Höhere Anforderungen
Geht es nach Jean-Claude Trichet, dem Chef der Europäischen Zentralbank, dann werden die neuen Finanzregeln, der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht kürzlich beschlossen wurden, „der langfristigen finanziellen Stabilität dienen“. Es ging bei dieser Entscheidung vor allem darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diverse Banken zukünftig auch größere Verluste selbst abdecken und nicht wie in der nach wie vor andauernden Krise nur mit Hilfe der Steuerzahler über Wasser gehalten werden können.
Bleibt es bei den nun festgelegten Größenordnungen und dem Zeitplan, müssen Finanzinstitute ab 2013 ihre Geschäfte mit einem so genannten „Kernkapital“ aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen in Höhe von 4,5 Prozent absichern. Hinzu kommt weiteres Eigenkapital von 3,5 Prozent und eine Art Puffer für besondere Krisensituationen von 2,5 Prozent. In der Summe sollen also 10,5 Prozent eigene Mittel vorgehalten werden. Das neue Abkommen wird dann als „Basel III“ an die Stelle der bisherigen Regeln („Basel II“) treten. Derzeit liegt die Eigenkapitalhinterlegung bei insgesamt acht Prozent, während das Kernkapital zwei Prozent beträgt.
Auswirkungen auf die Kreditvergabe
Es geht bei den zu beschaffenden Geldern um gewaltige Beträge: So soll der finanzielle Mehrbedarf nach einer Schätzung des Bundesverbandes Deutscher Banken bereits bei den zehn größten deutschen Banken rund 100 Milliarden Euro betragen. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese enormen Summen allein aus Kapitalerhöhungen erzielt werden können. Diese Anforderungen an ein erhöhtes Eigenkapital, so folgerichtig sie vom Ansatz der Finanzstabilisierung auch sein mögen, können für Zahnärzte weitere Risiken bei der Kreditvergabe mit sich bringen. Es besteht die Gefahr, dass die noch nicht überwundene Kreditverknappung, die sich im Wesentlichen durch verschärfte Vertragsbedingungen zu Lasten des Mittelstandes zeigt, auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Höheres Eigenkapital, das von den Banken grundsätzlich verzinst werden muss, bedeutet im Umkehrschluss weniger Kreditvergaben mit zu erwartenden geringeren Zinserträgen für die Finanzbranche.
Dies lässt befürchten, dass entweder an der sprichwörtlichen „Zinsschraube“ gedreht wird und/oder dass bei zukünftigen Kreditvergaben noch mehr als bisher die Kreditvergaberichtlinien verschärft werden, um Ausfallrisiken zu verringern. Einerlei, ob dieses Szenario in der hier beschriebenen Form tatsächlich zutreffen wird: Zahnärzte sollten sich bereits jetzt mit „Basel III“ konkret beschäftigen und keinesfalls, wie in der Vergangenheit beim Übergang von „Basel I“ zu „Basel II“ häufig geschehen, die Ereignisse einfach auf sich zukommen lassen.
Detaillierte Planungen
Dazu gilt es zunächst, die zukünftigen Kreditlinien einschließlich der erforderlichen Darlehen schon heute abzusichern. Das ist vor allem mit Forwarddarlehen möglich, die eine Verlängerung bereits laufender Darlehen nicht erst zum Ablauftermin in den kommenden Jahren, sondern schon beim aktuell niedrigen Zinsniveau erlauben. Um die dabei anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, ist ein sorgfältiger Preisvergleich naturgemäß sinnvoll.
Komplizierter ist die Situation allerdings bei den kurzfristigen Liquiditätskrediten wie dem Baroder Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto. Hier sind eher variable Vereinbarungen üblich, die beiden Geschäftspartnern die Möglichkeiten kurzfristiger Kündigungen bieten.
Ratingposition entscheidet
Zahnärzte, die dagegen auf Planungssicherheit Wert legen, sollten sich ebenfalls kurzfristig mit Ihren Hausbanken in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung beispielsweise durch die Vereinbarung fester Kreditlaufzeiten anstreben.
Darüber hinaus wird sich die gesamte Kreditvergabe auch in den nächsten Jahren vor allem an der Kreditwürdigkeit oder Bonität der jeweiligen Praxis orientieren. Diese wird wiederum von der Qualität des Ratings oder Scorings abhängen, mit dem vor allem die betriebswirtschaftliche Situation und die unternehmerischen Qualitäten des potenziellen Kreditnehmers beurteilt werden. Leider bestehen aber genau an dieser Stelle nach wie vor Informationsdefizite seitens der Finanzbranche. Der Weg zur exakten Ermittlung einer Ratingnote oder die genaue Gewichtung einzelner Ratingfaktoren bleiben je nach Bankinstitut auch Jahre nach Einführung dieser Qualifizierungsmodelle weitgehend im Dunkel. Hier besteht ein entsprechender Nachholbedarf, den Zahnärzte von ihren Bankpartnern durchaus einfordern sollten.
Michael Vettervetter-finanz@t-online.de