Falsche Fotos auf der eGK

Teurer Scherz

Heftarchiv Gesellschaft
Es ist eine Nachricht, die zunächst amüsierte: Einige gesetzlich Versicherte haben ihren Krankenkassen Fotos von Haustieren, Prominenten oder Comicfiguren zur Bebilderung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugeschickt. Die Kassen stufen das Problem als minimal ein – warnen Spaßvögel unter ihren Mitgliedern aber vor unangenehmen Folgen.

Brad Pitt, Micky Maus oder Star-Wars-Bösewicht Darth Vader gehörten zu den Motiven, die bei den Krankenkassen eingegangen seien, schrieb das „Hamburger Abendblatt“ in einem Bericht im Juli.Auf Anfrage der zm sagten Sprecher der Krankenkassen AOK Nordost und Barmer GEK, ihnen seien in diesem Zusammenhang keine konkreten Fälle bekannt. DAK und Techniker Krankenkasse (TK) bestätigten die Nachricht, bezeichneten die Quote der Falscheinreichungen jedoch als verschwindend gering.

„Es sind nur ganz wenige Einzelfälle, von einem Massenphänomen kann man bei uns nicht sprechen“, erklärte Inga Laboga von der TK. Bei der DAK sei die Lage vergleichbar, äußerte sich Pressesprecher Jörg Bodanowitz: „Probleme mit falschen Fotos kommen bei uns so gut wie gar nicht vor.“

Scherz auf eigene Kosten

Zur eGK gehört zwingend ein Foto des Versicherten – so hat es der Gesetzgeber fest-gelegt. „Das Lichtbild soll dazu beitragen, die missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu verhindern. Dies liegt im Interesse aller Beitragszahler“, begründet das Bundesgesundheitsministerium die Fotopflicht auf seiner Website zum Thema eGK (siehe Kasten). Von der Regel ausgenommen sind nur Kinder und  Jugendliche unter 16 Jahre und Versicherte, für die die Erstellung des Fotos nicht ohne Belastung möglichist, zum Beispiel pflegebedürftige oder immobile Menschen.

Über die Gründe, warum Versicherte falsche Fotos einsenden, konnten die Kassenvertreter nur spekulieren. Laboga: „Wir wissen nicht, ob die Betreffenden sich einen Scherz er-lauben oder protestieren wollen. Fest steht allerdings, dass es eine komische Form des Protests wäre, denn mit einer ungültigen eGK schaden sie sich nur selbst.“

Die Aktion könnte für Versicherte vor allen Dingen teuer werden: Ohne gültige eGK ist es nicht möglich, Leistungen der gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch zu nehmen. „Die eGK ist in Zukunft die Bezahlkarte, mit der man am Sachleistungsprinzip in der GKV teilhaben kann“, so TK-Sprecherin Laboga.

Ergebnis: Legt der Versicherte beim Arzt eine Karte mit falschem Foto vor, wird diese nicht anerkannt und die in Anspruch genommene Leistung nicht automatisch über die GKV abgewickelt. In diesem Fall – es sei denn, der Versicherte reicht innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte nach – darf der Arzt die Behandlung über die private Gebührenordnung abrechnen. Die Kosten dafür fallen in der Regel höher aus. Die Rechnung kann der Patient trotzdem bei seiner Versicherung einreichen, die Mehrkosten muss er allerdings selbst tragen.

Bei Barmer GEK, AOK und DAK durchlaufen eingesendete Fotos ein elektronisches Prüfverfahren. „Wenn Leute Bilder von Comicfiguren oder aber ihrem Dackel schicken, wird das vom System registriert, weildiese Bilder die notwendigen biometrischen Vorgaben nicht erfüllen. Auch ein Foto von Brad Pitt wird erkannt und aussortiert, denn Bilder von Prominenten aus dem Internet haben häufig eine geringere Farbtiefe und minderwertige Bildinformationen“, führt DAK-Sprecher Bodanowitz aus.

Kontrolle auf Plausibilität

Die TK überprüfe die Einsendungen händisch, ließ Laboga wissen: „Bevor bei uns ein Foto auf die eGK kommt, wird es von einem Mitarbeiter unseres Dienstleisters angeschaut und auf Plausibilität geprüft. Wenn, wie bei uns geschehen, ein Foto von Otto Waalkes auftaucht, dann wird das auf den ersten Blick entdeckt. Die Mitarbeiter gleichen darüber hinaus Alter und Geschlecht mit dem Foto ab.“

Versicherte könnten natürlich auch Bilder von nicht prominenten Personen abgeben, die in Alter und Geschlecht mit ihnen übereinstimmen. In solchen Fällen stoßen die Prüfverfahren an ihre Grenzen. Ärzte und Praxismitarbeiter hätten hier einen Vorteil, den sie nutzen sollten, so Laboga: „In den Praxen bietet sich noch eine ganz andere Möglichkeit der Plausibilitätsprüfung: Die Mitarbeiter können sehen, ob die Person auf dem Foto tatsächlich mit der Person übereinstimmt, die vor ihnen steht.“ Bei Zweifeln sollten Foto und Daten auf der eGK mit dem Personalausweis abgeglichen werden.

Susanne Theisen

Freie Journalistin in Berlin

info@susanne-theisen.de

INFO

Erklärung zum Foto

Auf folgender Website begründet das Bundesgesundheitsministerium, wozu die eGK ein echtes Lichtbild braucht.

www.tinyurl.com/cphs4wr

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