Kabinettsentwurf zum Patientenrechtegesetz

Gemischte Gefühle

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai den Entwurf zum Patientenrechtegesetz gebilligt. Während Regierungsvertreter von „endlich mehr Transparenz für Patienten“ sprechen, fallen die Reaktionen von Parteien, Institutionen und Verbänden deutlich differenzierter aus.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, präsentierten den Kabinettsentwurf auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich mit dem Entwurf sehr zufrieden. Das Gesetz helfe Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können: „Die neuen Regelungen gleichen das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus. Patientinnen und Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt.“

Für Bahr ermöglicht das Gesetz Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Endlich werde eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen und für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen gesorgt. „Damit führen wir eine jahrzehntelange Diskussion einer guten und tragfähigen Lösung zu, die direkt den Patienten und den Versicherten zugute kommt“, so sein Fazit.

„Das Patientenrechtegesetz stärkt die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner“, zeigte sich Zöller vor der Presse überzeugt. „Der Gesetzentwurf ist ein neues, zeitgemäßes Fundament. Es ist kein Gesetz gegen jemanden, sondern sorgt für einen transparenten sowie fairen Ausgleich der Interessen und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten.“

Warnung vor zu viel Bürokratie

Auf dem Deutschen Ärztetag in Nürnberg nahmen die Delegierten unter anderem Stellung zum Patientenrechtegesetz. Sie begrüßten die geplanten Anreize für Fehlermeldesysteme, warnten aber mit Blick auf die vorgesehenen Informations- und Dokumentationspflichten vor zusätzlicher Bürokratie. Eine gemischte Beurteilung kommt auch vom AOK-Bundesverband. Zwar sei die Bündelung in einem Gesetz der richtige Schritt, die AOK habe sich allerdings gewünscht, die Rechte der Patienten nicht nur zu bündeln, sondern zu stärken, heißt es in einer Pressemeldung.

Opposition und Verbände können dem Gesetz nicht viel Positives abgewinnen. Für Bündnis 90/Die Grünen zum Beispiel lässt die Bundesregierung die Patienten im Regen stehen, an keiner Stelle existierten durchgreifende Verbesserungen. So gebe es keinen Schutz bei IGeL-Leistungen und Opfer von Behandlungsfehlern würden in ihren Rechten nicht gestärkt. Die LINKE beklagt unter anderem, dass weder eine Reform des Gutachterwesens noch ein Entschädigungsfonds für Behandlungsfehler vorgesehen seien. Enttäuscht zeigt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Vorschläge der Regierung blieben weit hinter der Erwartung der Patienten und teilweise sogar hinter der geltenden Rechtsprechung zurück.

Zahnärztliche Versorgung nicht genug berücksichtigt

Die zahnärztlichen Standesorganisationen vermissen im Kabinettsentwurf – wie auch schon beim Referentenentwurf formuliert (siehe zm 7/2012, S. 16) – das Eingehen auf die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung. „Zahnmedizinische Behandlungen sind keine Controlling-Prozesse, die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden können“, erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Die Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, das kommt dem Patienten nicht zugute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber übers Ziel hinaus, ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben.“

Differenziert zeigt sich auch der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen und zu kodifizieren, begrüßen wir. Aber in der Umsetzung hapert es an einigen Stellen. Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen zukünftig Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr beliebig verzögern können. Aber leider führt die Einführung enger Fristen dazu, dass das bewährte Gutachterverfahren im zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt wird.“ Als positiv bewerten sowohl BZÄK als auch KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt. BZÄK und KZBV erarbeiten derzeit eine gemeinsame ausführliche Stellungnahme, die rechtzeitig zur Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren vorliegen soll. pr

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