Zahnarztbewertungsportale

Verlässliche Kriterien fürs Netz

Internet-Bewertungsportale scheinen künftig im Gesundheitswesen verstärkt eine Rolle zu spielen. Das gilt auch für Online-Bewertungen von Ärzten und Zahnärzten. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hatte bereits im Jahr 2009 Qualitätskriterien für Arztbewertungsportale entwickelt. Nun ist gemeinsam mit der Ärzteschaft und der Bundeszahnärztekammer ein Anforderungskatalog für die Bewertung von Zahnarztpraxen mit allgemein gültigen Qualitätskriterien erstellt worden.

In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Arztbewertungsportale auf dem Markt etabliert, die sich sowohl quantitativ wie auch qualitativ stark unterscheiden. Oft sind diese Portale kaum in der Lage, den Patienten bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder einem Krankenhaus Hilfestellung zu geben. Die Ärzteschaft sah hier Handlungsbedarf und hat den Anfang gemacht: Das ÄZQ hatte zusammen mit Experten im Jahr 2009 einen Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeitet. Dazu gehörten insgesamt 40 Kriterien. Anschließend wurde ein Clearingverfahren durchgeführt, bei dem zehn marktrelevante Portale auf den Prüfstand kamen. Die Resonanz war durchweg positiv: Ärzte wie auch Patientenvertreter und Portalbetreiber reagierten mit großer Zustimmung auf die einheitlichen Standards zur Online-Bewertung. Einige Portalbetreiber haben daraufhin sogar ihren Internetauftritt nachgebessert.

Aktualisierung

Im Zuge des Clearingverfahrens wurde deutlich, dass eine Aktualisierung erforderlich ist und dass auch die spezifischen Belange der Zahnärzteschaft berücksichtigt werden sollten. Das ist jetzt erfolgt, der Kriterienkatalog mit dem Titel „Gute Praxis Bewertungsportale“ ist ausgedehnt worden und nun in zwei Varianten verfügbar:

• Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale• Qualitätsanforderungen für Zahnarztbewertungsportale

Der Katalog richtet sich sowohl an Anbieter wie an den gut informierten Nutzer. Für Anbieter kann er als Grundlage dienen, um ein vorhandenes Angebot zu optimieren, Nutzer können anhand der Kriterien die Qualität eines Bewertungsportals prüfen. Das Ganze soll helfen, verlässliche Angebote im Netz leichter identifizieren zu können.

Patienteninteresse

„Nur gut informierte Patienten können ihr Recht auf freie Arztwahl gezielt nutzen“, kommentiert BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich. Häufig stünden kommerzielle Interessen der Betreiber oder eher subjektive Faktoren als harte Fakten bei der Bewertung im Vordergrund: „Vor der Frage, wo finde ich einen guten Arzt, steht heute oft die Frage: Wie finde ich ein verlässliches Portal? Wichtiger ist es deshalb, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll für den Patienten die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten“, so Oesterreich weiter.

Transparenz

Die im Kriterienkatalog aufgelisteten Qualitätsanforderungen an Zahnarztbewertungsportale beziehen sich auf rechtliche (besonders datenschutzrechtliche), inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit und der Transparenz sowie auf die Pflichten der Herausgeber. Es sollte beispielsweise nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage eine Bewertung erfolgt. Ebenso sollte dargelegt werden, ob Bewertungen veröffentlicht werden, die auf Einzelmeinungen beruhen, oder ob erst eine festgelegte Anzahl von Bewertungen eingegangen sein muss, bevor eine Bewertung veröffentlicht wird. Offengelegt werden sollte die Finanzierung oder auch die mögliche Geschäftsbeziehung des Betreibers zu Institutionen und Unternehmen mit einem finanziellen Interesse an der Verbreitung oder Unterdrückung von Informationen. Kritisch zu sehen ist der Umgang mit Auktionsportalen. Aus zahnärztlicher Sicht ist eine seriöse Kostenplanung nur im persönlichen Kontakt mit dem Patienten möglich, nicht aber anonym über ein Internetportal.

Enger Verbund

Da eine Verhinderung von Bewertungsportalen nicht möglich ist, zeigte sich BZÄK-Vizepräsident Oesterreich über das Zahnarztmodul im Kriterienkatalog sehr erfreut. Die spezifischen Belange der zahnärztlichen Versorgung seien integriert worden. Im engsten Verbund zwischen Ärzte- und Zahnärzteschaft sei es gelungen, Qualitätsanforderungen für Arzt- und Zahnarztbewertungsportale gemeinsam zu formulieren und damit einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung im Interesse der Patienten zu leisten. BZÄK

Der Kriterienkatalog „Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale“ ist online eingestellt unterwww.bzaek.de/berufsstand/qualitaetsfoerderung.html.

Mehr zum Clearingverfahren des ÄZQ:www.arztbewertungsportale.de.

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