Bye-bye Branchenbuch
Mal wieder Zeit für eine PZR, quälende Zahnschmerzen, Ärger mit einer Füllung und noch keinen Zahnarzt in der Nähe gefunden? Patienten mit diesen Problemen werden in Zukunft immer seltener das Branchenbuch aus dem Regal zerren. Sie gehen online und suchen dort nach einer Praxis, die ihnen attraktiv erscheint und keine lange Anfahrt erfordert.
Google Places ist einer der Anbieter für die gezielte lokale Onlinesuche nach medizinischen und anderen Dienstleistungen. Das Funktionsprinzip ist schnell erklärt: Klein - unternehmer vom Taxifahrer bis zum Kinobetreiber registrieren ihr Gewerbe bei Google Places. Geben User dann auf Google Maps „Zahnarzt Neukölln“ oder „Kieferorthopäde Bochum“ in die Suchleiste ein, erscheinen passende Praxen in der Trefferliste am linken Bildschirmrand. Es werden Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, ein Überblick über das Leistungsspektrum und auf Wunsch auch Fotos des Gebäudes sowie der Behandlungsräume angezeigt – sofern Zahnärzte Bildmaterial von ihrer Praxis hochgeladen haben. Sogar das Posten von Videos ist möglich.
Service im Internetzeitalter
„Millionen Menschen täglich führen Suchen in Google Maps durch. Mit einem kostenlosen Eintrag machen Sie es ihnen leichter, Sie zu finden. Es ist einfach und Sie benötigen keine eigene Website“, heißt es auf der Startseite von Google Places.
Für eine Registrierung müssen Gewerbetreibende – falls noch nicht vorhanden – ein Konto bei Google anlegen. Das geht mit jeder beliebigen Mailadresse. Nach der Anmeldung lässt sich der Eintrag schnell über ein kurzes Formular anlegen. Abgefragt werden Angaben zum Herkunftsland, Anschrift, Telefonnummer oder Website. Außerdem können Unternehmer ihr Geschäft in maximal 200 Zeichen beschreiben und bis zu fünf Schlagworte hinterlegen. Zum Beispiel: Zahnmedizin, Kieferorthopädie, Kieferchirurgie oder Kinderzahnarzt. Sind die Angaben komplett, zeigt Google Maps die Praxis auf der Straßenkarte an. Patienten können so in Sekundenschnelle die kürzeste Route zur Praxis erstellen.
Google Places zeigt an, wie oft das eigene Unternehmen bei Suchanfragen angezeigt wird und für welche Suchanfragen es relevant war. Das können Praxisinhaber dazu nutzen, ihre hinterlegten Schlagwörter zu optimieren. Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmen, „die verschiedene spezielle Dienstleistungen anbieten, wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen, nicht mehrere Einträge für die einzelnen Spezialgebiete anlegen dürfen. Sie dürfen einen Eintrag pro Arzt oder Anwalt und einen Eintrag für das Büro erstellen“, heißt es in den Richtlinien von Google Places. Auch hierbei gelten dem Grunde nach dieselben berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Grundsätze wie für die „klassische“ Werbung und allgemeine Branchenbucheinträge.
Ein Vorteil des Online-Branchensuchdienstes gegenüber seinen gedruckten Pendants ist die größere Flexibilität für den Gewerbetreibenden. Die Einträge können jederzeit von den Inhabern bearbeitet werden – es fallen keine Kosten an. Die Änderungen „werden innerhalb von wenigen Wochen aktualisiert“, verspricht Google.
Immer ein Auge auf den eigenen Eintrag
Zahnärzte, die ihre Praxis via Google Places und Google Maps vorstellen wollen, sollten vor allem eins beachten: Der Dienst lässt Kunden- beziehungsweise Patientenbewertungen zu. Wie ihnen die Behandlung gefallen hat, können Patienten zum einen auf Google Maps direkt posten. Zum anderen sind dort Bewertungen externer Portale wie zum Beispiel Qype zu lesen.
Solange die Kommentare nicht verleumderisch sind und sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen, haben die Unternehmer keinen Einfluss auf sie. Schlechte Bewertungen können sie nicht entfernen lassen, sie können lediglich als „unangemes- sen“ gekennzeichnet werden. Die Löschung ist nur bei glatten Rechtsverstößen wie Lügen oder Beleidigungen sowie bei Verstößen gegen die Google-Richtlinien (siehe Link im Kasten) möglich. Da sich User bei Google aber auch mit einem Fantasienamen anmelden können, sind Absender eines schädigenden Kommentars nicht immer haftbar zu machen.
Was Zahnärzte auch beachten sollten: Google arbeitet ständig an der Erweiterung der Brancheneinträge – auch ohne Einwilligung der Geschäftsinhaber. Die Infos dafür holt sich das Unternehmen aus Branchenbüchern wie den Gelben Seiten. Als erster Schritt für Praxisinhaber empfiehlt sich daher die Suche nach der eigenen Praxis bei Google Maps. Besteht bereits ein Eintrag zur eigenen Praxis, haben sie zwei Möglichkeiten zu reagieren: Erstens, sie können die Infos bestätigen, korrigieren und erweitern. User erhalten dann den Hinweis „Vom Unternehmensinhaber bestätigt“. Zweitens, sie haben die Möglichkeit, den Eintrag sperren zu lassen, sodass er nicht mehr in Google angezeigt wird. Wenn es keinen Eintrag zur eigenen Praxis gibt, können sie einen erstellen. Es ist auf jeden Fall ratsam, die eigene Praxis dann und wann zu googeln. Bestehende Einträge – nicht nur in Google Maps, sondern auch auf anderen Seiten – erlauben häufig auch eine Bewertung. Es ist für Praxis inhaber vorteilhaft zu wissen, wo sie bei ihren Patienten stehen. Zudem kann dann zu ungerechtfertigten Behauptungen Stellung bezogen werden. Solange sich niemand als Inhaber eines Eintrags anmeldet, kann jeder Google-User über den Button „Ein Problem melden“ Angaben zum Ort oder zur Anschrift des Unternehmens ändern. Google nennt dieses Prinzip Community- Änderungen. Wer bei der Suche nach seinem Geschäft auf einen bereits vorhandenen Eintrag stößt, sollte also auf jeden Fall sofort Besitzanspruch anmelden. Dazu müssen Geschäftsinhaber einen Antrag ausfüllen, zu dem sie über einen neben dem Eintrag stehenden Link gelangen. Google schickt dann per SMS, telefonisch oder per Briefpost eine PIN an die Unternehmensadresse, mit der sich der Inhaber anmelden kann. Community-Änderungen sind dann nicht mehr möglich, nur noch der Inhaber hat Zugriff auf die Angaben.
Susanne TheisenFreie Journalistin in KölnSusanneTheisen@gmx.net