Die Engpässe bleiben
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gehört zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union. Jeder EU-Bürger hat folglich das Recht, in ein anderes EU-Land zu ziehen und dort zu denselben Bedingungen wie einheimische Arbeitnehmer zu arbeiten. Für die acht osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen, die der EU 2004 beigetreten sind, durften die alten EU-Staaten jedoch Übergangsfristen festlegen, um die heimischen Arbeitsmärkte vor einem allzu starken Zuzug von ausländischen Fachkräften abzuschotten. Malta und Zypern waren von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen.
Ein Plus für unterversorgte Regionen
Seit dem 1. Mai haben Staatsbürger aus den acht osteuropäischen Ländern nunmehr ebenfalls freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Somit können Zahnärzte, Ärzte und Pflegefachkräfte nun auch hierzulande ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis tätig werden. Unterversorgte Regionen könnten hiervon grundsätzlich profitieren. „Wir hoffen, dass sich durch diese Öffnung der heute schon vor allem in ländlichen Gebieten Hessens spürbare Ärztemangel verringern wird“, sagt beispielsweise Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
Auch Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Norbert Bischoff (SPD) erhofft sich durch die Öffnung des Arbeitsmarkts eine Linderung des Ärztemangels in seinem Bundesland: „Ich hätte Interesse daran, wenn Ärzte zu uns kommen, dass sie dauerhaft bei uns bleiben und nicht nach ein paar Jahren wieder weggehen“, sagte Bischoff. In Sachsen-Anhalt fehlen aktuell etwa 700 Mediziner.
Experten bezweifeln allerdings, dass sich der Wegfall der Zugangsbeschränkungen spürbar auf den ärztlichen Arbeitsmarkt auswirken wird. „Die erforderliche Arbeitserlaubnis ist bislang kein Zugangshemmnis gewesen“, so Dr. Beate Raabe, Sprecherin der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. Qualifizierte Zahnärzte und Ärzte aus den osteuropäischen Staaten hätten überdies über die EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen schon seit Jahren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Für völlig überzogen halten Experten daher auch die Panikmache vor einer angeblichen Schwemme an Fachkräften aus dem Osten. „Meiner Meinung nach wird sich das Ausmaß in Grenzen halten“, meint der Arzt und CDU-Europapolitiker Dr. Thomas Ulmer. Dies gelte sowohl für Zahnärzte, Ärzte als auch für Pflegepersonal. Aus der Sicht von Wolfgang Topf, Präsident der Industrie- und Handelskammer Leipzig, dürften zudem aufgrund der räumlichen Nähe in erster Linie die grenznahen Gebiete für Arbeitnehmer aus Osteuropa interessant sein.
Probleme der Pflege nicht behoben
Eines der Grundprobleme in der Pflege, nämlich der Mangel an Fachkräften, werde durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht behoben, warnte auch Ex-Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im „Hamburger Abendblatt“. Fachkräfte aus Osteuropa suchten berufliche Perspektiven eher in anderen europäischen Ländern, begründete er seine Prognose. Zudem dürfe man gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Pflege auch mögliche Sprachbarrieren und kulturelle Hürden nicht unterschätzen.
Ulmer ist ebenfalls davon überzeugt, dass qualifizierte Pflegekräfte andere westeuropäische Länder Deutschland als Arbeitsort vorziehen werden, da diese attraktivere Arbeitsbedingungen böten.
Gisela Bahr-Gaebel, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, weist darauf hin, dass ein vermehrtes Abwerben von Personal aus dem Osten auch ethisch unvertretbar wäre, da dies Löcher in die Versorgung der Heimatländer der Pflegekräfte reißen würde, die mit denselben demografischen Problemen zu kämpfen hätten wie die übrigen EUStaaten.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland liegt derzeit bei rund 2,3 Millionen. Bis 2016 dürfte der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung und den damit einhergehenden gesundheitlichen Auswirkungen voraussichtlich um mehr als 150 000 Fachkräfte steigen, prognostiziert das Statistische Bundesamt.
Qualifizierte Betreuung erforderlich
„Woran es in Deutschland wirklich fehlt, ist die Möglichkeit einer bezahlbaren und praktikablen Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden“, so Larisa Dauer, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende des Bundesverbands Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP). Denn ein Großteil der Pflegebedürftigen möchte zu Hause betreut werden. Eine qualifizierte 24-Stunden-Betreuung kostet im Schnitt jedoch mehrere Tausend Euro pro Monat. Die Versuchung, hier mit einem pseudolegalen Arbeitsverhältnis von Personal aus dem Osten die hohen Abgaben zu umgehen, sei sehr hoch, sagt Dauer.
Besser als auf Personal aus dem Osten zurückzugreifen sei es daher, hierzulande die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Nur so lässt sich nach Meinung von Experten der Notstand in der medizinischen und pflegerischen Versorgung dauerhaft beheben.
Petra SpielbergAltmünsterstr. 165207 Wiesbaden