Außerordentliche Bundesversammlung der BZÄK

Neue Satzung beschlossen

Es gehört zu den politischen Grundsatz-, aber auch Fleißaufgaben eines Verbands, eine hieb- und stichfeste Satzung für die eigene Arbeit zu formulieren. Die Bundeszahnärztekammer hat dies nun getan und sich nach intensiver Vorarbeit auf der außerordentlichen Bundesversammlung am 30. Juni 2012 in Berlin eine novellierte Satzung gegeben. In großem Konsens und mit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, liegt das neue Regelwerk vor, das rechtzeitig vor der nächsten Bundesversammlung in Kraft treten soll.

Am Ende eines langen Tages und nach vielen – zum Teil umfangreichen – Abstimmungen zeigte sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, zufrieden: „Wir haben meist zielgerichtet, diszipliniert und in großer Einigkeit ein akzeptables Ergebnis auf den Weg gebracht. Die BZÄK verfügt nun über eine moderne und transparente Satzung und ist für die Aufgaben der Zukunft gut aufgestellt.“

Dr. Michael Frank, Vorsitzender der Satzungskommission, führte den Delegierten zu Beginn der Tagung noch einmal die Genese zur Novellierung der Satzung vor Augen. Der Auftrag resultierte aus einem Beschluss der Bundesversammlung vom November 2009 in München. Dort gaben die Delegierten den Auftrag, eine Kommission einzurichten, die die BZÄK-Satzung einschließlich der Geschäftsordnung der Bundesversammlung auf Novellierungsbedarf untersucht, Änderungsvorschläge erarbeitet und der Versammlung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.

Die Bundesversammlung 2010 hatte den Beschluss noch einmal bekräftigt und acht Mitglieder für die Satzungskommission benannt. Zu den Mitgliedern gehörten Dr. Michael Frank, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der BZÄK, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident der Kammer Sachsen, Dr. Wilfried Forschner, Vorsitzender Bezirkszahnärztekammer Tübingen, RA René Krouský, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Justitiar der BZÄK, RA Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Ass. Jur. Frank Hanneken, Direktor der Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe, und Dr. Hans-Hermann Liepe, Vorsitzender Bundesversammlung.

Breit aufgestellt

Am 21. Januar 2011 trat unter dem Vorsitz von Dr. Michael Frank die Satzungskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, um den Arbeitsplan bis zur Bundesversammlung im November zu bestimmen. Oberste Prämisse war, in einem transparenten Verfahren einen breiten Konsens unter den Mitgliedskammern herbeizuführen, Mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen und gemeinsam Kompromisse auszuarbeiten. Auf dieser Basis entschied man sich, eine Neufassung zu konzipieren, anstatt die alte Satzung zu überarbeiten. Dabei wurden sowohl die geltende BZÄK-Satzung, die Satzungen der Landeszahnärztekammern, der Heilberufekammern sowie Satzungen und Geschäftsordnungen weiterer Verbände hinzugezogen. Mehrere Abstimmungsprozesse des Satzungs- und Geschäftsordnungsentwurfs in die Länder unter Einbindung der Delegierten folgten. Am 28. September 2011 war ein überarbeiteter Entwurf abgeschlossen, der am 11. und 12. November 2011 der Bundesversammlung zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Aus Zeitgründen (wegen umfangreicher Debatten zur GOZ-Novellierung) entschieden die Delegierten in Frankfurt, das Satzungsthema zu vertagen und auf einer dafür einberufenen außerordentlichen Bundesversammlung zu beraten. Im Nachgang zu diesem Beschluss wurden die Mitgliedskammern erneut um Änderungsvorschläge gebeten, die die Satzungskommission aufnahm, in den bestehenden Entwurf einarbeitete und wiederum in die Länder zur Rückkopplung gab. Der für die außerordentliche Bundesversammlung eingereichte Entwurf war ein Konsenspapier, das auf breiter Basis aufgestellt war.

RA Peter Knüpper, Hauptgeschäftsührer der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Mitglied der Satzungskommission, umriss Stoßrichtung und Quintessenz der Satzung:

Oberstes Ziel sei, die Freiberuflichkeit des Zahnarztes zu schützen. Die Bundeszahnärztekammer verstehe sich nicht als Bundesverband zur Vertretung von Einzelinteressen, sondern als Sachwalter ihrer Mitglieder, der Zahnärztekammern. Programmatisch orientiere sich die neue Satzung an den bisher geltenden Aussagen. Knüpper: „Das Rad wurde also nicht neu erfunden, es hat – um im Bilde zu bleiben – an der einen oder anderen Stelle vielleicht eine Speiche weniger oder eine Speiche mehr bekommen. Die Fahrtrichtung also bleibt dieselbe, aber der Weg ist weniger holprig.“ Wichtig sei auch die Orientierung nicht nur an den eigenen beruflichen Interessen und an den wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auch am Gemeinwohl, so Knüpper weiter. Dieses Bekenntnis sei neu. Es betone, dass es nicht nur ein Berufsethos des einzelnen Berufsträgers gebe, sondern auch eine Institutionen-Ethik: „Ein modernes Verbandsmanagement braucht entsprechende Strukturen, um entscheidungsfähig zu bleiben.“

Intensive Beratungen

Auf die Einführung der Satzungsexperten folgten intensive Beratungen und Beschlussfassungen der Delegierten. Zu den Hauptpunkten der neuen Satzung gehören:

• Die Organe Präsident, Vizepräsidenten, Vorstand und Bundesversammlung werden gestärkt und ihre Aufgaben klar definiert.

• Die politische Gewichtung wird gestärkt.

• Die rechtlichen Grundlagen des Verbands werden beachtet.

• Fragen des Budgets und der Finanzen werden zwischen Vorstand und Bundesversammlung neu justiert.

• Musterberufs- und Weiterbildungsrecht werden von der Bundesversammlung beraten und beschlossen.

• Die Zahl der Delegierten wird nicht reduziert.

Die Satzung soll nach Eintragung in das Vereinsregister rechtzeitig vor der nächsten Bundesversammlung am 9. und 10. November 2012 in Frankfurt/Main in Kraft treten. Über die Geschäftsordnung wird dort beraten. pr

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