Überprüfung angesagt
Die derzeitige Niedrigzinsphase als eine der wesentlichen Folgen der andauernden Finanzkrise kann Praxisinhaber in Schwierigkeiten bringen, wenn sie ihre finanzielle Altersabsicherung über die Zusatzversorgung hinaus auch nur halbwegs auf dem bisherigen Niveau halten wollen. Dies gilt vor allem für Geldanlagen, bei denen sie selbst Einfluss auf deren Umfang und Art nehmen können. Hierbei etwa bei Banksparplänen und Investmentkonten, bei denen der Anleger zwar nicht unmittelbar in die Anlagepolitik des jeweiligen Anbieters eingreifen kann, diese aber durch ein Unterbrechen oder durch eine Veränderung der Anlagebeträge durchaus beeinflussen kann. Derartige Überlegungen sollten zukünftig ebenso zu den strategischen Aufgaben eines Zahnarztes gehören wie andere wichtige betriebliche Entscheidungen.
Steigende Zinsen, fallende Wertpapierkurse
Um sich diesem Thema auch tatsächlich stellen zu können, müssen zunächst diverse Zusammenhänge geklärt werden. So gilt grundsätzlich, dass in einer Niedrigzinsphase längerfristige Anlagezeiträume vermieden werden sollten. Das gilt auch dann, wenn damit ein Zinsunterschied von zur Zeit rund zwei Prozent ausgenutzt werden könnte. Lockern die Zentralbanken im Jahresverlauf nämlich ihre bisherige Niedrigzinspolitik zu Gunsten wieder steigender Zinssätze, dürfte dies Auswirkungen auf sämtliche Laufzeiten haben. Bei längerfristigen Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren muss dann bei einem vorzeitigen Verkauf mit Kursverlusten gerechnet werden. Bei alternativen Anlageformen wie Terminoder Festgeldern, bei denen bekanntlich kein Kursrisiko besteht, muss ohnehin bis zum jeweiligen Ablauftermin durchgehalten werden. Eine vorzeitige Auflösung, sofern sie überhaupt möglich ist, wird in aller Regel mit Zinsverlusten bezahlt. Der Zusammenhang zwischen steigenden Zinssätzen und fallenden Wertpapierkursen wird dagegen oft übersehen und so ist immer wieder festzustellen, dass gerade in Niedrigzinsphasen in längerfristige Anlagezeiträume investiert wird.
Informationsbedarf bei Investmentfonds
Zahnärzte, die ihre Altersvorsorge einem Investmentfonds anvertraut haben, sollten sich ebenfalls mit dessen Anlagepolitik auseinandersetzen. Dies ist zum Beispiel mit Hilfe von Rechenschafts- und Geschäftsberichten ebenso möglich wie den Informationen der jeweiligen Investmentgesellschaft im Internet. Bei den zur Altersvorsorge meist üblichen Investmentfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds mit dem Schwerpunkt festverzinslicher Wertpapiere bzw. in Form von Mischfonds, die sowohl Aktien als auch festverzinsliche Wertpapiere miteinander verbinden, zeigt vor allem die Wertentwicklung (auch „Performance“ genannt) jedes einzelnen Fonds, in welchem Umfang die entsprechenden Anlagegrundsätze berücksichtigt werden. Hier muss der Zahnarzt früher oder später entscheiden, ob er die jeweilige Anlagepolitik des Fondsmanagements mit trägt oder ob er im Rahmen seiner vertraglichen Möglichkeiten eingreift und die meist regelmäßigen Einzahlungen verändert oder sogar einstellt. Die so „eingefrorenen“ Sparraten können vorübergehend auf einem Anlagekonto „geparkt“ und bei wieder steigenden Zinssätzen erneut investiert werden.
Das gilt naturgemäß auch und vor allem für Aktienfonds. Hier ist zu prüfen, ob sich die jeweilige Aktienstruktur in dieser kritischen wirtschaftlichen Phase bewährt hat oder nicht. Ein vorübergehendes Aussetzen der Sparraten kann auch hier eine angemessene Alternative zu einer vollständigen Auflösung des jeweiligen Fondsguthabens darstellen. Möglicherweise bietet sich auch eine Aufteilung der bisherigen Sparraten in verschiedene Aktienfonds an. Dies sollte in jedem Fall ebenso individuell entschieden werden wie die Bereitschaft, die bisherige Kostenstruktur des einzelnen Fonds auch zukünftig mitzutragen. Zahnärzte, die hier konsequent vergleichen, können vor allem bei den Ausgabeaufschlägen sparen, die je nach Fonds bis zu etwa fünf Prozent betragen. Auch hierüber finden Anleger Informationen in den jeweiligen Publikationen der Investmentgesellschaften.
Die „Standmitteilungen“ anderer Anlageformen
Zudem sollten sich Praxisinhaber auch jene Informationen genau ansehen, die sie darüber hinaus von Finanzanbietern erhalten, bei denen ebenso Altersvorsorgeprodukte erworben wurden. Dies gilt vor allem für die so genannten „Standmitteilungen“ von Lebensversicherern und für die Informationen über abgeschlossene Rentenverträge wie der „Riester“- oder „Rürup“-Rente, aber auch für die gesetzliche Rentenversicherung, in die betroffene Zahnärzte in früheren Jahren als Angestellte möglicherweise bereits eingezahlt haben. Da auch die dort Verantwortlichen in ihrer Anlagepolitik natürlich den Gesetzen der Geld- und Kapitalmärkte unterliegen, können die ursprünglichen Anlageziele des Zahnarztes möglicherweise nicht eingehalten werden und in Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Dispositionen erfordern.
Michael VetterVetter-finanz@t-online.de