Öffentlichkeitsarbeit zur GOZ-Novellierung

Eine Information an alle Zahnärzte

Nach dem derzeitigen Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums ist die Veröffentlichung eines ersten Arbeitsentwurfs einer überarbeiteten GOZ für Dezember geplant. Als begleitende Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit auf Bundes- und Länderebene hat die BZÄK einen Musterbrief-Vorschlag erarbeitet, der zeitgleich in den zm und in den regionalen Publikationen (Zahnärzteblatt, Mitgliederpost oder -mail) veröffentlicht werden soll. Unterzeichner sind der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, zusammen mit dem Präsidenten der jeweiligen Landeszahnärztekammer. Die Maßnahme geht zurück auf eine Anregung des Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht der BZÄK. Die zm dokumentieren den Text nachfolgend im Wortlaut:

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gibt ihre fachliche Expertise zu der seit Jahren überfälligen Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Was nach über 22 Jahren fachlich und betriebswirtschaftlich notwendig ist, haben wir mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) dokumentiert und als Forderung formuliert. Was jedoch in der heutigen wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeit von der Politik finanziert werden kann und will, entscheiden leider nicht wir Zahnärzte.

Unsere Aufgabe als Standesvertreter ist es, die Politik zu beraten und für die Belange aller Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch der Patienten zu sensibilisieren. In diesem Sinne müssen und wollen wir das bestmögliche Ergebnis für uns und unsere Patienten erreichen. Vordringliches Ziel dabei ist, dass Ihnen weiterhin – entsprechend den gesetzlichen Grundlagen der derzeitigen GOZ – eine individuelle Abrechnungsmöglichkeit erhalten bleibt.

Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei die Kostenentwicklungen der letzten 22 Jahre zu berücksichtigen. Dennoch haben die Verantwortlichen im BMG bis heute nicht erklärt, ob eine Öffnungsklausel in der neuen GOZ verankert werden soll – obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand von existenzieller Bedeutung ist:

Nach Ansicht der Privaten Krankenversicherung (PKV) soll es Ihnen durch die Öffnungsklausel – also einer Art Separatvereinbarung – möglich sein, direkte Verträge mit Privatversicherern abzuschließen. Damit wäre es möglich, zahnärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb der zahnärztlichen Gebührenordnung abzurechnen. Befürworter der Öffnungsklausel – allen voran die PKV – führen als vermeintliche Vorteile die Argumente „mehr Wettbewerb“ und „Kostenersparnis“ an. Fest steht aber, nicht Wett- bewerb ist das Ziel der PKV, sondern ein Instrument in die Hände zu bekommen, das es ihr ermöglicht, die Preise der GOZ noch zu unterschreiten.

Die Bundeszahnärztekammer als Berufsvertretung der deutschen Zahnärzteschaft spricht sich daher gegen eine Öffnungsklausel aus, da fairer Wettbewerb de facto verhindert, Patientenrechte wie die freie Arztwahl ausgehöhlt und die Behandlungsqualität ernsthaft gefährdet würden.

Daher hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer auf seiner außerordentlichen Sitzung am 14. September 2010 folgenden Beschluss gefasst:

“Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag – zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der so- genannte Öffnungsklausel konter- kariert, weil die GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden.

Die Bundeszahnärzte- kammer fordert die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufsstand nicht akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt – beizubehalten.“

Mit einem gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelten Positionspapier „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“ haben wir den politischen Vertretern die Nachteile einer solchen Regelung im Detail aufgezeigt und erneut auf eine novellierte Gebührenordnung als Alternative hingewiesen. Das Positionspapier steht Ihnen auf der BZÄK-Homepage zur Verfügung:www.bzaek.de/ fileadmin/PDFs/goz/position_oeffnungsklausel.pdf.

Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundes- wie auf Landesebene wollen wir gemeinsam mit der Politik eine Lösung finden, in der Behandlungsqualität, freier Wettbewerb und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten zahnmedizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können. Daher sprechen wir uns zum heutigen Stand ausdrücklich für die bisherige GOZ mit Optionen zur individuellen Abrechnung statt neuer GOZ mit „Knebelvertrag“, sprich Öffnungsklausel, aus.

Gerade bei diesem Projekt ist es wichtig, mit einer Stimme nach außen zu treten – dabei brauchen wir auch Sie und bauen auf Ihre Unterstützung vor Ort.

Herzlichen Dank!Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

N.N. (Vorname/Nachname)Präsident der (Landes-)Zahnärztekammer(Name der Kammer)

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