Vergleichbar
„Historische“ Vergleiche sind interessant, weil sie eventuell auch Entwicklungen und Tendenzen zeigen können. So waren für mich die Angaben in zm 102, Nr. 2 B, 16.01.2012, S. 23 unter der Überschrift „Zahnarztbesuch“ – interessant: 1977 hatte ich in meiner an der Poliklinik des Stadtkrankenhauses Leipzig geführten Praxis eine Untersuchung von 821 Neuzugängen durchgeführt (veröffentl. Stomatol. DDR 27 (1977), 451 – 455, unter der Überschrift „Wie bewusst sind unsere Patienten – Ein Beitrag zur Gesundheitserziehung“). Unter anderem könnte die in der Imagestudie des IDZ angeführte Zahl von 17 Prozent „beschwerdeorientierte Inanspruchnahme“ mit von mir damals gefundenen 25 Prozent mit „Beschwerden“ in der Sprechstunde erschienenen Patienten verglichen werden. Wie auch die in der IDZ-Studie „63 Prozent regelmäßig den Zahnarzt aufsuchenden Patienten“ – mit Einschränkungen – mit den von mir vor 34 Jahren gefundenen insgesamt 67 Prozent Neuzugängen verglichen werden, die aus rein prophylaktischen Gründen, beziehungsweise weil sie „glaubten oder wussten“, behandlungsbedürftig zu sein, um einen Behandlungstermin nachsuchten. Allerdings zu beachten: die IDZ-Studie ist deutschlandweit – meine Untersuchung beschränkte sich auf eine Großstadtpraxis. Und ohne Bonusheft.
Dr. J. E. Unger, Plautstr. 12, 04179 Leipzig