Von der PKV zum „Player“
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die Zahl derer, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP Chancen für einen Neuanfang im Gesundheitswesen sehen, ist nach wie vor groß. Die wenig detaillierten Formulierungen des Vertrags geben das im Prinzip ja auch her.
Dass sich hinter dieser Hoffnung auf einen Paradigmenwechsel im System aber ganz unterschiedliche Positionen verbergen, liegt auf der Hand. Was eint, ist der Wunsch nach Veränderung. Allerdings haben Heilberufe und Krankenkassen nach wie vor sehr konträre Auffassungen, wohin die Reise gehen soll. Die in Aussicht gestellte Wiederaufnahme der GOZ-Novellierung begrüßen Zahnärzteschaft und private Krankenversicherer zwar gleichermaßen. Das ist dann aber auch schon alles, was uns an dieser Stelle verbindet.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer hat anlässlich seiner jüngst veröffentlichten Jahreszahlen keinen Zweifel daran gelassen, was er anstrebt: Mit aller Macht will er die klassische Rolle als Versicherer verlassen. Man will aktiv Einfluss auf „Qualität, Mengen und Preise“ nehmen.
Sprich: Die Gebührenordnung als Maßgabe reicht den mit Sorge auf künftige Herausforderungen blickenden Versicherungskonzernen nicht mehr aus. Der PKV-Verband will im Gesundheitssystem vom „Payer“ zum „Player“ aufrücken. Die GOZ-Novelle soll, so hoffen die Privatversicherer, die Öffnungsklausel für separat abschließbare Verträge bringen.
Was das für die Heilberufe bedeutet, davon haben gesetzliche Krankenversicherer bereits eine Ahnung vermittelt. Die Selektivverträge nach § 73 c SGB V machen deutlich, was sich die Versicherer von dieser zusätzlichen Option staatlich gewünschten und geförderten Wettbewerbs versprechen: Auf den ersten Blick bieten die Vertragsangebote uns Zahnärzten vielleicht die Chance, im Wettbewerb mit anderen Kollegen besser aufgestellt zu sein. Und taktisches Ziel der gesetzlichen Versicherer ist es ja „nur“, sich durch zusätzliche Angebote aus dem einheitlichen Heer der Konkurrenten herauszuheben. Trotzdem: Was die GKVen hier anbieten, ist eigentlich ärztliche oder zahnärztliche Leistung. Und nur da gehört es hin.
Betriebswirtschaftlich wird das „Plus“ für die Versicherten im Rahmen von „Mischkalkulationen“ dort aufgefangen, wo es für die Unternehmen verschmerzbar bleibt – im Zweifel bei den „Dienstleistern“. In der freien Wirtschaft läuft so etwas unter der Begrifflichkeit „Subunternehmertum“. Und wie selbstverständlich entscheidet der Vertragsanbieter auch, wo nötiges Material und Geräte beschafft werden. Letztlich wird hier im Bereich der Industrie derjenige den Zuschlag erhalten, der das kostengünstigste Ergebnis verspricht.
Alles Zukunftsmusik? Wir selbst haben es in der Hand, diese unerwünschte, einem freiberuflichem Denken mit Entscheidungsund Therapiefreiheit zuwiderlaufende Entwicklung auszubremsen. Denn ohne unsere Unterschriften funktionieren diese Versuche zusätzlicher Durchökonomisierung nicht.
Seien Sie sicher, unsere Patienten werden es uns danken, wenn wir selbst ihnen ohne vertragliche Restriktionen und individualisiert auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten Lösungen inklusive etwaiger Alternativen vorschlagen. Und auch für kostengestaffelte Ansätze in der Prothetik braucht man keine vorgeschalteten Versicherer mit industriellen Partnern vielleicht ausländischer Provenienz.
Dass sich die GKV in den letzten Jahren mit Hilfe des Gesetzgebers in strammer Konsequenz auf den rein ökonomischen Pfad begeben hat, wissen wir und haben – zum Beispiel über Festzuschusssysteme – entsprechende Konsequenzen gezogen. Dass wir jetzt auch aus PKV-Sicht mit ähnlichen Denkschemata umgehen müssen, macht die Situation nicht einfacher. Öffnungsklauseln und damit mögliche Verhandlungsdisparitäten zwischen PKVen und einzelnen Zahnärztegruppen schaffen Grundlagen, die wir bei den GKVen schon heute kritisieren.
Dagegen müssen und werden wir uns wehren.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer