Gastkommentar

Verschlankung angesagt

Der Bundesgesundheitsminister muss das GKVVersorgungsstrukturgesetz diplomatisch zwischen BMG, Finanzministerium und Bundesrat austarieren, so es in dieser Legislatur verabschiedet werden soll, meint die gesundheitspolitische Berliner Fachjournalistin Gisela Broll.

Die künftige Sicherstellung einer wohnortnahen zahn-/ärztlichen Versorgung in Anbetracht der drohenden demografiebedingten Probleme bei einem sich wandelnden Lebensverständnis junger Zahn-/Ärztinnen und -Ärzte ist ein Hauptgegenstand des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. Auch bisherige Unwuchten, beispielsweise bei der zahn-/ärztlichen Honorierung, sollen austariert werden. Die überwiegende Mehrheit der mit der Umsetzung der vorgesehenen Regelungen betrauten Bundesländer beharrt auf der stringenten Konkretisierung, mehr Mitsprache der Länder und auch mehr Regionalisierung zu implementieren. Darüber hinaus bringen die Länder offensichtlich genügend Selbstbewusstsein mit, die genauen Umrisse des Gesetzes bestimmen zu wollen.

Das Gesetz ist als nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat konzipiert. Trotzdem wird die Bundesregierung die massive koalitionsübergreifende Kritik der Mehrheit der Länder am Regierungsentwurf nicht ignorieren können. Im Wesentlichen sind davon Regelungen betroffen, die von vorneherein nicht mit den Ländern vereinbart waren. Die noch mit Philipp Rösler als Bundesgesundheitsminister gemeinsam mit den Ländern im April vorgestellten Eckpunkte zum Versorgungsstrukturgesetz enthielten nicht den „Dritten“, den ambulant spezialärztlichen Versorgungsbereich (ASV), der vom Bundesgesundheitsministerium als Einstieg in eine sektorenüberwindende Versorgung propagiert wird. Sollte diese Regelung mit dem wenig glaubhaften Versprechen einer eigenen Regelung noch in dieser Legislaturperiode einkassiert werden, wird Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wahrscheinlich nicht umhin können, den Krankenhäusern an anderer Stelle ein Zugeständnis zu machen. Schon schauen die Krankenkassen mit Sorge auf die dafür in Frage kommende Länderforderung, den Krankenhäusern den 500 Millionen Euro schweren Sparbeitrag im Jahr 2012 zu erlassen.

Doch Bahr treiben noch ganz andere Sorgen um. Unmöglich dürfte für ihn sein, einer weiteren Hauptforderung der Länder nachzukommen: Er soll den mühsam mit Bundesfinanzminister Wolfgang     Schäuble ausgehandelten Kompromiss herauszunehmen, der vorsieht, aus dem Versorgungsgesetz resultierende Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung letztlich vom Versicherten bezahlen zu lassen. Dieser Punkt könnte für Bahr zu einem unlösbaren Konflikt führen. Schäuble könnte den mit einer Herausnahme dieser Regelung verbundenen Gesichtsverlust nicht hinnehmen. Schließlich wurde diese nach heftiger Auseinandersetzung zwischen BMG und BMF als Voraussetzung für die Zustimmung des Finanzministers im Kabinett hochstilisiert, obwohl deren konsequente Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode unter verschiedenen Rücksichten nüchtern betrachtet äußerst zweifelhaft ist.

Ob das Versorgungsgesetz ins Gesetzbuch gelangt, dürfte letztlich von Bahrs Verhandlungen mit den Ländern abhängen. Die Regierungsspitze dürfte keinen heftigen Streit innerhalb des Kabinetts wegen eines gesundheitspolitischen Themas zulassen. Gleiches gilt für einen Streit mit den Ländern, Die haben in jedem Fall „den Joker“, mit dem Vermittlungsausschuss zu drohen. Auch wenn die Länder das Gesetz nicht aufhalten könnten, böte der Vermittlungsausschuss den Ländern eine große Bühne.

Aus den Ländern hört man, die Probleme seien so dringlich, dass man einen Aufschub eines Versorgungsgesetzes in die nächste Legislaturperiode vermeiden wolle. Sollte Bahr das Gesetz Länderforderungen gemäß verschlanken, ihnen bei der einen oder anderen Regelung noch entgegenkommen, besteht Aussicht , dass das im Grundsatz von allen Fach-Beteiligten gewünschte Versorgungsgesetz nicht im Bermadu-Dreieck zwischen Schäuble, den Koalitionären und den Ländern verschwindet.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.