Versichertenbeitrag bei 15 Prozent
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein eigenes Konzept für die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Demnach sollen Leistungen in Höhe von zehn Milliarden Euro gestrichen und die beitragsfreie Familienmitversicherung stark eingeschränkt werden. Diese solle nur noch für Kinder und erziehende Ehegatten gelten, nicht mehr für Partner ohne Kinder oder solche, die die Erziehungsphase abgeschlossen haben. Um Kassenausgaben von 164 Milliarden Euro zu decken, sei im Schnitt eine Prämie von 245 Euro im Monat nötig. Das seien zehn Euro weniger als heute, heißt es im BDA-Konzept. Basis für die Berechnung wäre das Haushaltseinkommen. Dieses umfasse neben Lohn oder Gehalt samt dem als Lohn ausgezahlten Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung auch alle anderen Einkünfte und zöge sie zur Bemessung der Kassenprämie mit heran. Geht es nach dem BDA, müsse kein Versicherter mehr als 15 Prozent seines Haushaltseinkommens für die Krankenversicherung bezahlen, so der BDA-Vizepräsident Randolf Rodenstock gegenüber der FAZ. Ein entsprechender sozialer Ausgleich könne aus dem bereits eingeplanten Bundeszuschuss finanziert werden, ohne den Steuerzuschuss weiter anzuheben.