Profis im Einsatz
Das Ziel der PZR ist bekannt: Ein plaquefreies Gebiss. Einzig der Weg dorthin wird unterschiedlich bestritten, wenn man der „test“-Redaktion Glauben schenkt. Die kommt in ihrer nicht-repräsentativen Untersuchung unter anderem zu dem Ergebnis, dass es keine verbindlichen Behandlungsschritte für die PZR gibt.
Allerdings hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den entsprechenden Umfang bereits definiert und entsprechend publiziert. Dabei wird die PZR immer als ein individualprophylaktischer Baustein in einem Prophylaxekonzept verstanden. Dem Patienten wird damit eine langfristige zahnärztliche Vorsorge angeboten, welche auf seiner aktiven Mitarbeit (compliance) basiert. Darüber hinaus sollte die PZR ein Teil jeder ausgedehnten definitiven Behandlungsmaßnahme im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde sein.
„Die PZR ist eine wissenschaftlich seit vielen Jahren anerkannte und mittlerweile selbst bei den Krankenkassenetablierte wichtige Maßnahme der Prävention“, so Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK.
Sorgfalt bei den wesentlichen Schritten
Zentrale individualprophylaktische Maßnahmen, die eine PZR begleiten sind:
•Die Überprüfung/Objektivierung der häuslichen Mundhygiene des Patienten und Erfassung seines individuellen Erkrankungsrisikosdurch Inspektion der Zähne und des Zahnfleisches - mittels spezieller Maßnahmen (wie Anfärben) - über Indizes (Plaque-, Hygiene-, Sulkus- Blutungs-, Gingival-Indizes, PBI und andere)
•Die vollständige Entfernung aller supragingivalen harten (Zahnstein, Verfärbungen) und weichen (Plaque) Ablagerungen sowie die Entfernung aller subgingival gelegenen, aber klinisch erreichbaren, harten und weichen Ablagerungen auf den Zahnoberflächen, den klinisch sichtbaren Zahnwurzeloberflächen sowie in den Zahnzwischenräumen
•Die Aufklärung des Patienten über die Ursachen und Folgen von Karies und Parodonthopathien und über sein individuelles Risiko daran zu erkranken
•Die Beratung, Unterweisung, Instruktion und Remotivation des Patienten zur häuslichen Mundhygiene mit adäquaten Hilfsmitteln
•Politur mit Instrumenten und -pasten
•Abschließende Fluoridierung der Zähne
Neben diesen Maßnahmen existieren weitere, die entsprechend einer individuellen Anamnese angewendet werden sollten.
Ein weiteres Ergebnis der „test“-Redaktion: In einigen Fällen wurden einzelne Behandlungsschritte ausgelassen. Dies dürfte eigentlich nicht passieren.
Verhindert werden könne es aus Sicht der BZÄK, wenn entsprechend ausgebildetes und kontiunuierlich fortgebildetes Fachpersonal für die Durchführung der PZR eingesetzt wird.
Qualität mittels Kammerfortbildungen
Die BZÄK hebt hier die kammereigene Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) gegenüber einem privaten Anbieter deutlich hervor. „Das ist wie der Vergleich zwischen Wiener Schnitzel und Schnitzel nach Wiener Art“, brachte es der Kammerpräsident von Niedersachen, Dr. Michael Sereny, gleichzeitig auch BZÄK-Vorstandsreferent für Fragen des Praxispersonals, in einem früheren Artikel auf den Punkt.
Hintergrund ist, dass die Kammern als öffentliche Anbieter größten Wert darauf legen, dass sich Ihre institutsinternen Fortbildungen deutlich von denen privater Anbieter unterscheiden. Dies gilt auch für die Weiterbildungen für das Praxispersonal, wie ZMP, aber auch ZMF, ZMV und DH.
Auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) empfiehlt in diesem Zusammenhang, Kammerfortbildungen und Fortbildungen privater Anbieter differenziert zu betrachten. Denn nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Kammer die zuständige Stelle für die Fortbildung von Praxispersonal. Dafür sprechen zahlreiche Vorteile:
•Kammern agieren im Gegensatz zu privaten Anbietern unabhängig von Industrie und Handel
•Fortbildungsordnungen der Kammern sind von Länderaufsichtigen genehmigt und beruhen nicht auf Selbsteinschätzung
•Die Prüfungsausschüsse der Kammern setzten sich gemäß dem Berufsbildungsgesetz zusammen
•Schließlich sind die Kammern langjährig erfahren, vor Ort präsent und die Verantwortlichen den zahnärztlichen Kollegen mitunter persönlich bekannt
Statistische Daten über die Zahl bundesweit durchgeführter professioneller Zahnreinigungen existieren nicht. „Die PZR wird als Leistung in der bisherigen Gebührenordnung nicht abgebildet. Die Vielzahl unterschiedlicher analoger Liquidationsweisen macht eine Serie beziehungsweise eine Hochrechnung kaum möglich“, verdeutlicht Andreas Kunzler aus der Abteilung Statistik der BZÄK gegenüber den zm.
Unter dem Strich ist die PZR ein effektives Mundhygiene-Intensivprogramm. In Kombination mit häuslicher Mundhygiene bildet sie die gezielte individuelle Vorsorge, um Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten.