Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

soll es innerhalb des solidarischen gesetzlichen Krankenversicherungssystems Wahltarife mit Zusatzangeboten für Versicherte geben? In Zeiten knapper Kassen stellen das nicht nur konkurrierende Privatkrankenversicherer in Frage.

Ein Gesetzgeber, der für das Grundleistungsspektrum der GKVen bewusst Grenzen setzt, muss sich solche Kritik gefallen lassen: Was gehört angesichts des Solidarauftrags eigentlich zum Portfolio der GKVen, was sollte außen vor bleiben? Darf sich eine aus Solidartöpfen finanzierte Systematik am Prinzip von Nachfrage ausrichten? Ist GKV ein Wunschkonzert?

Ein „Nein“ wäre eine klare Antwort. Dennoch verdeutlicht die öffentliche Auseinandersetzung den Grat, der zwischen Nachfrage, Angebot, Glaube und Erkenntnis besteht. Beispiel dieses Sommers war die Homöopathie und die politische Kritik an dieser „alternativen“ Behandlungsmethode. Damit wurde letztlich zu einem beachtlichen Teil das Sommerloch gestopft. Dennoch: Der Streit von zusatzausgebildeten Alternativ- versus Schulmedizinern nimmt bekanntlich kein Ende.

Die Frage, ob gesetzliche Anbieter Zusatzangebote dieser Art letztlich zur Privatsache erklären müssten, bleibt weiterhin unbeantwortet. Und zwar ganz unabhängig von der immer noch nicht geklärten Frage der Wirksamkeit.

Der Ansatz schulmedizinischer Kritik, eine Therapie, deren erklärter Erfolgsbeweis jenseits von Placeboeffekten aussteht, könne nicht Teil des solidarischen Leistungsspektrums sein, war gerade in der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung lange Zeit der Grund für den Ausschluss von Leistungsansprüchen.

Dabei sind etwaige Behandlungserfolge, so bleibt der Stand der aktuellen Diskussion, letztlich noch nicht einmal das ausschlaggebende Kriterium. Allerdings gelten diese strengen Maßgaben für die unterschiedlichen Leistungsbereiche des gesamten Feldes der Schulmedizin.

Dieses vorausgesetzt, bieten die zm – nicht zuletzt auch als Reaktion auf vielfachen Wunsch aus der Leserschaft – einen aktuellen Überblick über das weite Feld sogenannter Alternativmedizin. Die Bewertung der einzelnen Methoden möge jeder aus individueller Sicht und Erfahrung vornehmen. Letztlich entscheidet zur Zeit ohnhein der Arzt gemeinsam mit seinen Patienten. Letzterer gibt sein Einverständnis für die Art der Behandlung ja individuell, um nicht zu sagen „privat“ – und zwar ganz unabhängig davon, wer dafür zu zahlen hat.

Inwieweit sich in Zeiten knapper Kassen hier eine Entwicklung zu früheren Usancen abzeichnen wird, bedarf der gesellschaftlichen Entscheidung unserer gesetzlichen Vertreter. Bis dahin bestimmt eben die Nachfrage das Angebot der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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