Vereinbarungen ansprechen
Firmen und Haushalte müssen sich wohl auch weiterhin auf strenge Vergabekriterien für Bankkredite einstellen. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist jedenfalls der Meinung, dass die Geldinstitute ihre aufgrund der Finanzkrise verschärften Vergabestandards nicht gelockert haben. Dies kann für Zahnärzte bedeuten, dass sie sich nicht nur mit weitergehenden Informationswünschen der Bankinstitute als bisher etwa im Hinblick auf ihre zukünftige Ertragslage konfrontiert sehen. Regelmäßige Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, angefertigt durch den Steuerberater, werden möglicherweise zur Regel. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die bankseitigen Ansprüche an Qua- lität und Umfang der zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten nochmals zunehmen. Im Ergebnis dürfte sich der Kontakt zum jeweiligen Bankinstitut mit dem dazu erforderlichen Zeitaufwand vor allem bei kritischen Kreditfällen jedenfalls erheblich intensivieren.“
Ob und in welchem Umfang dieses Szenario tatsächlich zutrifft, sollte Praxisinhaber derzeit erst in zweiter Linie beschäftigen. Wichtiger dürfte dagegen die sehr aktuelle Frage sein, wie sie ihre Kreditversorgung bereits jetzt sichern, um ihren Zahlungsverpflichtungen mithilfe eindeutig formulierter Kreditverträge nachzukommen. So besteht vor allem bei variabel verzinsten Krediten und Darlehen die Gefahr von Kreditkürzungen. Zahnärzte sind also gut beraten, wenn sie sich gemeinsam mit ihrem Bankpartner zusammensetzen und über mögliche Festzinsvereinbarungen nachdenken. Während dies bei Darlehen meist problemlos möglich ist, bedarf es beim Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto je nach Kreditwürdigkeit des Kunden meist eines gewissen Verhandlungsgeschicks zu einer Festzinsvereinbarung, da hier eben traditionell variable Zinssätze üblich sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Option eines Geldmarktkredits diskutiert werden, die einen Festzinssatz mit einem konkret vereinbar-ten Zinsrahmen für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum kombiniert. Da die Bedingungen dieser Kreditform bei vielen Banken unterschiedlich sind, lohnt hier ein sorgfältiger Vergleich, der neben der Hausbank auch eine Zweitbank einschließen sollte.
Einen weiteren Unsicherheitsfaktor können Praxisdarlehen darstellen, die derzeit noch nicht fällig sind. Praxisinhaber „gehen hier besser auf Nummer sicher“ und erkundigen sich bereits jetzt nach Verlängerungsmöglichkeiten etwa in Form eines Vorausdarlehens. Diese sichern das derzeitige Zinsniveau, zu – je nach Verhandlungsstärke des Kunden – meist akzeptablen Kosten.
Bonität und Sicherheiten
Da die beiden entscheidenden Kriterien bei einer Kreditprüfung die Kreditwürdigkeit beziehungsweise Bonität und die Qualität der bereitgestellten Kreditsicherheiten sind, ist es nahezu zwingend, diese von Zeit zu Zeit wieder einmal unter die sprichwörtliche Lupe zu nehmen. So sollte schlüssig und vor allem transparent dargelegt werden können, welche Auswirkungen die allgemeine wirtschaftliche Lage auf Umsatz und Ertrag der jeweiligen Praxis hat und wie möglichen Problemen kurz- und mittelfristig entgegengewirkt werden kann.
Klar ist, dass ein in den vergangenen Jahren stets zuverlässiges Zahlungsverhalten bei den Zins- und Tilgungsraten einen wichtigen Teil zur Bewilligung weiterer Kredite leisten kann. Hilfreich ist darüber hinaus die aktuelle Einschätzung der Bank, die im Rating oder im Scoring zum Ausdruck kommt. Zahnärzte, die sich während der Geschäftsbeziehung diesbezüglich regelmäßig um einen Informationsaustausch mit ihrem Kreditgeber bemüht haben, sind hier meist im Vorteil. Zu den Schwachstellen gehören je nach Kreditnehmer auch Kreditsicherheiten, die entsprechend ihrer Qualität zu höheren oder zu niedrigeren Zinssätzen führen können. Es ist also durchaus professionell, wenn Praxisinhaber regelmäßig prüfen, in welchem Umfang bereits bestehende Sicherheiten von der Bank bewertet werden und welche Alternativen bestehen. Es liegt auf der Hand, dass einer kreditgebenden Bank beispielsweise ein werthaltiges Grundpfandrecht regelmäßig mehr Sicherheit bietet als etwa die Verpfändung der Praxiseinrichtung. Im Ergebnis sollten Zahnärzte ihre eigene Sicherheitenaufstellung immer wieder aktualisieren und als Teil ihres Verhandlungsspielraums bei Kreditgesprächen sehen. Dies gilt vor allem bei Grundschulden, die durch regelmäßige Tilgungen des damit verbundenen Darlehens zumindest zum Teil längst dem Zahnarzt und nicht mehr der Bank zustehen.
Da Banken offenbar zunehmend dazu übergehen, die Höhe der Kreditzinssätze am ermittelten Ausfallrisiko des jeweiligen Kunden auszurichten, sollten Zahnärzte sich nach den genauen Kriterien einer solchen Risikoorientierung erkundigen. Auch hier spielen die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Kreditsicherheiten die entscheidende Rolle. Sowohl die Bonitäts-Ermittlung wie auch die Ermittlung der Kreditsicherheiten und die damit verbundene Kreditzinshöhe sind nämlich nach wie vor oftmals nicht transparent genug, um eine Bankentscheidung nachvollziehen zu können.
Michael vettervetter-finanz@t-online.de