Anhörung zum GOZ-Referentenentwurf im BMG

Punkten durch Einigkeit

Am 9. Mai fand in Bonn die Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum GOZ-Referentenentwurf statt. 44 Verbände waren aufgerufen, Stellung zu beziehen und ihre Argumente vorzutragen, darunter BZÄK, KZBV, weitere Vertreter aus Ärzteund Zahnärzteschaft, gesetzlicher und privater Krankenkasse sowie der Beihilfe. Fazit: Die Zahnärzteschaft punktete durch Einigkeit bei ihren wichtigsten Positionen.

Die Hauptargumente aus der gemeinsamen Positionierung von BZÄK und KZBV gleich vorweg:

• Als positiv wird der Verzicht auf die Öffnungsklausel angesehen.

• Kritisiert wird die fehlende Punktwerterhöhung und eine völlig unzureichende Honorarsteigerung von sechs Prozent.

• Kritik richtet sich gegen die geplante Einführung eines Zielleistungsprinzips bei der Berechenbarkeit von Leistungsbestandteilen. Die damit heraufbeschworenen Streitigkeiten würden auf dem Rücken der Patienten ausgetragen, die Regelung sollte gestrichen werden.

• Gefordert wird die Einführung eines Mechanismus zur jährlichen automatischen Anpassung an den Preisindex.

Erwartungen nicht erfüllt

Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, machte in der Anhörung deutlich, dass der Referentenentwurf bei der Leistungsbewertung die Erwartungen der Zahnärzteschaft nicht ansatzweise erfülle. Zwar erkenne man an, dass ein Honorarzuwachs von sechs Prozent geplant sei. Allerdings entsteht dieser nur durch punktuelle Veränderungen bei einigen wenigen Leistungen. Je nach individueller Praxisausrichtung könne eine Vielzahl der Zahnärzte hiervon nicht profitieren. Ferner erinnerte Engel daran, dass in der Zeit von 1988 bis 2007 die Preise für Dienstleistungen um 65 Prozent gestiegen sind, die Bruttolohnsumme sogar um über 100 Prozent. Der GOZ-Referentenentwurf sieht trotzdem praktisch keine Änderung vor. Mindestens wären eine Anpassung des GOZ-Punktwerts an den der GOÄ sowie eine Anpassungsklausel geboten. Engel wies darauf hin, dass auch die Leistungsbeschreibung lediglich einen Kompromiss vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten darstelle.

Dass die GOZ ganz erhebliche Auswirkungen auf die GKV und die vertragszahnärztliche Versorgung habe, machte der Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, in der Anhörung deutlich. Das gelte besonders bei der Versorgung mit Füllungen. Er kritisierte vor allem, dass die Bewertungsrelationen zwischen Inlayversorgungen und Füllungsleistungen falsche, präventionsfeindliche Anreize setzten.

PKV pro Öffnungsklausel

Pro Öffnungsklausel positionierten sich in der Anhörung die Vertreter des PKV-Verbands und des GKV-Spitzenverbands. Dr. Joachim Patt, PKV, forderte eine kostenneutrale Novelle, die Überwachung der Annahmeentwicklung und die Gründung eines unabhängigen Instituts zur Überwachung dieser Entwicklung. Für einen Honoraranstieg sehe die PKV keinen Nachholbedarf. Nach Meinung des GKV-Spitzenverbands schlagen die Punktzahlveränderungen aufgrund der Mehrkostenregelung und des befundorientierten Festzuschusssystems gerade bei den GKV-Versicherten besonders durch. Daher plädiere man für die Möglichkeit, mit Zahnärzten Verträge zur Honorarbegrenzung zu schließen.

Schützenhilfe gegen die Öfnnungsklausel bekamen BZÄK und KZBV von allen anwesenden zahnärztlichen Organisationen sowie von der Bundesärztekammer, vom Verband der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) und vom Deutschen Beamtenbund (DBB). Aus Sicht der DGZMK kritisierte deren Präsident, Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake, außerdem die unzureichende Leistungsbeschreibung und verwies auf die Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde. Dem Referentenentwurf mangele es beispielsweise an der erforderlichen Verzahnung von Medizin und Zahnmedizin.

Die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Regine Klackow-Frank, erachtete – wie auch die Zahnärzteschaft – die Übernahme der GOÄ-Regelung zum Zielleistungsprinzip in die GOZ als kritisch. Die schlechten Erfahrungen der Ärzteschaft hätten gezeigt, dass hier ein unüberschaubares Streitpotenzial liege.

Schriftlich Stellung bezogen

BZÄK und KZBV haben zur Anhörung eine gemeinsame, ausführliche schriftliche Stellungnahme zum GOZ-Referentenentwurf erarbeitet. In ihrer Analyse weisen sie auf Kernpunkte hin, die sie als entscheidend für die Einordnung des Gesamtentwurfs erachten. Hier die Argumente in Kurzform:

• Die staatliche Gebührenordnung hat sich im Laufe der Jahre von einer unverbindlichen Taxe (wie sie es zu Zeiten der GOZVorläufer Preugo und Bugo-Z noch war) zu einer Zwangsordnung entwickelt, von einer ursprünglichen Vertragsfreiheit sind nur Rudimente übrig geblieben.

• Das zahnärztliche Leistungsspektrum spiegelt nicht den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wider.

• Eine angemessene Teilhabe der Zahnärzteschaft – unter Zugrundelegung der privatzahnärztlichen Leistungen – an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist nicht annähernd sichergestellt.

• Der Verordnungsgeber greift das Verfahren eines Globalbudgets auf, das aus dem Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung bekannt ist.

• Das Unterlassen der Punktwertanpassung erfüllt das mit dem Koalitionsvertrag erklärte Ziel der Bundesregierung, die GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei die Kostenentwicklung zu berücksichtigen, nicht einmal in Ansätzen.

• Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, den Verordnungstext der GOZ weiter an die GOÄ anzugleichen. Das betrifft rund 90 Prozent aller Änderungen im Text. Nicht nachvollziehbar ist, warum sich die Angleichung nicht auch auf den Punktwert bezieht.

• BZÄK und KZBV fordern daher dringend, den GOZ-Punktwert, ausgehend vom allgemeinen Preisniveau bei Dienstleistungen im Jahr 1987/88 im Verhältnis dieses Wertes mit dem Index für Dienstleistungspreise im Jahr 2010 anzuheben, mindestens jedoch den Punktwert der GOÄ in die GOZ zu überführen.

• BZÄK und KZBV fordern weiterhin, den Punktwert jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Dabei soll den betriebswirtschaftlichen Interessen der Zahnärzte und den Interessen der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung getragen werden.

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