Zahnärztliche Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten

Gute Konditionen

Die KZBV hat mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Bundesinnenministerium eine eigene Regelung für die Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten ausgehandelt: Bundeswehrsoldaten und Polizisten erhalten bei der Kariesversorgung jetzt SDA-Füllungen. Ein sehr gutes Ergebnis – für die Patienten und für die Zahnärzte.

Gemäß den Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Bundeswehrsoldaten erfolgt die Versorgung von kariösen Defekten grundsätzlich mit plastischen Füllungsmaterialien. Bislang mussten Soldaten für moderne Füllungen in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik (SDA) die entstehenden Mehrkosten selbst tragen. Dies wollte die Bundeswehr ändern, und zwar nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – für alle Zeitund Berufssoldaten: Das Bundesverteidigungsministerium wünschte, dass die Vereinbarung auf alle Bundeswehrsoldaten, auch auf die im Grundwehrdienst, ausgeweitet wird. Analog dazu sprach sich das Bundesinnenministerium dafür aus, dass Polizeibeamte ebenfalls auf diesem hohen Niveau versorgt werden.

„Mit der Vereinbarung haben wir in Abstimmung mit der BZÄK neue Leistungsbeschreibungen eingeführt, die der anzuwendende Leistungskatalog bislang nicht enthielt“, erläutert der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer, Verhandlungsführer auf Zahnärzteseite.

Erfolgreich verhandelt

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. „Die Verhandlungen erfolgten in einer konstruktiven und guten Atmosphäre unter fairen Vertragspartnern. Wir konnten mit dieser Regelung ein angemessenes Verhältnis von zahnärztlichem Aufwand und Honorar durchsetzen. Es orientiert sich an der Vergütung für Inlays“, bestätigt Eßer. Soweit die Anspruchsberechtigten SDA-Füllungen wählen, die bisher im Rahmen des Mehrkostenverfahrens abgerechnet wurden, greifen nunmehr die neuen Leistungsbeschreibungen. Damit werden die Gesamtkosten solcher Füllungsleistungen von den Heilfürsorgeträgern übernommen.

Konkret sieht die Vereinbarung vier Leistungspositionen für Füllungen vor, darunter auch erstmals eine eigene Position für eine mehr als dreiflächige Füllung (siehe Kasten). Das ist neu, wurde diese doch bisher wie eine dreiflächige Füllung mit erhöhtem Steigerungsfaktor nach GOZ abgerechnet.

Eßer: „Das Ergebnis ist auch deshalb positiv zu werten, weil es bei der GOZNovellierung als Anhaltspunkt für eine angemessene Honorierung herangezogen werden kann – damit hat die Vereinbarung enormen Signalcharakter.“

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