzt wird sich die Politik der Aufgabe stellen müssen, die jahrzehntelang unveränderten Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte endlich an die Gegebenheiten anzupassen.
Alle jene, die sich nach der letzten Bundestagswahl der Illusion hingaben, nun werde eine bürgerliche Koalition die Dinge schon richten, müssen ihre Einschätzungen neu sortieren. Die Widerstände vor allem aus Bayern gegen die Implementierung wirklich freiheitlicher Elemente sind erheblich. Obwohl auch die CSU den Koalitionsvertrag unterschrieben hat, sperrt sie sich gegen die Einführung von Kopfpauschalen. Seehofer darf in dieser Hinsicht nicht unterschätzt werden, hat er doch in der Zeit seiner Ressortverantwortung in Bonn wie auch im Zusammenwirken mit Ulla Schmidt hinreichend bewiesen, dass er ein Überzeugungstäter ist.
Überzeugt vor allem davon, dass es gelingen kann, auf Dauer den Sozialausgleich im System der Gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen, obwohl dieser Ausgleich dort nicht hingehört. Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten müssen nun einmal ordnungspolitisch über das Steuersystem ausgeglichen werden. Das Krankenversicherungswesen hat andere Aufgaben, hat sich darauf zu konzentrieren, die Gesundheit der Bürger nach Möglichkeit auf einem angemessenen Niveau zu sichern.
Seine Bewährungsprobe wird der liberale Bundesgesundheitsminister folglich an zwei Fronten zu bestehen haben – der von Interessengruppen belagerten sowie jener Front, die quer durch die bürgerliche Koalition geht. Das kommende Jahr könnte bereits spannende Antworten bereit halten.
Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.