Wahltarife behindern Kassenwechsel
Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, können Versicherte kündigen – per Sonderrecht. Nach einer Meldung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands jedoch hebeln Wahltarife bisweilen diese Regelung aus. Zur Veranschaulichung des Problems präsentierte die UPD den Fall einer Versicherten, die wegen erhobener Zusatzbeiträge ihre Krankenkasse verlassen wollte. Die Kasse jedoch verweigerte den Wechsel. Begründung: Die Versicherte sei wegen eines von ihr gewählten Selbstbehaltstarifs noch bis Januar 2012 an die Kasse gebunden. Beim Abschluss des Wahltarifs wurde eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren an diesen Tarif und die Krankenkasse vereinbart. Damit verzichte der Versicherungsnehmer in dieser Zeit auf sein Sonderkündigungsrecht.