Großbritannien

Privatpatienten wird Rückkehr in NHS erschwert

In Großbritannien kommt es laut Ärzte- und Patientenverbänden immer wieder vor, dass Patienten, die sich zum Teil privat behandeln lassen, ihren Anspruch auf kostenlose Versorgung durch den staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) verlieren. Die Patientenverbände sprechen von „skandalöser Diskriminierung der Privatpatienten“.

Grundsätzlich haben in Großbritannien alle Bürger Anspruch auf haus- und fachärztliche Versorgung durch den NHS. Da es im staatlichen Gesundheitswesen und besonders im staatlichen stationären Sektor aber weiterhin zu Versorgungsengpässen und damit zu Wartezeiten kommt, entscheiden sich zehntausende Patienten jährlich, den privaten Sektor in Anspruch zu nehmen. Dadurch gefährde man allerdings seinen NHS-Anspruch, berichten Korrespondenten aus London.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass eine 64-jährige Patientin aus Yorkshire, die seit Wochen unter starken Rückenschmerzen litt, ihren Anspruch auf eine Bandscheibenoperation durch den NHS verlor, weil sie zuvor einen Privatarzt konsultiert hatte. Die zuständige Gesundheitsverwaltung entschied, die Patientin habe dadurch ihren Anspruch auf staatliche Versorgung eingebüßt.

Das ist offenbar kein Einzelfall. Zwar hatte das Londoner Gesundheitsministerium bereits 2008 alle NHS-Stellen offiziell angewiesen, Privatpatienten, die zurück in den Staatssektor möchten, nicht länger zu diskriminieren. Allerdings wird nach Angaben britischer Berufsverbände bislang „kaum oder gar nicht“ auf die Einhaltung dieser Anti-Diskriminierungs-Regelung geachtet.

Britische Patientenverbände kritisieren das Verhalten der Behörden als „Zwei-Klassen-System“ und verlangen Abhilfe. Jeder zehnte Brite verfügt heute über privaten Krankenversicherungsschutz. In der britischen Zahnmedizin spielt die private Versorgung bereits heute eine deutlich größere Rolle als in der Allgemeinmedizin.

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