Wandel von der Pflegekraft zum Leistungserbringer
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der Frage der Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen entscheidende Weichen gestellt. Dies berichtet die Ärzte-Zeitung. Demnach werden Angehörige der Pflegeberufe aller Voraussicht nach in Modellprojekten, die demnächst beginnen sollen, wie eine neue Art von Leistungserbringern agieren. Die Richtlinie könnte für Mediziner weitreichende Folgen haben, da es sich „de facto um die Substitution ärztlicher Tätigkeiten“ handelt, so das Blatt. Aus den Pflegekräften würden somit quasi Leistungserbringer. Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft sieht man die Substitution ärztlicher Leistungen gelassen. Im Krankenhaus blieben ja alle Beteiligten als Angestellte weisungsgebunden.