Aufruf zur Interdisziplinarität
Seit dem 12.04.2012 ist auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die ONJ-S3-Leitlinie online verfügbar (www.awmf.org). Sie wurde unter Federführung der DGMKG und Moderation der AWMF erarbeitet (www.awmf.org/leitlinien/detail/II/007-091.html). 40 medizinische Fachgesellschaften, Verbände, Körperschaften und Selbsthilfegruppen waren eingebunden, die die Leitlinie in einem nominalen Gruppenprozess und auf der Basis externer Evidenzbasierung (IMBEI, Mainz) im Konsens verabschiedet haben.
Der (nur) 18-seitigen Leitlinie ist ein ausführlicher, 57 Seiten umfassender Leitlinien-Report zur Seite gestellt. Ziele waren, einerseits die Leitlinie selbst lesbar und übersichtlich zu halten, andererseits aber alle methodischen Inhalte – im Detail – nachvollziehbar, gegebenenfalls auch nachprüfbar, zu machen.
Die Leitlinie vermittelt als Grundtenor den Appell zur Intensivierung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Verordnenden von Bisphosphonaten oder Denosumab unterschiedlicher Facharztgruppen einerseits und den mundhöhlenbetreuenden Zahnärzten, Parodontologen, Oralchirurgen, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen andererseits. Sie spricht die eindeutige Empfehlung zur ONJ-Prophylaxe bereits vor Beginn der antiresorptiven Knochentherapie durch Sanierung von Infektionen und Keimeintrittspforten in das knöcherne Lagergewebe des Kieferknochens aus. Diese Empfehlung eröffnet aber keinerlei „Therapiekonkurrenz“ mit der zentralen Indikation zur Bisphosphonat- oder Denusomab-Medikation, da beides – Mundhöhlenprophylaxe und Medikation – durchaus zeitlich überlappend erfolgen kann.
Gleiche Relevanz erhält die ONJ-Prävalenz (oder Sekundärprophylaxe) unter oder nach einer Therapie mit Bisphosphonaten oder Denosumab, die letztlich ein kontinuierliches, dauerhaftes Betreuungskonzept etablieren soll. Das ONJ-Risiko korreliert (neben vielen anderen Einflussfaktoren) stringent mit der Therapiedauer, so dass die Betreuungsindikation im Verlauf steigt. Wichtig ist aber ebenso die Vermeidung einer Stigmatisierung dieser Patientenkollektive, die bis zur Behandlungsvermeidung in der Praxis des Hauszahnarztes führen könnte. Letztlich ist diese dauerhafte interdisziplinäre Betreuung auch die wichtigste ONJ-Früherkennungsmaßnahme.
Natürlich widmet sich die Leitlinie auch der ONJ-Diagnostik und -Therapie und vermag auch hier eindeutige, evidenzbasierte Empfehlungen auszusprechen. Das eigentliche Potenzial der Leitlinie ist aber die Minderung der ONJ-Ereignisrate (Prävalenz/Inzidenz) durch Verbesserung und Intensivierung der interdisziplinären Betreuung.
Die Leitlinie wurde paritätisch von der DGMKG, der DGZMK, dem BDO, der BZÄK und der KZBV finanziert.
AWMF – Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
DGMKG – Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
IMBEI – Institut für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik, Mainz
DGZMK – Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
BDO – Berufsverband Deutscher Oralchirurgen
BZÄK – Bundeszahnärztekammer
KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Prof. Dr. Dr. med. Knut A. GrötzÜBAG für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, plastische OperationenProf. Dr. Dr. Grötz, Dr. Dr. Buch, Dr. Dr. Küttner, Dr. Dr. KleisBurgstr. 2-465183 Wiesbaden
und
HSK Dr. Horst SchmidtKliniken WiesbadenLudwig-Erhard-Str. 10065199 Wiesbaden