Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
billig ist immer gut, Rabatt immer Gewinn, Zahnmedizin ein Gewerbe – und die Erde nach wie vor eine Scheibe. Oder?
Auch in Zeiten des Internet halten sich Unwahrheiten – solange es Menschen gibt, die nur fest genug an persönliche Vorteile glauben und zum Übel auch noch danach handeln. Das gilt mit Sicherheit für Rabatte im Bereich der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung.
Im Netz der Netze wird längst nicht mehr nur mit x-beliebigen Produkten und Dienstleistungen „gedealt“, was das Zeug hält. Das hat schon keinen Neuigkeitswert mehr und ist innerhalb Deutschlands durch Millionen von Käufen dokumentiert.
Selbst mit dem Versandhandel von – unter anderem verschreibungspflichtigen – Medikamenten ist hier noch nicht das Marktlimit erreicht. Denn auch einzelne Ärzte und Zahnärzte bieten – obwohl es laut Berufsordnung untersagt ist und immer wieder seitens der Berufsvertretung davor gewarnt wird – pauschalierte „Dienstleistungen“. Die feilgebotene „Ware“ zum rabattierten Dumpingpreis umfasst dabei nicht nur – wie man mutmaßen könnte – Angebote wie die PZR oder das Bleaching als Lockangebot für potenzielle Patienten. Rührige Verkäufer schrecken inzwischen auch vor konfektionierten Angeboten für KfO-Behandlungen oder Implantate nicht mehr zurück. Zu wessen Vorteil?
Couponing, die Masche mit den Rabatt-Angeboten im Internet, macht zumindest die Plattform-Betreiber reich. Ansonsten sollen sie im günstigen Fall, so behauptet zumindest das weltweit erfolgreiche Unternehmen „Groupon“, Brückenkopf für das Marketing kleingewerblicher Anbieter sein. Dass Gerichte bei Ärzten und Zahnärzten inzwischen in dokumentierten Einzelfällen anderer Meinung waren, ist aber nicht Sache des Mittlers, der bis zur Hälfte des Umsatzentgelts für sich beansprucht, sondern die des jeweiligen zahn-/-ärztlichen „Verkäufers“.
Und der Patient? Sicher: Geiz ist geil! Und bei PZR oder Bleaching neigt mancher zum Billigmaß, aber in der Regel doch mangels Aufklärung. Daraus erwächst Verpflichtung für alle, die an gesundheitlicher Prävention beteiligt sind – also nicht nur für den Arzt oder Zahnarzt, sondern natürlich für jeden, der mit Patientenschutz und Patientenrechten betraut ist. Hier dürfte in den kommenden Jahren einiges zu tun bleiben.
Sicher ist, dass man im Bereich des immens wachsenden Internetangebots wachsam bleiben muss. Findige Köpfe werden sich immer wieder neue Möglichkeiten für „den perfekten Deal“ ausdenken, selbst im Bereich individuell auszurichtender zahn-/-medizinischer Diagnostik und Therapie.
Auf dem Spiel steht hier nicht der Gewinn oder Verlust von Geld, sondern der der Volksgesundheit. Hier hört der Spaß auf!
Mit freundlichem Gruß
Egbert Maibach-Nagel
zm-Chefredakteur